Rechtsstaatlichkeit Flashcards

1
Q

Formeller Rechtsstaat

A
  • Staatsgewalt an Gesetz gebunden
  • Gesetz muss keiner höherrangigen Werteordnung entsprechen

–> kein Schutz vor staatlicher Willkür

Bsp: drittes Reich

Bsp

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2
Q

Materieller Rechtsstaat

A
  • Staatsgewalt an Gesetz und Grundrechte gebunden
  • Gesetze müssen höherrangiger Werteordnung entsprechen

–> Schutz vor staatlicher Willkür

Bsp: BRD( Würde des Menschen)

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3
Q
  1. Grundrechtsbindung Art.1(3) GG
A

= Grundrechte unmittelbar geltendes Recht und binden die Gewalten an Legislative, Exekutive, Judikative daran.

Somit Staatsgewalt eine dem Schutze individueller Rechte dienende Gewalt.

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4
Q

Rechtsgleichheit
Art.3 GG

A

= Jeder Mensch hat elementaren Anspruch, von staatlichen Organen in rechtlichen Angelegenheiten gleich behandelt zu werden.

–> Ausschluss von Diskrminierung

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5
Q
  1. Rechtsschutz Art.19 (4) GG
A

= wird eine Person durch öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, steht dieser Peson der Rechtsweg offen um diese Rechte vor einem unabhängigem Gericht einzutragen.

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6
Q
  1. Gewaltenteilung Art. 20 (2) GG
A

Gewaltenteilung erfolgt :

  • horizontal
  • Und vertikal
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7
Q
  1. Rechtsbindung Art.20 (3) GG
A
  • Exekutive und Judikative an Recht und Gesetz gebunden und die Legislative an die verfassungsmäßige Ordnung

1.Bindung an das Recht:

  • Vorrang des Gesetzes
    = kein staatliches Handeln gegen Gesetz
  • Vorbehalt des Gesetzes
    = Kein staatliches Handeln ohne Gesetz
  1. Bindung an das Recht:

= staatliches Handeln ist an das Recht gebunden und hat sich nach allgemeinen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen zu richten

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8
Q
  1. Rechtssicherheit Art. 20 (3) GG
A

= umfasst das Vertrauen der Bürger in die Existenz von beständigen und verlässlichen Rechtsnormen, die sowohl Bürger als auch Staat beachten müssen( Vertrauensschutz)

–> bei Nichtbeachtung Rechtsfolgen

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9
Q
  1. Richterliche Unabhängigkeit
    Art. 97 GG
A
  • Richter sind persönlich und sachlich unabhängig an das Recht gebunden
  1. Sachliche unabhängig:
    = nicht weisungsgebunden
  2. Persönlich unabhängig:
    = Richter sind nicht absetzbar/ versetzbar
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10
Q
  1. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
A

= bei grundrechtseinschränkenden Maßnahmen durch Teilgewalten ist immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

–> Eingriff in Schutzbereich von Grundrecht nicht weiter erlaubt als dies zur Vefolgung eines legitimen Zwecks dient.

  1. Legitimität des Zwecks
  2. Geeignetheit
  3. Erforderlichkeit
  4. Angmessenheit
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