Pflegegeld Flashcards
Wo ist der Anspruch auf Pflegegeld geregelt und welche Personen haben Anspruch auf Pflegegeld?
Personen, die aufgrund eines Gebrechens oder einer psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, bestimmte lebenswichtige Verrichtungen alleine zu besorgen, haben ab einem bestimmten Betreuungsaufwand einen Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld ist im Bundespflegegeldgesetz (BPGG) geregelt.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um Pflegegeld zu erhalten?
Anspruch auf Pflegegeld haben Personen, die einen Anspruch auf eine Grundleistung haben, sowie österreichische Staatsbürger und diesen Gleichgestellte auch ohne Grundleistung, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sofern nicht ein anderer Mitgliedstaat für die Pflegeleistung zuständig ist.
Das Pflegegeld gebührt bei Zutreffen der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständige Betreuungs- und Hilfebedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate dauern wird oder würde.
Was regelt die Einstufungsverordnung zum BPGG?
Die Verordnung definiert die Begriffe „Betreuung“ und „Hilfe“, legt die Richtwerte für den zeitlichen Betreuungsaufwand und verbindliche Pauschalwerte für den Zeitaufwand der Hilfsverrichtungen fest, wobei der gesamte Zeitaufwand für alle Hilfsverrichtungen mit höchstens 50 Stunden pro Monat festgelegt werden darf.
Was verstehen Sie unter dem Begriff der Hilfe, was unter dem Begriff der Betreuung und wo sind diese Begriffe definiert?
in der EinstVO zum BPGG
Betreuung umfasst alle in relativ kurzer Folge notwendigen Verrichtungen anderer Personen, die vorwiegend den persönlichen Lebensbereich betreffen und ohne die der Pflegebedürftige der Verwahrlosung ausgesetzt wäre (An- und Auskleiden, Hilfe bei der Körperpflege, Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten etc.)
Hilfe sind aufschiebbare Verrichtungen, die den sachlichen Lebensbereich betreffen und zur Sicherung der Existenz erforderlich sind (z.B. Herbeischaffen von Nahrungsmitteln und Medikamenten, Wohnungsreinigung, Mobilitätshilfe etc.)
Können sich pflegende Personen in der PV selbst versichern?
Personen, die einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 unter erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft in häuslicher Umgebung pflegen, können sich, solange sie während des Zeitraumes dieser Pflegetätigkeit ihren Wohnsitz im Inland haben, in der Pensionsversicherung selbst versichern. Je Pflegefall kann nur eine Person selbstversichert sein.
Wie kann der Pflegebedarf eine Person festgestellt werden?
Grundlage für die Entscheidung über den notwendigen Pflegebedarf bildet ein ärztliches SV-Gutachten. Erforderlichenfalls sind zur ganzheitlichen Beurteilung der Pflegesituation Personen aus anderen Bereichen beizuziehen.
Notwendiger Inhalt des Gutachtens:
- Anamnese, Diagnose und voraussichtliche Entwicklung der Behinderung
- Befund über die Funktionsausfälle und die zumutbare Verwendung von Hilfsmitteln bzw. die Beschreibung der Defizite auf Grund der geistigen oder psychischen Behinderung
- die Angabe, zu welchen Verrichtungen ständige Betreuung und Hilfe benötigt wird
- Begründung für eine Abweichung von den festgelegten Kriterien und Mindestwerten
- begründete Angaben, ob die zusätzlichen Kriterien für die Stufen 5, 6 oder 7 vorliegen, wenn der Pflegebedarf durchschnittlich mehr als 180 Stunden monatlich beträgt.
Welche Leistungen werden auf das Pflegegeld angerechnet?
Geldleistungen, die wegen Pflegebedürftigkeit nach anderen bundesgesetzlichen oder ausländischen Vorschriften gewährt werden, sind auf das Pflegegeld anzurechnen. Der Erhöhungsbetrag der Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder ist ebenfalls anzurechnen.
Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Pflegekarenzgeld?
Wenn das Arbeitsverhältnis ununterbrochen 3 Monate gedauert hat, können AN schriftlich eine Pflegekarenz gegen Entfall des Arbeitsentgeltes zur Pflege eines nahen Angehörigen, der Anspruch auf Pflegegeld (mind. Stufe 3) hat, für die Dauer von 1-3 Monaten vereinbaren. Diesen Personen sowie Personen, die sich wegen der Pflege eines Angehörigen vom Bezug der Arbeitslose oder Notstandshilfe abgemeldet haben, gebührt Pflegekarenzgeld (in Höhe des Arbeitslosengeldes).
Wo ist der Antrag auf Pflegekarenzgeld zu stellen?
Beim Sozialministeriumservice
Wann ruht der Anspruch auf Pflegegeld?
Der Anspruch auf Pflegegeld ruht u.a. bei Aufnahme in einer Krankenanstalt, Aufenthalten in einer stationären Einrichtung für medizinischen Reha oder einem Kuraufenthalt auf Kosten des SVTr sowie für die Dauer der Verbüßung einer Freiheitsstrafe bzw. für die Dauer der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher oder für gefährliche Rückfallstäter.
Unter welchen Voraussetzungen tritt bei Anstaltspflege ein Ruhen des Pflegegeldes NICHT ein?
Über Antrag in folgenden Fällen:
- für die Dauer von höchstens 3 Monaten des stationären Aufenthaltes in dem Umfang, in dem pflegebedingte Aufwendungen nachgewiesen werden, wenn mit einer Pflegeperson ein Dienstvertrag abgeschlossen wurde oder ein Vertrag betreffend die Hausbetreuung nach dem HBeG oder ein Vertrag mit einer selbständigen Pflegeperson, die der Versicherungspflicht nach dem GSVG unterliegt, abgeschlossen wurde. Zur Vermeidung von Härtefällen für den Pflegebedürftigen ist das Pflegegeld über den Zeitraum von 3 Monaten hinaus zu leisten.
- Bei einer begünstigten Weiterversicherung der Pflegeperson werden die SV-Beiträge für die Pflegeperson bezahlt
- Während des stationären Aufenthaltes, wenn und solange auch die Pflegeperson stationär aufgenommen wurde, weil der Aufenthalt ohne diese nicht möglich wäre oder bei Kindern, unmündigen Minderjährigen oder geistig Behinderten in deren Interesse erforderlich ist.
Wer erhält das Pflegegeld, wenn die Leistung noch nicht ausbezahlt wurde und die pflegebedürftige Person stirbt?
auf Antrag:
- die Person, die den Pflegebedürftigen überwiegend und ohne angemessenes Entgelt gepflegt hat; gibt es keine solche Person,
- die Person, die überwiegend für die Pflege aufgekommen ist. Ist ein Überwiegen nicht feststellbar, gebührt diesen Personen der Anspruch zu gleichen Teilen.
Was kann gegen einen Bescheid unternommen werden, wenn die pflegebedürftige Person mit dem Inhalt des Bescheides nicht einverstanden ist?
Wird Pflegegeld nicht oder nicht in der beantragten Stufe zuerkannt, kann dagegen binnen 3 Monaten Klage beim ASG eingebracht werden.