UrhG Flashcards

1
Q

Schranken des UrhG

A
§44a: Vorübergehende Vervielfältigung
 §49: Zeitungsartikel
 §50: Tagesereignisse
 §51: Zitate
§53: Privates Gebrauch
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2
Q

Welche Verwertungsrechte hat der Urheber?

A

§16 UrhG: Vervielfältigung
§17 UrhG: Verbreitung
Recht der öffentliche Wiedergabe
§19a UrhG: öffentliche Zugänglichmachung

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3
Q

MarkenG

A

§1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen

Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografischen Herkunftsangaben

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4
Q

Welche Werke werden nach §2 UrhG geschützt?

A
  1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
  2. Werke der Musik;
  3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
  4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
  5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
  6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
  7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
    (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
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5
Q

Das Werk

A

§2 menschliche Schöpfung
Rspr.: menschliche Schöpfung, die einen geistigen Gehalt, eine diesen repräsentierende sinnlich wahrnehmbare Formgestaltung und einen hinreichenden Grad an schöpferischer Eigentümlichkeit aufweist.

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