UrhG Flashcards
1
Q
Schranken des UrhG
A
§44a: Vorübergehende Vervielfältigung §49: Zeitungsartikel §50: Tagesereignisse §51: Zitate §53: Privates Gebrauch
2
Q
Welche Verwertungsrechte hat der Urheber?
A
§16 UrhG: Vervielfältigung
§17 UrhG: Verbreitung
Recht der öffentliche Wiedergabe
§19a UrhG: öffentliche Zugänglichmachung
3
Q
MarkenG
A
§1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen
Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografischen Herkunftsangaben
4
Q
Welche Werke werden nach §2 UrhG geschützt?
A
- Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
- Werke der Musik;
- pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
- Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
- Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
- Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
- Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
5
Q
Das Werk
A
§2 menschliche Schöpfung
Rspr.: menschliche Schöpfung, die einen geistigen Gehalt, eine diesen repräsentierende sinnlich wahrnehmbare Formgestaltung und einen hinreichenden Grad an schöpferischer Eigentümlichkeit aufweist.