Verfassung Flashcards
1
Q
Definition Verfassung
A
= ist da grundlegende, unabdingbare Regelwerk eines Staates. Sie ist das ranghöchste Recht und regelt das Zusammenleben untereinander.
2
Q
Aufbau Verfassung
A
- organisatorischer Teil
= Regelungen der staatlichen Ordnung & Institutionen - Grundrechtsteil
= Rechtsstellung des Bürgers zum Staat - Staatszielbestimmunge
= Wesen des Staates & politische Werteordnung
3
Q
Aufgaben Verfassung
A
- Verhinderung staatlicher Willkür
- Legitimation eines Staates
- Regelung der Rechte der Bürger
- Regelung der Befugnisse der Staatsorgane
4
Q
Verfassungsprinzipien
= “ Verfassung im Kleinen”
A
= Ein Prinzip ist eine feste Regel oder ein Grundsatz. Verfassungsprinzipien sind also Grundsätze, die unsere Verfassung prägen. Sie sind in Art. 20 (3) GG festgelegt.
> Art. 20 (1) GG
- Republik
- Demokratie
- Sozialstaat
- Bundesstaat
> Art. 20 (2) GG
- Volkssouveränität
- Gewaltenteilung
> Art. 20 (3) GG
- Rechtsstaatprinzip