Gewerbesteuer Flashcards
Gewerbesteuer
Allgemeines
- rechtsformunabhängig
- Sach- / Objektsteuer
- steht der Gemeinde zu
- Hebesatz bei Gemeinde
- Äquivalenzprinzip
Äquivalenzprinzip
Es sagt aus, dass derjenige, der von einer Leistung einen Vorteil hat, nach Maßgabe dieses Vorteils über eine entsprechende Abgabe zur Finanzierung dieser Leistung herangezogen wird.
Besteuerungsgrundlage
Gewerbeertrag §6
Steuerberechtigung:
Verwaltung durch:
§1 Gemeindesteuer
1) Festsetzung des Steuermessbetrags durch die Finanzämter -> Steuermessbescheid
2) Festsetzung und Erhebung durch Gemeinde
Gewerbebetrieb gem §2
- gewerbl. Unternehmen i.S.d. EStG
- kraft Rechtsform (KapG, Genossenschaften, Vers…)
- jur. Personen d. priv. Rechts (wirtsch. Geschäftsbetriebs)
- Betriebe der öffentlichen Hand
Steuerbefreit
u.a. gemeinnützige Körperschaften
maßgebender Gewerbeertrag
ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb nach EStG und KStG
+ Hinzurechnungen §8
- Kürzungen §9
Steuermessbetrag
Gewerbeertrag
Abrundung auf volle 100 nach unten
- Freibetrag
x Steuermesszahl 3,5
Hebesatz
min. 200%
innerhalb einer Gemeinde für alle Unt. gleich
Vorrauszahlungen
15.2; 15.5; 15.8; 15.11
je ein Viertel der Steuer bei letzter Veranlagung
Zerlegung
Begriff
Betriebsstätten in mehreren Gemeinden
Aufteilung des Steuermessbetrags
Zerlegung
Berechnung
Arbeitslohn der Betriebsstätte / gesamten Arbeitslohn
Abrundung Lohn auf volle 1000€
Personengesellschafter: 25000€ im Jahr
keine Azubis