Lieblingsfragen Flashcards

1
Q

Was besagt die Zweckübertragungstheorie?

A

Die Nutzungsrechte haben die Tendenz beim Urheber zu verbleiben.

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2
Q

Was ist unter dem Begriff “Bearbeitung” zu verstehen im Bezug auf das Urheberrecht?

A

Unter “Bearbeitung” oder “andere Umgestaltung” versteht sich eine Werkneuschaffung in Abhängigkeit eines vor bestehenden Werkes.
Der Bearbeitende hat dabei die Urheberrechte an der Bearbeitung.
Der Urheber, dessen Urheberrecht unberührt bleibt, muss beim Veröffentlichen oder Verwerten um Einwilligung gebeten werden.

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3
Q

Definition “Freie Benutzung”.

A

Unter “freier Benutzung” versteht sich eine Werkneuschaffung, indem ein vor bestehendes Werk als Ideenlieferant dient.
Der Schöpfer hat dabei ein originäres Urheberrecht.
Das neue Werk sollte im Wesenskern soweit vom vor bestehenden Werk gelöst sein, dass dessen Züge im neuen Werk völlig zurücktreten.
Für Herstellung, Veröffentlichung und Verwertung ist keine Einwilligung erforderlich.

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4
Q

Definition Privatsphäre. Was schützt sie?

A

Die Privatsphäre wird vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt.
Die Privatsphäre ist thematisch und räumlich bestimmt.
Thematisch:
Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsgehaltes typischerweise als privat eingestuft werden.
Räumlich:
Die Privatsphäre ist der Schutzbereich des Einzelnen, insbesondere der häuslichen, aber auch außerhäuslichen Bereich, in dem der Einzelne eine Situation vorfindet oder schafft, in der er davon ausgehen darf, den Blicken der Öffentlichkeit entzogen zu sein.

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5
Q

Was verstehen Sie unter Informationsfreiheit?

A
  • Recht sich aus allgemein zugänglichen
    Informationsquellen zu unterrichten.
  • individuelles Abwehrrecht gegen Behinderung vom
    Staat
  • kein Anspruch auf Eröffnung einer Informationsquelle
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6
Q

Unterschied Sachkritik - Schmähkritik

A

Sachkritik: zulässig, Meinungsäußerung,
kann schonungslos, bewusst übertrieben,
aber sachbezogen
Schmähkritik: unzulässig,
Diffamierung steht im Vordergrund,
Beleidigungsabsicht erkennbar,
Sachbezug fehlt

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7
Q

Was ist ein “Werk” laut Urheberrecht?

Nennen sie tatbestandliche Voraussetzungen.

A

● persönliche [menschliche]
● geistige [Gestaltungsleistung]
● Schöpfung [subjektiv Neues, von Alltäglichen
Abhebendes]

Die Schöpfungshöhe[Grad der Individualität, kreativen Leistung] bestimmt den Schutzgrad.

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8
Q

Welche Befugnisse vermittelt das ausschließliche Nutzungsrecht?

A

körperliche Nutzungsrechte:
● Vervielfältigungsrecht
● Verbreitungsrecht
● Austellungsrecht

unkörperliche Nutzungsrechte:
● Erstverwertungsrechte
○ Vortrags-, Aufführungs-, und Vorführrecht
○ Senderechte
○ Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
● Zweitverwertungsrechte
○ Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger
○ Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von
öffentlicher Zugänglichmachung

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9
Q

Definition Tatsachenbehauptung

A

● Äußerung, deren Gehalt entsprechend dem
Verständnis des Durchschnittsempfängers der
objektiven Klärung zugänglich ist
● gilt als etwas Geschehenes, dessen Beweis
grundsätzlich offen steht
● ist gegeben, wenn konkrete
○ nach Raum und Zeit bestimmte,
○ der Vergangenheit oder Gegenwart angehörige
○ Geschehnisse oder Zustände der Außenwelt oder
des menschlichen Seelenlebens betrifft.

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10
Q

Definition Meinungsäußerung

A

● Äußerung, die den Empfänger als subjektive
Meinung anspricht und ihm als solche erkennbar ist
● es kommt darauf an, dass die Äußerung durch das
Element der Stellungnahme geprägt ist
● auf den Wert, die Richtigkeit bzw. die Vernünftigkeit
kommt es nicht an

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11
Q

Unterschied Geschmacksmuster - Gebrauchsmuster

A

Geschmacksmuster:
- zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform
(Design) von industriellen oder handwerklichen
Gegenständen
- ergibt sich insbesondere aus den Merkmalen der
Linien, Konturen, Farben, der Gestalt,
Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe selbst
- wirkt über die Augen auf den Form- und Farbsinn des
Menschen
- Schutzdauer 5 Jahre gültig (auf 25 verlängerbar)

Gebrauchsmuster
- Erfindungen (Arbeitsgeräte oder
Gebrauchsgegenstände)
- verkörpern sich in bestimmter Raum Form
- weisen neue Gestaltung, Anrichtung, Vorrichtung oder
Schaltung auf
- beruhen auf einen erfinderischen Schritt und sind
gewerblich nutzbar
- Schutzdauer 3 Jahre (auf 10 verlängerbar)

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12
Q

Was verstehen Sie unter einer relativen Person der Zeitgeschichte?

A

Person, die lediglich in Bezug auf ein bestimmtes Geschehen in das Blickfeld der Öffentlichkeit tritt und allein insoweit ein sachentsprechendes Informationsinteresse erweckt, z.B. Täter eines besonderen Verbrechens, ständige Begleiterin eines Stars.

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13
Q

Nennen und definieren Sie die Fristen, die für eine Gegendarstellung zu beachten sind.

A

Formvorschriften:

  • Sprache
  • Schriftform (Original muss zugehen, Fax nicht zulässig)
  • Unterzeichnung (eigenhändig, keine rechtsgeschäftliche Vertretung möglich)

Fristvorschriften:

  • unverzüglich
  • spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung
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14
Q

Unterschiede Widerruf und Gegendarstellung

A

Gegendarstellung:
Erklärung/Darstellung des Betroffenen
-> kein Nachweis der Unwahrheit der Betreffenden
Aussage nötig
Widerruf:
Erklärung/Darstellung des Mediums z.B. Zeitung
-> Nachweis der Unwahrheit der betreffenden
Tatsachenbehauptung muss vom Betroffenen
erbracht werden

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15
Q

Nennen Sie die Voraussetzungen für materiellen Schadensersatz wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

A

Erfüllung eines haftungsbegründenden Tatbestandes
-> Tatbestandmäßigkeit, Verschulden, Rechtswidrigkeit
Eintritt eines Schadens
-> positiver Schaden, entgangener Gewinn, zukünftiger Schaden

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