Allgemein Flashcards

1
Q

Welche Rechte garantiert Art. 5 Absatz 1 Grundgesetz?

A
Meinungsäußerungsfreiheit 
Informationsfreiheit 
Pressefreiheit 
Filmfreiheit 
Rundfunkfreiheit
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2
Q

Welche Bereiche umfasst das „Medienrecht“ im engeren Sinne?

A
  • Presserecht
  • Rundfunkrecht
  • Filmrecht
  • Telemedienrecht
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3
Q

Wie lautet die Grundüberlegung bei möglichen Rechtsverstößen?

A

Wer will was von wem aufgrund welcher Anspruchsgrundlage…

Schritt 1: Sachverhalt ermitteln:
Was ist - juristisch betrachtet – passiert?

Schritt 2: Juristische Arbeit - Subsumtion:
• Gibt es eine gesetzliche Regelung darüber? In welchem Gesetz?
• Kann der Sachverhalt unter die gefundene Rechtsnorm untergeordnet werden,
d.h. erfüllt der Sachverhalt alle Tatbestandsmerkmale der gesetzlichen Regelung?

Ergebnis:
ja Anspruch besteht , nein Anspruch besteht nicht

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4
Q

Was ist eine Meinungsäußerung?

A

Werteurteil
Äußerung, die den Empfänger als subjektive Meinung anspricht und ihm als solche
erkennbar ist.
Kommt darauf an, dass Äußerung durch das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen der geistigen Auseinandersetzung geprägt ist.
Auf den Wert, die Richtigkeit, die Vernünftigkeit der Äußerung kommt es nicht an .

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5
Q

Was ist eine Tatsachenbehauptung?

A

Gehalt entsprechend dem Verständnis des Durchschnittsempfängers der objektiven Klärung zugänglich
• Und als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offen steht (Wahrheit muss
beweisbar sein z.B. Zeugen, Sachverständige etc.)
• Gegeben, wenn die Tatsachenbh. konkrete, nach Raum und Zeit bestimmte, der Vergangenheit oder Gegenwart angehörige Geschehnisse oder Zustände der Außenwelt oder des menschlichen Seelenlebens betrifft

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6
Q

Unter welchen Umständen sind Meinungsäußerungen unzulässig?

A

Bei Schmähkritik,
Formalbeleidigung,
Verletzung der Menschenwürde.

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7
Q

Was ist Schmähkritik?

A

Von einer Schmähkritik spricht man, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE 82, 284).
Sachbezug der Äußerung fehlt.

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8
Q

Was ist eine Formalbeleidigung?

A

Von einer Formalbeleidigung spricht man, wenn sich die Beleidigung nicht erst aus dem Inhalt der Äußerung ergibt (“Sie sind nicht in der Lage die einfachsten Anforderungen zu erfüllen”), sondern aus deren Form oder den äußeren Umständen der Äußerung.
Das ist regelmäßig der Fall bei Schimpfworten, die eine selbständige Herabsetzung enthalten
(“Sie sind ein Vollidiot”) oder bei Schmähkritik.

Unter einer Formalbeleidigung versteht man eine Ehrverletzung, die sich gerade aus der Form oder den äußeren Umständen ergibt. Dazu gehört auch die sog. „Schmähkritik“.

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9
Q

Abgrenzungskriterien Sachkritik / Schmähkritik

A

Sachkritik: Meinungsäußerung, zulässig
Es kann eine Äußerung scharf, schonungslos und bewusst übertrieben werden, ein Vorhandensein des Sachbezuges muss jedoch vorliegen (Bsp.: Albumkritiken)

Schmähkritik: unzulässig

  • Diffamierung steht im Vordergrund
  • Beleidigungsabsicht erkennbar
  • Sachbezug fehlt
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10
Q

Nennen Sie die allgemeinen Interpretationsgrundsätze von Äußerungen.

A

Empfängerverständnis:
Verständnis des unvoreingenommenen und verständigen Durschnittspublikums.

Sprachübliches Verständnis:
Unter Berücksichtigung der Gesamtdarstellung der
Eigengesetzlichkeit des Mediums.
(Formulierung, innere Vorgänge, Schlussfolgerung,
Prognosen)

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11
Q

Was sind die Schranken der Kommunikationsfreiheit?

A

Allgemeine Gesetze (BGB,Strafgesetzbuch), Jugendschutz, Recht der persönlichen
Ehre
Schrankenschranken: Durch Schranken dürfen Grundrechte in ihrem Wesenskern
nicht berührt werden; Zensurverbot.

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12
Q

Was verstehen Sie unter „übler Nachrede” im Sinne des Strafrechts?

A

Üble Nachrede ist eine Tatsachenbehauptung, welche geeignet ist, einen anderen „verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“.

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13
Q

Was versteht man unter Verleumdung gemäß §187 StGB?

A

Verleumdung ist eine vorsätzlich(!) unwahre Tatsachenbehauptung gegenüber Dritten, welche geeignet ist einen Anderen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden.

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14
Q

Was ist Beleidigung im Sinne des Strafrechts?

A

Die Beleidigung ist in den §§ 185 ff. StGB geregelt.
Sie ist der Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung durch Meinungsäußerungen/Werturteile oder unwahre Tatsachenbehauptungen gegenüber dem Beleidigtem
selbst oder gegenüber Dritten.

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15
Q

Was ist eine einstweilige Verfügung?

Wann kann diese geltend gemacht werden?

A

Eine Einstweilige Verfügung ist eine Möglichkeit um Rechte aufgrund einer Äußerung/Behauptung geltend zu machen. Sie dient als vorläufiger Rechtsschutz in
dringlichen Angelegenheiten.

Voraussetzung:
Dringlichkeit, d.h. seit Kenntnis von unzulässiger Äußerung nicht mehr als ca. 3 – 4 Wochen verstrichen
• nur Unterlassungsanspruch
• nicht:
Beseitigung, Schadensersatz, Geldentschädigung
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung möglich (Beschluß)

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16
Q

Was ist und was bezweckt eine Unterlassungserklärung?

A

Eine Unterlassungserklärung ist eine Erklärung, in der
sich der Erklärende verpflichtet, eine beanstandete Handlung in Zukunft nicht vorzunehmen.
Durch Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Wiederholungsgefahr im Rahmen des ggf. bestehenden Unterlassungs- und Beseitigungsanspruches des Unterlassungsgläubigers beseitigt.
- vom Verletzten vorformuliert
–> Verletzer ist an Formulierung nicht gebunden, sondern kann eigene Erklärung formulieren. Diese muss aber ausreichend sein, um die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen.

17
Q

Was ist die Voraussetzung für den Ersatz materieller Schäden?
(Schadensersatz)

A

• Erfüllung eines Tatbestandes (z.B. § 823 BGB)
• Verschulen muss vorliegen (fahrlässig oder vorsätzlich)
• Ein Schaden muss entstanden sein:
Positiver Schaden*, Entgangener Gewinn, Zukünftiger Schaden
*Positiver Schaden: wenn ein vorhandener Vermögenswert gemindert oder zerstört wird
(z.B. Auto beschädigt oder komplett zerstört)

18
Q

Voraussetzungen für Anspruch auf immateriellen Schadenersatz im Medienrecht?

A
  • schwere Persönlichkeitsverletzung
  • Verschulden (fahrlässig oder vorsätzlich)
  • Fehlen der Möglichkeit, die verursachte Beeinträchtigung auf andere Weise befriedigend auszugleichen.
19
Q

Nennen Sie Voraussetzungen für einen Widerruf.

A

• Tatsachenbehauptung / Schmähkritik
• diese wurde aufgestellt
• Nachweis der Unwahrheit (als Vollbeweis)
• dadurch Eingriff in die Rechte des Verletzten
• Notwendigkeit der Berichtigung
• Tatbestand der Rechtswidrigkeit (z.B Beleidigung oder Persönlichkeitsverletzung)
= > Notwendigkeit der Berichtigung (Rechtsfolge: Pflicht zur Abgabe einer Erklärung, die nach Inhalt und Form zur Beseitigung der Störung erforderlich ist)

20
Q

Nennen Sie die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Widerruf und einer Gegendarstellung.

A

Gegendarstellung:
Erklärung/Darstellung des Betroffenen
(kein Nachweis der Unwahrheit der betreffenden Tatsachenbehauptung notwendig).

Widerruf:
Erklärung/Darstellung des Mediums, damit diese erreicht werden kann, muss der Betroffene die Unwahrheit der betreffenden Tatsachenbehauptung beweisen.

21
Q

Was bedeutet „Betroffenheit“ im Gegendarstellungsrecht?

A

Aufgestellte Tatsachenbehauptung berührt die eigene Interessensphäre unmittelbar oder mittelbar und es besteht eine individuelle Beziehung zu der mitgeteilten Tatsache.

22
Q

Nennen und definieren Sie die Fristen, die für eine Gegendarstellung zu beachten sind.

A

Voraussetzung: Aufgestellte Tatsachenbehauptung
Siehe §11 LPG
Formvorschriften:
• Sprache
• Schriftform(Original muss zugehen, Fax nicht zulässig)
• Unterzeichnung (eigenhändig, keine rechtsgeschäftliche Vertretung möglich)
Fristvorschriften:
• unverzüglich
• spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung