Pensionsversicherung Flashcards
Welche Leistungen erhalten Versicherte aus der Pensionsversicherung?
- Versicherungsfälle des Alters:
o Alterspension
o vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer nach ASVG
o Pension wegen Langzeitversicherung nach ASVG
o Schwerarbeitspension nach ASVG
o Korridorpension nach APG
o Schwerarbeitspension nach APG - Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit
o bei Invalidität die Invaliditätspension
o bei Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitspension
o Erwerbsunfähigkeitspension im GSVG und BSVG
o Dienstunfähigkeit bei Beamten - Versicherungsfall des Todes
o die Hinterbliebenenpension
o die Abfindung der Hinterbliebenenpension
Unter welchen Voraussetzungen fällt eine Leistung in der Pensionsversicherung an?
- Eintritt des Versicherungsfalls
- Erfüllung der Wartezeit
- besondere Anspruchsvoraussetzungen
Was verstehen Sie unter dem Begriff „Versicherungszeit“? – ASVG und APG
Unter Versicherungszeiten sind die Beitragszeiten und Ersatzzeiten zu verstehen.
Für Beitragszeiten ist die Entrichtung von Beiträgen vorgesehen. Ersatzzeiten werden ohne Beitragsentrichtung als Versicherungszeiten berücksichtigt.
Im APG gibt es Beitragszeiten aufgrund Erwerbstätigkeit und andere Beitragszeiten (z.B. Arbeitslosigkeit)
Definieren Sie bitte den Begriff Beitragszeit im ASVG.
Zeiten, für die Beiträge in die PV bezahlt werden
- Zeiten einer beitragspflichtigen Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Zeiten, für die ein Überweisungsbeitrag geleistet oder zurückgezahlt wurde (Wechsel von einem öffentlich-rechtlichen DV in die PV bzw. umgekehrt)
- Zeiten einer Familienhospizkarenz, wenn Beiträge geleistet wurden
Definieren Sie bitte den Begriff Ersatzzeit im ASVG und nennen Sie 3 Beispiele.
Zeiten, die, wenn das Gesetz nichts anderes vorsieht, Beitragszeiten gleichzuhalten sind, obwohl keine Beiträge geleistet wurden.
Beispiele:
- Bezug einer Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung oder dem ÜberbrückungshilfeG
- Zeiten des Kranken- oder Wochengeldbezugs; Präsenz- oder Zivildienst
- Kindererziehungszeiten
Was verstehen Sie unter der Erstgutschrift?
Bei Bildung der Kontoerstgutschrift erfolgt eine nach Geburtsjahrgängen gestaffelte Deckelung der Verluste bzw. Gewinne. Zur Ermittlung derselben werden 2 fiktive Personen berechnet. Zuerst wird eine fiktive Altpension unter Heranziehung aller bis Ende 2013 erworbenen Versicherungszeiten errechnet. Danach wird eine zweite Berechnung nach den Bestimmungen der Parallelrechnung durchgeführt. Die gutgeschriebene Erstgutschrift darf den Vergleichsbetrag nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz über- oder unterschreiten. Die Erstgutschrift ist längstens bis 30.6.2014 in das Pensionskonto aufzunehmen und der versicherten Person mitzuteilen.
Welche Leistungen gewährt die PV? - allgemein
Vorsorge für die Versicherungsfälle des Alters, der geminderten Arbeitsfähigkeit und des Todes; außerdem werden Maßnahmen der Reha gewährt.
Was bedeutet Berufsschutz – für welche Pension ist dies wichtig?
Wichtig für Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit
Berufsschutz bedeutet, dass der Versicherte, wenn seine Arbeitsfähigkeit infolge des körperlichen oder geistigen Zustandes auf weniger als die Hälfte derjenigen von körperlich und geistig gesunden Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist, nur auf jene Tätigkeiten vermittelt werden kann, die ihm trotz der Verminderung der Arbeitsfähigkeit noch zuzumuten ist.
Was verstehen Sie unter der Wartezeit in der PV?
Die Wartezeit ist jene Mindestversicherungszeit, die vorliegen muss, um eine Pension zu erhalten. Je nach Pensionsart ist die Wartezeit unterschiedlich geregelt.
Was verstehen Sie unter dem Stichtag und wofür ist dieser wichtig?
Unter dem Pensionsstichtag wird jener Monatserste verstanden, zu dem geprüft wird, ob und in welcher Höhe eine Pension gebührt. Bei AP, BP und IP ist der Stichtag der Tag der Antragstellung, wenn er auf einen Monatsersten fällt, ansonsten der Monatserste nach dem Pensionsantrag.
Der Stichtag ist für die Beurteilung ausschlaggebend, ob der Versicherungsfall eingetreten ist, die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, welcher Träger die Leistung zu erbringen hat und in welchem Ausmaß Leistungen gebühren.
Wer hat Anspruch auf Witwen/Witwerpension in der PV?
Nach dem Tod des versicherten Ehegatten/eingetragenen Partners hat der Witwer/die Witwe, deren Ehe im Zeitpunkt des Todes aufrecht war, Anspruch auf Witwenpension. Unter bestimmten Voraussetzungen hat auch der frühere Ehegatte/eingetragene Partner Anspruch auf Witwenpension.
Welche Personen haben Anspruch auf Ausgleichzulage?
Die Ausgleichszulage sichert den Pensionsberechtigten unter Berücksichtigung des Familieneinkommens ein gewisses Mindesteinkommen. Die Ausgleichszulage hat somit einen gewissen Fürsorgecharakter und gebührt nur, wenn sich der Pensionsberechtigte im Inland aufhält. Wenn die Pension und das sonstige anzurechnende Nettoeinkommen eine bestimmte Mindesteinkommensgrenze nicht erreicht, besteht Anspruch auf Ausgleichszulage.
Kann sich einer Person in der PV selbst versichern?
Ja, man unterscheidet zwischen Selbst-, Weiter- und Höherversicherung: Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung zum Erwerb von Versicherungszeiten. Eine Vorversicherung ist nicht notwendig.
Die Weiterversicherung ist eine freiwillige Versicherung zum Erwerb von Versicherungszeiten, die vom Erfordernis einer Vorversicherung abhängig ist.
Die Höherversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die erhöhte Leistungsansprüche erschließt.
Welche Versicherungsfälle des Alters sind Ihnen bekannt?
- Alterspension
- vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer nach ASVG
- Pension wegen Langzeitversicherung nach ASVG
- Schwerarbeitspension nach ASVG
- Korridorpension nach APG
- Schwerarbeitspension nach APG
Wer erhält bis wann Waisenpension?
Die Kinder, grds. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus wird Waisenpension nur auf Antrag gewährt und gebührt bei Erwerbsunfähigkeit des Kindes bzw. bei Schul- oder Studienausbildung. Tritt die Erwerbsunfähigkeit während des Studiums ein, gebührt die Waisenpension, solange die Erwerbsunfähigkeit andauernd auch über Zeiten des Studiums hinaus.