Persönlichkeitsrecht Flashcards
Welches sind die Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes?
- Selbstbestimmungsrecht über die Darstellung und Benutzung der Person
- Schutz vor Indiskretion
- Schutz vor Unwahrheit
- Schutz von Ehre und Ruf
- Schutz vor Gefährdung von Leben und Freiheit
- Recht am eigenen Bild
Welche Sphären gibt es, wenn von Schutz vor Indiskretion im allgemeinen
Persönlichkeitsrecht die Rede ist?
- Geheimsphäre
- Intimsphäre
- Privatsphäre
- Sozialsphäre
- Öffentlichkeitssphäre
Was verstehen Sie unter Privatsphäre?
Was schützt sie?
Die Privatsphäre wird vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt.
Die Privatsphäre ist thematisch und räumlich bestimmt.
Thematisch:
Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsgehaltes typischerweise als privat eingestuft werden.
Räumlich:
Die Privatsphäre ist der Schutzbereich des Einzelnen, insbesondere der häuslichen, aber auch außerhäusliche Bereich, in dem der Einzelne eine Situation vorfindet oder schafft, in der er davon ausgehen darf, den Blicken der Öffentlichkeit entzogen zu sein.
Welche drei Rechtsbereiche beziehen sich auf das „Recht am eigenen Bild“?
Allgemeines Persönlichkeitsrecht schützt vor
• Herstellung
• Verbreitung und öffentlicher Zurschaustellung
Kunsturheberrechtsgesetz
• Verbreitung und öffentlicher Zurschaustellung
StGB, §201a
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.