Urheberrecht Flashcards
Kann eine Idee geschützt werden?
Nein! Ideen sind nicht schutzfähig!
Wie entsteht das Urheberrecht?
Das Urheberrecht entsteht, wenn ein neues Werk geschaffen wird.
(Persönliche geistige Schöpfung!)
Was ist der Unterschied zwischen Werken und Leistungen?
Nennen Sie Beispiele für Werk-Arten und Leistungen.
Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst
Werk-Arten:
Sprachwerke (Schrift, Reden, Computerprogramme,…), Werke der Musik, Pantomimische Werke, Werke der bildenden Kunst (Bau- und angewandte Kunst),
Lichtbildwerke, Filmwerke, Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art
(Zeichnungen, Pläne, Karten,…), Sammelwerke einschließlich Datenbanken
Leistungen:
Herstellung einer wissensch. Ausgabe, Erscheinen lassen eines Werkes, Herstellung eines Lichtbildes, Vortrag oder Aufführung bzw. Mitwirkung als ausübender Künstler, Veranstaltung, Herstellung von Tonträgern, Veranstaltung von Funksendungen,
Herstellung einer Datenbank, Herstellung von Film- und Laufbildern
Nennen Sie die Urheberpersönlichkeitsrechte
Veröffentlichungsrecht,
Benennungsrecht,
Entstellungsverbot
Was verstehen Sie unter einem Werk im Sinne des Urheberrechts?
Definieren Sie die Merkmale.
Werke sind eine:
– persönliche (menschlich)
– geistige (Gestaltungsleistung)
– Schöpfung (subjektiv etwas neues, sich vom alltäglichen abhebend)
Was ist die Zweckübertragungstheorie?
Nutzungsrechte haben die Tendenz soweit als möglich beim Urheber zu verbleiben.
Was ist Miturheberschaft?
Miturheberschaft bedeutet, dass mehrere Personen gemeinsam ein Werk geschaffen haben, dessen Bestandteile nicht gesondert verwertbar sind.
Die Personen haben dann die gemeinsame Berechtigung an dem Werk.
Was ist unter dem Begriff “Bearbeitung” zu verstehen im Bezug auf das Urheberrecht?
Unter “Bearbeitung” oder “andere Umgestaltung” versteht sich eine Werkneuschaffung in Abhängigkeit eines vor bestehenden Werkes.
Der Bearbeitende hat dabei die Urheberrechte an der Bearbeitung.
Der Urheber, dessen Urheberrecht unberührt bleibt, muss beim Veröffentlichen oder Verwerten um Einwilligung gebeten werden.
Definition “Freie Benutzung”.
Unter “freier Benutzung” versteht sich eine Werkneuschaffung, indem ein vor bestehendes Werk als Ideenlieferant dient.
Der Schöpfer hat dabei ein originäres Urheberrecht. Das neue Werk sollte im Wesenskern soweit vom vor bestehenden Werk gelöst sein, dass dessen Züge im neuen Werk völlig zurücktreten.
Für Herstellung, Veröffentlichung und Verwertung ist keine Einwilligung erforderlich.