Körperschaftssteuer Flashcards
Körperschaftssteuer
Anwendungsgebiet
§1 unbeschränkt KSt-pflichtige
Personengesellschafter versteuern den Gewinn selbst
Problem der Mehrfachbelastung ausgeschütteter Gewinne
Lösung auf 2 Ebenen:
- Körperschaft Steuersatz nur 15%
- Anteilseigner:
- nat. Pers.: Abgeltungssteuer 25%
- jur. Pers.: Dividende zu 95% steuerfrei
Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- Gebietskörperschaften
- Krankenkassen
- öffentl. rechtl. Rundfunkanstalten
- Hochschulen
- Kammern / Innungen
Hoheitsbereich
-> keine Steuerpflicht
Umfang der sachlichen Steuerpflicht
sämtliche Einkünfte (auch im Ausland)
Problem: Doppelbesteuerung
Lösung: bilaterale Abkommen haben Vorrang
beschränkte Steuerpflicht
- ausländische Körperschaften mit inländischen Einkünften
- jur. Pers. d. öfftl. Rechts mit inländischen Kapitaleinkünften
Steuerbefreiungen
- Gewerkschaften
- polit. Parteien
- gemeinnützige Körperschaften
(ausgenommen wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb §14 AO)
Steuerfreibetrag §24
5000€
aber nicht für GmbH, AG,
Ende der Steuerpflicht
bei Liquidation
Beginn der Steuerpflicht
bei Abschluss des formgültigen Gesellschaftsvertrags, aber erst nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach außen
(GmbH in Gründung)
spätestens bei Eintragung ins Register
Einkommen nach KStG
wie Einkommen aus EStG!
alle Einkunftsarten sind denkbar
Sonderregel für KapG, Gen., Vers,…
alle Einkünfte sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Abziehbare Aufwendungen
Spendenabzug bis zur Höchstgrenze
Nichtabziehbare Aufwendunge
Aufw. für Satzungszwecke KSt SolZ USt auf Entnahmen und VSt auf nichtabz. Aufw. sowie Nebenleistungen dieser Geldstrafen 1/2 der Aufsichtsrat-Vergütungen o.ä.
Nur Aufwand laut GuV!
Steuerfreie Einkünfte
Dividenden einer anderen Körperschaft zu 95% steuerfrei wenn Beteiligung größer 10%
sowie Veräußerungsgewinne auch zu 95% steuerfrei
Gewinn nach
lt. Steuerbilanz
oder
lt. Handelsbilanz +/- Korrekturen nach §60 II EStDV
Bei Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung
Vermögensmehrung oder -minderung z.B: Gewinnausschüttungen Einlagen Entnahmen