Unfallversicherung Flashcards
Welche Aufgaben hat die Unfallversicherung?
Die UV schützt AN vor Folgen eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit. Die Unfallversicherung trifft Vorsorge für
- die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- die erste Hilfeleistung bei Arbeitsunfällen
- die Unfallheilbehandlung und die Rehabilitation von Versehrten
- die Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Wer zahlt die Beiträge zur Unfallversicherung?
Der AG alleine
Welche Personen sind unfallversichert?
alle DN und geringfügig beschäftigte Personen, Heimarbeiter, Zivildiener, bestimmte Freiberufler, Teilnehmer an beruflichen Ausbildungslehrgängen, Bezieher von AMS-Leistungen, Personen, die nach dem GSVG versichert sind.
Landwirte nach dem BSVG, Beamte und Vertragsbedienstete nach dem B-KUVG, Schüler und Studenten sind in der UV teilversichert.
Was verstehen Sie unter einem Arbeitsunfall?
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen.
Was bedeutet der Begriff Kausalität?
Das Ereignis muss in einem Zusammenhang mit der Verletzung stehen, es genügt nicht, dass es nur der äußere Anlass für das Hervortreten einer bereits vorhandenen Erkrankung ist. Ein Arbeitsunfall liegt aber vor, wenn eine vorhandene krankhafte Veranlagung zu einer plötzlichen, sonst in absehbarer Zeit zu erwartenden Entwicklung gebracht oder wesentlich verschlimmert wird.
Welche Unfälle sind einem Arbeitsunfall gleichzustellen (2 Beispiele?)
- Unfälle während der Teilnahme an einer Betriebs- oder Jugendversammlung oder bei der Tätigkeit als Betriebsrat
- Unfälle bei der Rettung eines Menschen aus tatsächlicher oder vermuteter Lebensgefahr, wenn der Unfall nicht durch den Retter vorsätzlich herbeigeführt wurde und wenn nicht nach anderen Bestimmungen ein Leistungsanspruch besteht
Was verstehen Sie unter einer Berufskrankheit? Wo finden Sie die anerkannten Berufskrankheiten?
Berufskrankheiten sind schwere Erkrankungen, die zum Wechsel des Berufes oder zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit zwingen. Die Ursache der Erkrankung liegt in der beruflichen Beschäftigung.
Die Berufskrankheiten werden im ASVG aufgezählt.
Wer muss einen Arbeitsunfall melden?
DG; auch Ärzte haben eine Meldepflicht
Wie wird das Verfahren in der UV geführt?
amtswegig, dh eine Antragstellung ist idR nicht erforderlich
Welche Sachleistungen werden von der UV übernommen?
- Unfallheilbehandlung
o ärztliche Hilfe
o Heilmittel und Heilbehelfe
o Pflege in Kranken-, Kur- und sonstigen Anstalten - Körperersatzteile, orthopädische Behelfe und andere Hilfsmittel
- Rehabilitation
Welche Formen der Rehabilitation finden sich in der UV?
- berufliche Maßnahmen der Rehabilitation: Hilfestellungen, um den Beruf zu erhalten bzw. durch Umschulung einen anderen Beruf ausüben zu können:
o Übergangsgeld: dem Versehrten, der eine Arbeitsstelle angenommen hat, in der er das volle Entgelt erst nach Erlangen der erforderlichen Fertigkeit erreichen kann, wird für die Übergangszeit (max. 4 Jahre) ein Zuschuss zum vollen Entgelt gewährt (max. 60% der Bemessungsgrundlage)
o Zuschuss: dem DG des Versehrten, der eine Arbeitsstelle angenommen hat, in der er die volle Leistungsfähigkeit erst nach Erlangen der erforderlichen Fertigkeit erreichen kann, kann für die Übergangszeit (max. 4 Jahre) ein Zuschuss gewährt werden, wenn er dem Versehrten das betriebsübliche Entgelt zahlt
o Zuschüsse/Darlehen zur Beschaffung von Arbeitskleidern oder einer Arbeitsausrüstung - soziale Maßnahmen der Rehabilitation (z.B. Zuschuss/Darlehen zur Adaptierung der Wohnung, Zuschuss zu den Kosten für die Erlangung der Lenkerberechtigung, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht mehr möglich ist, Zuschuss/Darlehen zum Ankauf eines PKW)
Welche kurzfristigen Geldleistungen werden aus der UV gewährt?
- Familien- oder Taggeld bei Gewährung von Anstaltspflege (wenn keine andere Absicherung besteht)
- Versehrtengeld aus der Unfallversicherung (besteht kein Anspruch auf Versehrtenrente, kann stattdessen für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, max. aber ein Jahr, ein Versehrtengeld idH des Krankengeldes gewährt werden)
- besondere Unterstützung (für die Dauer der Unfallheil- oder Krankenbehandlung bei besonderer Schwere der Verletzungsfolgen und der langen Dauer der Behandlung)
Welche Geldleistungen gewährt die UV?
- Familien- oder Taggeld
- Versehrtengeld bzw. -rente
- besondere Unterstützung
- Übergangsrente/Übergangsbetrag
- Integritätsabgeltung
- Teilersatz der Bestattungskosten
- Witwenbeihilfe oder -rente
- Waisen-, Eltern- und Geschwisterrente
Wie ist die Versehrtenrente zu berechnen? – Grundzüge
wird nach dem Grad der durch den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit herbeigeführten MdE bemessen. Die Rente beträgt jährlich, solange der Versehrte infolge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit
- völlig erwerbsunfähig ist, 2/3 der Bemessungsgrundlage
- teilweise erwerbsunfähig ist, den Teil der Vollrente, der dem Grad der MdE entspricht.
Die Bemessungsgrundlagen orientieren sich idR am letzten Einkommen des Versicherten.
Was bedeutet der Begriff „Minderung der Erwerbsfähigkeit“?
Erwerbsfähigkeit ist die Fähigkeit, sich im Wirtschaftsleben einen regelmäßigen Erwerb durch (un)selbständige Arbeit zu verschaffen. Ausbildung/bisheriger Beruf sind nur zu berücksichtigen, wenn dies zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist. Die MdE ist anhand der Einsatzfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt zu beurteilen, es erfolgt ein Vergleich der Erwerbsfähigkeit vor und nach dem Unfall/Berufskrankheit.