Umsatzsteuer Flashcards
Wichtigkeit
- wichtigste nach ESt
33% - ca. 230 Mrd.€
Gemeinschaftssteuer
alle Erträge werden zw. Bund/Länder/Kommunen aufgeteilt
Erhebungsart
allg. Verbrauchssteuer
indirekte Steuer:
- Steuerzahler (Unternehmer) ist nicht
-Steuerträger (Verbraucher)
Sach- bzw. Objektsteuer
keine Berücksichtigung pers. Verhältnisse
“All-Phasen-Umsatzsteuer”
Erhebung durch alle Phasen der Wertschöpfungskette
- verhindert Hinterziehung einer “Ein-Phasen-Besteuerung”
Systematik
- steuerbarer Umsatz?
- steuerfreier Umsatz?
- BMG?
- x Steuersatz
- Vorsteuer
= Umsatzsteuerschuld
steuerbare Umsatzarten
- Lieferung und sonstige Leistungen
- Einfuhr von Gegenständen aus Drittländern
- innergemeinschaftlicher Erwerb
Liefergegenstand
- bewegliche Sache
- unbewegliche Sache
- Tiere, Elektrizität, Strom, Fernwärme
nicht: Patente, Rechte, o.ä.
Sonstige Leistungen
nicht in einer Lieferung bestehenden Leistung auch Unterlassen oder Dulden Banken Vermietung/Verpachtung Geistige Leistungen - Theaterkarten - Architekt plant & liefert Pläne - Anwälte, Steuerberater
Verschaffung der Verfügungsmacht
Meist: Eigentumsübertragung
Im Zweifel: Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt (z.B bei Ratenkauf)
Lieferungsarten
Beförderung (selbst oder abholen)
Versendung (durch dritten / Spedition)
Inland
BRD abzgl Zollfreigebiete
Ausland
ungleich Inland
- Gemeinschaftsgebiet (EU)
- Drittlandsgebiet (nicht EU)
Entgelt
Nettokaufpreis
Ort der Lieferung
dort, wo Beförderung oder Versendung beginnt
Steuerbefreiung bei Lieferung:
Ausfuhrlieferung
Innergemeinschaftliche Lieferung
USt soll nicht Unternehmen, sonder Verbraucher besteuern
Ort der sonstigen Leistung
im Zusammenhang mit Grundstücken
Belegenheitsort des Grundstückes
Ort der sonstigen Leistung
der kurzfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln
Ort der Übergabe des Beförderungsmittels
Ort der sonstigen Leistung
Restaurationsleistungen (Speisen und Getränke)
Ort der Leistungserbringung
Ort der sonstigen Leistung
Vermittlungsleistung an Nicht-Unternehmer
Ort des vermittelten Umsatzes
Ort der sonstigen Leistung
Katalogleistungen an Nicht-Unternehmer mit WS im Drittlandsgebiet
Leistungsort = WS des Leistungsempfängers
Ort der sonstigen Leistung
Ort der innergemeinschaftlichen Güterbeförderung an Nicht-Unternehmen
Beginn der Beförderung
Ort der sonstigen (sonstigen) Leistung
an Unternehmer
Sitz des Leistungsempfängers
Ort der sonstigen Leistung
Grundsatzregelung an Nicht-Unternehmer
Sitzort des leistenden Unternehmens
Unentgeltliche Lieferung
wird entgeltlicher Gleichgestellt
- Entnahmen durch Unternehmer
Voraussetzung: Vorsteuerabzugsberechtigt
BMG: Einkaufspreis / Selbstkosten
Unentgeltliche sonstige Leistungen
wird entgeltlicher Gleichgestellt
- aus Unternehmensvermögen
Voraussetzung: Vorsteuerabzugsberechtigt
BMG: entstandene Ausgaben soweit vorsteuerentlastet
Umsazsteuerbefreiungen
Ausfuhrlieferungen §6 innergem. Lieferungen §6a Bankumsätze Grundstücksumsätze Versicherungsumsätze Post Vermietung & Verpachtung von Grundstücken Heilberufe
Verzicht auf Steuerbefreiungen
= Umsatzsteueroption bei: - Bankumsätzen - Grundstücksumsätzen - Vermietung & Verpachtung von Grundstücken Voraussetzung: anderer Unternehmer Vorteil: VSt-Abzug möglich!
Bei V&V muss Mieter auch VSt-Abzugsberechtigt sein
also keine Banken, Ärzte, Postfilialen
Innergemeinschaftlicher Erwerb
Gegenstand gelangt bei Lieferung aus EU nach D
Abnehmer ist Unternehmer (für Unternehmen)
Lieferer ist auch Unternehmer für Entgelt
Inland Ende der Beförderung und damit Ort des Erwerbs
Unternehmer kann USt für innerg. Erwerb als Vorsteuer abziehen
Innergemeinschaftliche Lieferung
Lieferung
in das übrige Gemeinschaftsgebiet
Unternehmer
gegen Entgelt
-> steuerbar aber steuerfrei
Besonderheit:
Zusammenfassende Meldung
Zusammenfassende Meldung
innergemeinschaftliche Lieferung
Unternehmer hat innerg. Lieferung in der ZM anzugeben mit der UST-ID-Nr. jedes Erwerbers und der Summe der BMG der an ihn ausgeführten innergem. Lieferungen.
Ermäßigter Steuersatz
7% siehe Anlage:
- Grundnahrungsmittel
- Bücher / Zeitschriften
- Personennahverkehr
- Hotelgewerbe
Vorsteuerabzug
Grundsätzlich
Unternehmen kann gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstigen Leistungen, die von anderen Unternehmen für sein Unternehmen ausgeführt worden sind abziehen.
Auch bei Anzahlungen
Voraussetzung: Rechnung nach §14
oder Betrag unter 150€ §33UStDV
Vorsteuerabzug
auch abziehbar
- EinfuhrUmsatzsteuer
- USt für innergem. Erwerb
Entstehung der USt
mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Ausführung oder Anzahlung der Leistung
Besteuerungsverfahren
Voranmeldung und Vorauszahlung jeweils am 10. des Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums
- monatlich in den ersten beiden Geschäftsjahren
- monatlich, wenn Vorjahresumsatz größer 7500€
- vierteljährlich, wenn Vorjahresumsatz kleiner 7500€
Dauerfristverlängerung um je einen Monat möglich