Überprüfung von Gasrohrnetzen Flashcards

1
Q

Wer ist für die regelkonforme Durchführung der Gasrohrnetzüberprüfung verantwortlich?

A

Der Netzbetreiber und der Gasspürer

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2
Q

Welche personellen Anforderungen bestehen an den Gasspürer?

A

Dauerhaft und fest angestellt, gültiger Gasspürerausweis bzw. Qualifikation bspw. Gemäß G 468-2

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3
Q

Welche Qualifikation ist erforderlich, um die Armaturenkontrolle oder die Überprüfung der innenliegenden Teile des Netzanschlusses durchzuführen?

A

Geeignete Fachkräfte

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4
Q

Was sind wesentliche Gefährdungen für den Gasspürer?

A

Arbeiten im Straßenverkehr, Umgang mit elektrischen Geräten, usw.

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5
Q

Welche wesentlichen Aufgaben hat der verantwortliche Fachmann der Überprüfungsfirma?

A

Kontrolle der Arbeit und Dokumentation des Gasspürers

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6
Q

Welche wesentlichen Aufgaben hat die technische Fachkraft/Führungskraft des Netzbetreibers?

A

Kontrolle der Arbeit und Dokumentation des Gasspürers, Organisation der Gasrohrnetzüberprüfung

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7
Q

Welche Qualifikation ist für die Gerätewartung erforderlich?

A

Sachkundiger nach DVGW-Merkblatt G 465-4

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8
Q

Wer ist für die Nachprüfung nicht überprüfter Leitungsabschnitte verantwortlich?

A

Der Netzbetreiber

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9
Q

Wer führt die Sofortmaßnahmen bei Gasbefund durch?

A

Der Gasspürer

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10
Q

Wer ist für Auswahl der richtigen Gerätetechnik verantwortlich?

A

Der verantwortliche Fachmann, die technische Führungskraft/Fachkraft und der Gasspürer

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11
Q

Wie wird die Leckstellenhäufigkeit ermittelt?

A

Die Leckstellenhäufigkeit ist der Quotient aus der Anzahl der gefundenen Leckstellen und der überprüften Leitungslänge (in km). Dabei darf nur die tatsächlich überprüfte Leitungslänge herangezogen werden.

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12
Q

In welchen Regelwerken sind die Grundlagen der Planwerkserstellung beschrieben?

A

DIN 2425 und GW 120

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13
Q

In welchem Maßstab werden üblicherweise analoge Übersichtspläne erstellt?

A

1:2.500 und 1:5.000

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14
Q

In welchen Maßstäben werden üblicherweise analoge Bestandspläne erstellt?

A

1:500 und 1:1.000

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15
Q

Was versteht man unter dem Begriff Leckstellenhäufigkeit?

A

Die Anzahl von Leckstellen pro Kilometer geprüfte Leitungslänge

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16
Q

Mit welchen Methoden werden erdverlegte Flüssiggasleitungen überprüft?

A

Durch oberirdische Überprüfung nach Zumischung von Wasserstoff oder durch Prüfung Bodenluft.

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17
Q

Wie verändert sich die Gasausbreitung bei Regen?

A

Sie wird kleiner

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18
Q

Ab welcher Gaskonzentration handelt es sich um einen Gasbefund im Bauwerk/Hohlraum?

A

Ab 10 ppm Brenngas im Raum

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19
Q

Wer entscheidet über den Einsatz fahrzeuggestützter oberirdischer Überprüfung?

A

Der Netzbetreiber

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20
Q

Bis zu welchem Betriebsdruck gilt das DVGW-Arbeitsblatt G 465-1?

A

16 bar Betriebsdruck

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21
Q

Wie ist der maximale Abstand der Sondenlöcher bei der Prüfung der Bodenluft?

A

Er sollte 1 Meter nicht überschreiten

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22
Q

Welche Methoden der Streckenkontrolle gibt es?

A

Begehen, Befahren, Befliegen

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23
Q

Wer ist verantwortlich für die Nachprüfung der Leckstellen nach erfolgter Reparatur?

A

Der Netzbetreiber

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24
Q

Ist bei Gasbefund in einer Straßenkappe die Leckstelle A I zu klassifizieren?

A

Nein, bei Straßenkappen handelt es sich nicht um einen Hohlraum

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25
Q

Wann und worin sollten die wesentlichen Inhalte der Überprüfungsmaßnahme abgestimmt werden?

A

Vor Beginn der Arbeiten im Rahmen der Vorbesprechung

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26
Q

Nach welchen Arbeitsblättern werden freiverlegte Leitungen und Brückenleitungen überprüft?

A

G 465-1, G 466-1

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27
Q

Warum werden nicht geprüfte Netzanschlussleitungen und nicht geprüfte Leitungsabschnitte dokumentiert?

A

Die Dokumentation dient dem Netzbetreiber als Grundlage für die notwendige lückenlose Abarbeitung der nicht geprüften Leitungsteile.

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28
Q

Welche operativen Teile der Instandhaltung von Gasrohrnetzen gibt es?

A
  • GRNÜ
  • Armaturenkontrolle
  • passiver und aktiver Korrosionsschutz
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29
Q

Akteure der GRNÜ

A
  • Fachfirma
  • Gerätehersteller
  • Netzbetreiber
  • DVGW
  • Fachkraft
  • Unterwiesene Person
  • Technische Führungskraft
  • Verantwortlicher Fachmann
  • Sachkundiger
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30
Q

Definition von Netzbetreiber

A

Ein Netzbetreiber ist ein Unternehmen, das Gasversorgungsanlagen betreibt.

Der Betrieb hat gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes nach den Regeln der Technik zu erfolgen

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31
Q

Der zeitliche Richtwert bis zur Erstsicherung sind:

A

30 min

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32
Q

Aufgaben des verantwortlichen Fachmanns

A
  • Anleiten der Gasspürer und Lotsen
  • Regelmäßige fachliche Schulung der Fachkräfte (min 1x im Jahr)
  • Jährliche Belehrung über die Unfallverhütungsvorschriften
  • Überprüfung der Arbeiten und Dokumentationen der Gasspürer
  • Zuständig für Arbeitsabläufe, Qualität, Weiterbildung und Gerätetechnik
  • Kontrolle der Fachkräfte
  • Erstellen eines Organigramms ( Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Gasspürer )
  • Weiterbildungen
  • Instandhaltung der Geräte
  • Information über aktuellen Standort der Gasspürer
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33
Q

Inhalt des Schulungsplans des Gasspürers

A
  • Einführung
  • Dokumentation
  • Gasversorgung
  • Rohrleitung
  • Durchführung GRNÜ
  • Arbeitssicherheit
  • Gase
  • Geräte
  • Verantwortlichkeiten & Aufgaben
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34
Q

Qualifikationsanforderungen an den Gasspürer

A
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35
Q

Qualifikationsanforderungen Sachkundige, befähigte Person des Kathodischen Korrosionsschutzes

A
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36
Q

Qualifikationsanforderungen Sachkundige, befähigte Person - Der Gerätewart

A
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37
Q

Qualifikationsanforderungen Qualifikationsanforderungen an eine unterwiesene Person

A
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38
Q

Bei der Wahrnehmung seiner Kontrollpflicht sollte der Fachmann
speziell auf folgende Dinge achten:

A
  • Sorgfalt bei den Arbeiten, Einschätzung der Witterung
  • Überprüfungsgeschwindigkeit, Verweilzeit
  • Anzeigetest, Handhabung und Zustand der Geräte
  • Zustand und Tragen der persönlichen Schutzausrüstung
  • Fachkenntnisse und Kenntnisse über die Meldewege
  • Tägliche Überprüfungsleistung
  • Dokumentation, Schadensskizzen

Neben den Gasspürern sind auch simultan die Abläufe zu überprüfen. Haben sich hier Systemfehler eingeschlichen? Gibt es Verbesserungspotential?

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39
Q

Qualifikationsanforderungen an den verantwortlichen Fachmann

A
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40
Q

Nach welchem DVGW-Arbeitsblattes setzt der Netzbetreiber mindestens eine technische Führungskraft für die GRNÜ ein.

A

DVGW-Arbeitsblatt G 1000

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41
Q

Bei der technischen Fachkraft handelt es sich in der Regel um…

A

…einen Betriebsingenieur
oder
Rohrnetzmeister

42
Q

Qualifikationsanforderungen an die technische Führungskraft der
Gasrohrnetzüberprüfung

A
43
Q

Qualifikationsanforderungen an die technische Fachkraft

A
44
Q

Welche Aufgaben sind in der Verantwortung des Netzbetreibers bei einer GRNÜ?

A
  • Auswertung der Ergebnisse der Gasrohrnetzüberprüfung
  • Bereitstellung des Planwerks
  • Vorgaben zur Klassifikation
  • Vorgaben zu Meldewegen und Sicherungsmaßnahmen
  • Stellung eines Ansprechpartners
  • Überprüfung der Fachfirma
  • Überprüfung des Gasspürertrupps
45
Q

Organisationsformen der Gasrohrnetzüberprüfung

A
46
Q

Gegenüberstellung der Aufgaben des Gasspürertrupps

A
47
Q

Folgende Themen sind in der Vorbesprechung zu klären:

A
  • Ansprechpartner, Adressen und Kontaktdaten
  • die wöchentlichen Arbeitszeiten
  • eingesetzte Gerätetechnik und eventuelle zusätzliche Anforderungen an die Geräteüberprüfung wie zusätzliche Anzeigetests oder deren Dokumentation
  • das eingesetzte Planwerk
  • geplanter Arbeitsumfang von Versorgungs- und Hausanschlussleitungen
  • örtliche Besonderheiten, wie Angaben zum Zustand des Rohrnetzes, Material, Schäden aus älteren GRNÜ und deren Beseitigungen sowie der eventuelle Einfluss von Bergsenkungen
  • die internen Regelwerke und Verfahrensanweisungen des Netzbetreibers
  • Verhalten bei Leckagen und deren Klassifikation
  • Anmeldung und Absicherung der Baustelle bei der Lokalisation
  • Verhalten bei der Prüfung im Haus
  • Sicherungs- und Sofortmaßnahmen
  • Vorgaben zur Dokumentation
  • Vorgehen bei ungeprüften Leitungsabschnitten
  • eventuelle Nebentätigkeiten wie Aufnahme von Bebauung oder Bäumen
  • Vorgehen bei Fund von defekter Beschilderung
  • Bei Industrieanlagen, Gefährdungen durch die Anlage, Verhaltensregeln, Schutzausrüstung und Einweisungen.
48
Q

Organisation der Gasrohrnetzüberprüfung in Anlehnung an TSM nach G 1000

A
49
Q

Nach welchem § wird die Gefährdungsbeurteilung verfasst

A

Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes

50
Q

Allgemeine Gefährdungen der Gasrohrnetzüberprüfung

A
51
Q

Zusätzliche Gefährdungen bei der Prüfung der Bodenluft

A
52
Q

Zusätzliche Gefährdungen bei der Überprüfung von Freileitungen

A
53
Q

Zusätzliche Gefährdungen bei der Armaturenkontrolle

A
54
Q

Bei der Prüfung der Bodenluft oder der Armaturenkontrolle im Verkehrsraum ist die Baustelle wie abzusichern?

A

Die Absicherung erfolgt nach der „Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen“ (RSA 95).

55
Q

Entsprechend der ermittelten Leckstellenhäufigkeit muss der nächste Überprüfungsturnus entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatt G 465-1, Tabelle 1 und 2 festgelegt werden.

Dieser wird im Wesentlichen bestimmt durch…

A

…die Leckstellenhäufigkeit vorangegangener Überprüfungen, dem Betriebsdruck, dem Material der Leitungen und ob sich der Leitungsverlauf innerhalb oder außerhalb der Bebauung befindet.

56
Q

Im Sinne des Regelwerkes gilt als bebautes Gebiet…

A

ein Gelände, das bereits bebaut ist oder das im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes zur Bebauung ausgewiesen
ist; darunter fällt auch Gelände, in dem Gasleitungen näher als 20 m an Wohngebäude oder Gebäude, die zum ständigen Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, vorbeigeführt werden.

57
Q

Überprüfungsturnus von nicht bruchsicher
sanierte Graugussleitungen?

A

Mindestens einmal jährlich

58
Q

Überprüfungszeiträume auf Leckstellen in Jahren innerhalb bebauter Gebiete

A
59
Q

Überprüfungszeiträume auf Leckstellen außerhalb bebauter Gebiete

A
60
Q

Es besteht die Möglichkeit, das gesamte Rohrnetz zu überprüfen oder das Gasnetz zu unterteilen. Hierzu bietet sich die Unterteilung nach was an?

A

Nach der Druckstufe oder nach Druckstufe und Materialien an.

61
Q

Welche Normen bietet die Grundlage für die Vermessung von Rohrleitungen?

A
  • DIN 2425
    „Planwerke für die Versorgungswirtschaft, Wasserwirtschaft und Fernleitungen“ (1975-08) sowie
  • DVGW-Regelwerk GW 120 „Planwerke für Rohrnetze der öffentlichen Gas- und Wasserversorgung“ (2010-11)
62
Q

Welche Verfahren zur Einmessung von Rohrleitungen gibt es?

A
  • Einbindeverfahren
  • Orthogonal- oder Rechtwinkelverfahren
  • Polarverfahren
63
Q

Die wichtigsten rohrtechnischen Daten bei Bestandsplänen sind:

A

Dimension
Material
Baujahr
neben der Leitungsdarstellung und Bemaßung

64
Q

Unterschied zwischen einem CAD-System und einem GIS ist?

A

Die Sachdatenhaltung!
Die im CAD fast überhaupt nicht vorhanden ist und im GIS im Vordergrund steht.
Ein GIS-Plan hat die gleiche Entstehung und das Aussehen wie ein CADPlan, allerdings werden hier die Sachdaten nicht im Plan geführt, sondern in einer Datenbank mit Objektstruktur und bei Bedarf der Grafik hinzugeführt. Eine Verknüpfung von Sachdaten mit anderen Datenbanken wie einer Schadensdatei ist jederzeit
möglich.

65
Q

Eine weitere wichtige Quelle für die Entscheidung von z. B. Rehabilitationsmaßnahmen, neben der Leckstellenhäufigkeit,
stellen jedoch die Daten dar, die die Netzbetreiber im Rahmen welcher Arbeitsblätter erfassen?

A

G 402 „Netz- und Schadenstatistik”
und
G 410 „Bestands- und Ereignisdatenerfassung Gas”

66
Q

Die G402 und 410 Arbeitsblätter erfassen die Leitungshistorie bzw. den Netzzustand u. a. auf der Grundlage von?

A
  • Schadensdaten (Ereignisdaten) aus der Rohrnetzüberprüfung,
  • Gasgeruchsmeldungen aus Entstördiensteinsätzen,
  • Informationen aus KKS-Inspektions- bzw. Intensivmessungen,
  • Informationen aus Inspektionsmolchungen oder
  • Umgebungsdaten, wie z. B. der Bodenart, der Verkehrsbelastung oder Bodenbewegungen.
67
Q

Die Festlegung des Überprüfungsturnus erfolgt durch den Netzbetreiber und wird im Wesentlichen bestimmt durch…

A
  • Leitungsmaterialien
  • Betriebsdruck
  • Lage der Leitung innerhalb oder außerhalb der Bebauung
  • der Betriebsbedingungen (z. B. kathodischer Korrosionsschutz für Stahlleitungen)
  • des technischen Zustands (Einbeziehung der Störungen bei der Ermittlung der Leckstellenhäufigkeit je Kilometer geprüfte Leitungslänge)
  • Einflüssen von Bergsenkungsgebieten
68
Q

Auf die oberirdische Überprüfung auf Dichtheit kann bei PE-Leitungen und kathodisch geschützten Stahlleitungen verzichtet werden, wenn…

A

Streckenkontrollen durch Begehen oder Befahren mindestens alle vier Monate
oder durch monatliches Befliegen und halbjährliches Begehen der betriebswichtigen Punkte durchgeführt werden.

69
Q

Neben der Überprüfung des erdverlegten Gasrohrnetzes auf Leckstellen sind nachstehende Überprüfungsarbeiten ebenfalls planmäßig durchzuführen:

A
  • Prüfung der innenliegenden Teile des Netzanschlusses (siehe Prüfung im Bauwerk),
  • Prüfung freiverlegter Gasleitungen einschließlich Befestigung und Außenschutz,
  • Prüfung von Brückenleitungen,
  • Prüfung des Leitungszubehörs: Armaturen, Straßenkappen, Hinweisschilder,
  • Prüfung der Wirksamkeit des kathodischen Korrosionsschutzes.
70
Q

Ein Überprüfungszyklus von z. B. sechs Jahren kann auch Nachteile mit sich bringt. Welche?

A

Umso mehr Trassenbeeinflussungen ergeben sich, und demzufolge erhöht sich der Mehraufwand zur Wiederherstellung regelgerechter Anlagenzustände.

71
Q

Zu den wichtigen Betriebspunkten und Gebieten mit besonderem
Schutzbedürfnis zählen beispielsweise:

A
  • Rohrbrücken und Leitungen an Brücken,
  • Kreuzungen mit Wasserläufen,
  • Mantelrohre,
  • Isoliertrennstellen,
  • Armaturenstationen und Absperrarmaturen,
  • Ausbläser,
  • freiverlegte Leitungen (mit und ohne Kompensatoren) und Düker,
  • Flüssigkeitssammler und
  • Leitungsabschnitte in Setzungs- und Hebungsgebieten oder erdrutschgefährdeten Gebieten sowie bergbaubeeinflussten Gebieten.
72
Q

Was gilt als bebautes Gebiet?

A
  • bereits bebautes Gelände
  • Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes
  • Gelände, in dem Gasleitungen näher als 20 m an Wohngebäuden - Gebäuden, die zum ständigen Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, vorbeigeführt werden.
73
Q

Inspektionsintervalle innerhalb der Bebauung für Leitungen < 16bar

A
  • Die Leitungstrasse ist jährlich einmal nach G 465-1 zu überprüfen oder
  • mindestens zweimal jährlich Straßenkappen öffnen und auf Gasspuren überprüfen
    und
  • mindestens alle zwei Monate zu begehen, zu befahren oder
  • monatlich zu befliegen (Voraussetzungen müssen gegeben sein)
74
Q

Inspektionsintervalle außerhalb der Bebauung für Leitungen < 16bar

A
  • Die Leitungstrasse ist mindestens alle vier Monate zu begehen, zu befahren (einschließlich Kontrolle wichtiger Betriebspunkte) oder
  • monatlich zu befliegen und
  • es ist mindestens alle sechs Monate eine örtliche Kontrolle wichtiger Betriebspunkte vorzunehmen.
  • Für Bergsenkungsgebiete gelten zusätzliche Kontrollen sowie die Beachtung des DVGW-Hinweises G 474.
75
Q

Außerplanmäßige Überprüfungsmaßnahmen

A
  • Überprüfungen auf Leckstellen im Winter,
  • Überprüfungen infolge Änderung der Betriebsbedingungen,
  • Überprüfungen bedingt durch Beeinflussungen im Bereich des Gasrohrnetzes, z. B.:
    –– bodenfrostbedingte Beanspruchungen von Graugussleitungen,
    –– Setzungen im Bereich von Leitungstrassen,
    –– Grunderneuerungen von Straßen,
    –– streckenweise erhöhte Bodenaggressivität,
    –– besondere Beanspruchungen durch überhöhte Deckung oder zusätzliche Verkehrsbelastungen,
    –– Fremdbaustellen
76
Q

Beeinflussungen im Bereich der Leitungstrasse

A
  • Gasleitungen, die bei Bodenfrost besonderen Beanspruchungen unterliegen,
  • Setzungen im Bereich von Gasleitungen, z. B. als Folge tiefgründender Baumaßnahmen oder von Grundwasserabsenkungen
  • Grunderneuerung von Straßen,
  • Setzungen im Bereich von Gasleitungen in Bodensenkungsgebieten (z. B. Bergbaugebiete),
  • Gasleitungen im Gefährdungsbereich möglicher Streustromaustrittsstellen z. B. Nähe von Gleichrichteranlagen für Gleichstrombahnen,
  • Gasleitungen, die zusätzlichen Beanspruchungen ausgesetzt sind (z. B. erhöhte Rohrüberdeckung durch nachträgliche Geländeaufschüttungen, Umleitungen des Straßenverkehrs, Schwerlasttransporte, Ramm- und Sprengarbeiten),
  • Zeitweilige Beeinträchtigung der Zugänglichkeit einer Gasleitung (z. B. durch Aufstellen von Zelten, Schaustellergeschäften, Campingwagen, Containern).
77
Q

Was ist bei den innenliegenden Teilen des Netzanschlusses zu überprüfen?

A
  • Auf Zugänglichkeit und äußere Dichtheit
  • Der Hauptabsperreinrichtung auf Gangbarkeit
  • Ordnungsgemäßer Zustand der Mauerdurchführung, der Hauptabsperreinrichtung und – sofern vorhanden – der Auszugssicherung
  • Sichtprüfung des Korrosionsschutzes und der ggf. vorhandenen elektrischen Trennstelle
  • Dichtheit und sichere Verwahrung bei inaktiven (nicht mit der Installation verbundenen) Netzanschlüssen.
78
Q

Was beinhaltet die Prüfung im Bauwerk (Haus)?

A
  • Prüfung der Raumluft in Bauwerken.
  • Der innenliegenden Teile des Hausanschlusses auf äußere Dichtheit und ordnungsgemäßen Zustand
  • Überprüfung auf von außen eindringendes Gas.
79
Q

Außerplanmäßige Prüfungen im Haus sind wann erforderlich?

A
  • bei Gasausbreitung von einer Leckstelle bis in die Nähe von Gebäuden,
  • (auch nicht gasversorgte) bei Leckklassifikation A II,
  • bei Feststellung von Gaskonzentrationen an Gebäudeaußenwänden, über Kellerfenstern, Lichtschächten, an Hausanschlussschränken usw.,
  • bei nicht beseitigten Leckstellen der Leckklassen B und C infolge größerer Gasausbreitung im Winter und
  • bei besonderen Beeinflussungen der Gasleitung (siehe G 465-1).
80
Q

Was ist bei der Prüfung im Haus im Bezug auf die Gerätetechnik zu beachten?

A
  • Verwendung von ex-geschützten
    Gaskonzentrationsmessgeräten und Arbeitsmitteln.
  • Die Gaskonzentrationsmessgeräte müssen die höchste Nachweisempfindlichkeit aufweisen. Durch Geruch sind Gaskonzentrationen bei normaler Odorierung erst ab ca. 200 ppm feststellbar. Gaskonzentrationen bis ca. 400-500 ppm werden aber von Gaskonzentrationsmessgeräten mit dem Wirkprinzip Wärmetönung nicht gemessen.
  • Das zum Einsatz kommende Gaskonzentrationsmessgerät ist in gasfreier Atmosphäre (außerhalb des Bauwerks) in Betrieb zu nehmen.
  • Wird das Gaskonzentrationsmessgerät bei Gasgeruch anfänglich mit dem Wirkprinzip Wärmetönung oder bei Menüführung mit dem Einsatzfall „Überwachung Arbeitsraum“ betrieben, bewirkt die Umschaltung in nicht gasfreier Atmosphäre auf den gassensitiven Halbleiter, Einsatzfall „Prüfung im Haus“, dass Gaskonzentrationen bis ca. 100 ppm unterdrückt, d. h. als Null angezeigt werden.
  • Von außen in das Bauwerk eindringendes Gas bedeutet in jedem Fall Leckklasse A I.
  • Bei Undichtheiten an Flüssiggasleitungen in Gebäuden ist immer die Gasversorgung zu unterbrechen.
81
Q

Welche Unterschiedlichen Bezeichnungen gibt es außerhalb und innerhalb von Gebäuden?

A

In der Gasverteilung spricht man von Leckstellen, in der Installation von Undichtheiten.

82
Q

Prüfung der Gebrauchsfähigkeit. Zwei Methoden

A

(* Druckabfallmethode) hauptsächlich ersetzt durch…
* Volumenstrommessung

83
Q

Volumenstrommessung. Angewandt werden zwei Einsatztechnologien:

A
  • Leckmengenmessung intern: Anstelle des Gaszählers wird das Leckmengenmessgerät zwischengeschaltet. Damit können nur Undichtheiten in Richtung Gasverbrauchsanlage erfasst werden. Aus der Flussrichtung ergibt sich, dass der Leitungsabschnitt
    des ungemessenen Gases nicht geprüft werden kann.
  • Leckmengenmessung extern: Hier erfolgt die Gasbereitstellung entweder aus einer Gasblase oder einer Druckgasflasche. Nach Ausbau des Gaszählers kann die Gasinstallation sowohl in Richtung Gasverbrauchsanlage als auch in Richtung Hauptabsperreinrichtung geprüft werden. Unter Umständen können von einem Zählerstandplatz mehrere Gasinstallationsanlagen geprüft werden.
84
Q

Die folgenden Punkte sind im Bezug auf die Witterung die wichtigste Grundlage für eine fachgerechte Rohrnetzüberprüfung:

A
  • Bei Regen werden die kleinsten Flächenausdehnungen gefunden.
  • Bei Bodenfrost wird die Gasausbreitung gravierend größer.
  • Feuchte und überfrorene Oberflächen stoppen die Diffusion des Gases.
  • Eine Überprüfung von Kellern und Hohlräumen ist erforderlich.
85
Q

Wiederaufnahme der Arbeiten bei nassen Oberflächen/Böden

A
  • Nur in der Praxis sind die Einflüsse vergangener Regentage und ihre Auswirkung auf die Gasrohrnetzüberprüfung erkennbar.
  • Die Entscheidung über die Wiederaufnahme der Arbeiten trifft allein der Gasspürer, denn er trägt die Verantwortung für eine korrekte Durchführung der Arbeiten.
  • Die Überprüfung einer Teststelle vor Aufnahme der Arbeiten wird empfohlen.
86
Q

Wie lokalisiert man kleine Gaskonzentrationen in sandigem Boden?

A

die Sondenlöcher sind in sehr geringem Abstand
(0,3 bis 0,5 m) einzubringen

87
Q

Art und Umfang der Ausbreitung ist abhängig von:

A

Der Austrittsmenge sowie der Beschaffenheit der Oberfläche und

nicht abhängig von Art der Leitung ND HD.

Eine Lokalisation durch den oberirdischen Gasnachweis ist nicht möglich.

88
Q

Bebauungsdichte:
Die nachstehend aufgeführten Punkte wirken sich alle auf die erzielbare Tagesleistung des Gasspürers aus:

A
  • Anzahl und Zugänglichkeit der Anschlüsse,
  • echte Längen der Anschlussleitungen (lassen den tatsächlichen Aufwand für die Gasrohrnetzüberprüfung besser kalkulieren)
  • historischer Kernbereich mit schlecht befahrbaren Straßen,
  • Industriebebauung oder Wohnbebauung.
89
Q

Um die Störfaktoren nach Möglichkeit auszuschließen, wird die Gasrohrnetzüberprüfung in zwei Arbeitsgänge unterteilt.

A
  • Anwendungsfall: Oberirdische Prüfung
    –– Erkennen eines Gasaustritts,
    –– Ausbreitungsbereich grob feststellen,
    –– Hinweisskizze fertigen.
  • Anwendungsfall: Prüfung der Bodenluft
    –– Punkt mit der höchsten Gaskonzentration lokalisieren,
    –– Befundgrenze feststellen,
    –– Klassifizieren,
    –– Schadenskizze anfertigen.

Bei großflächigen Gasausbreitungen ist die Bodenluft abzusaugen.

90
Q

Leckstellenklassifikation

A
91
Q

Welches Gasgemisch verwendet man bei dem Tracergas-Verfahren und warum?

A

95 Vol.-% Stickstoff (N2) und 5 Vol.-% Wasserstoff (H2).

Dieses Gas ist nicht explosiv, nicht brennbar und ungiftig.
Es ist handelsüblich bei allen großen Gaslieferanten erhältlich.

92
Q

Was wird bei Flüssiggasleitungen zur Lecksuche beigemischt und wann?

A

5 Vol.-% Wasserstoff. Am besten am Abend vor der Prüfung. Wasserstoff muss am Leitungsende nachgewiesen werden.

93
Q

Was ist bei der Überprüfung freiverlegter Leitungen/Brückenleitungen außer der Leckstellen noch wichtig?

A
  • des Zustandes der Lager bzw. der Rohrbefestigungen,
  • des Zustandes im Auflagerbereich,
  • des Zustandes des Übergangs von erdverlegten zu freiverlegten Leitungsbereichen bezüglich des mechanischen Schutzes gegen äußere Einwirkungen,
  • der Kennzeichnung der Gasleitungen,
  • des Zustandes des Oberflächenschutzes sowie
  • des Zustandes von Flanschverbindungen bzw. Kompensatoren
94
Q

Überprüfungszeiträume freiverlegter Leitungen/ Brückenleitungen bis 16 bar

A
95
Q

Überprüfungszeiträume freiverlegter Leitungen/ Brückenleitungen >16 bar

A

Leitungen an Brücken mit einem Betriebsdruck von > 16 bar gelten gemäß dem Arbeitsblatt G 466-1 als betriebswichtige Punkte und sind somit viertel bzw. halbjährlich einer Inspektion bzw. Wartung zu unterziehen

96
Q

Klassifizierung der Leckstelle nach L 1, L 2 und L 3 bei freiverlegten Leitungen

A
97
Q

Was muss ein Mängelprotokoll bei freiverlegten Leitungen beinhalten?

A
  • Wie die ermittelten Mängel bzw. die ermittelten Fehlstellen behoben werden können.
  • auch bei unzureichende Leitungsbefestigungen
  • oder Umhüllungen, die die Anforderungen nicht erfüllen.

Es sollten in den Überprüfungsberichten klare Hinweise auf die Notwendigkeit von Kompensatoren bei entsprechendenLeitungslängen gegeben werden.

98
Q

Für ein Gasrohrnetzüberprüfungsunternehmen sind in Bezug auf die Dokumentation noch einige zusätzliche Punkte von besonderer Wichtigkeit:

A
  • Nachweis der jährlichen internen Schulungen gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 468-1 einschließlich der relevanten DGVU-Regeln (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung),
  • Nachweis der Qualitätskontrolle.
    Im Rahmen von Baustellenaudits sind die geprüften Tätigkeiten zu dokumentieren.

Der Auditor muss sich bei Baustellenkontrollen von der ordnungsgemäßen Arbeit und der Führung der Unterlagen

99
Q

Der Netzbetreiber muss im Anschluss an die Überprüfungstätigkeiten weitere nachfolgende Aktivitäten dokumentieren, wie z. B.

A
  • die Nachprüfung der beseitigten Leckstellen
  • die Nachprüfungen im Bauwerk (Haus)
  • die Überprüfung der nicht überprüften Leitungsabschnitte und Netzanschlüsse
  • die Überprüfung der nicht überprüften Freileitungen und Leitungen an Brücken
  • die Ermittlung der Leckstellenhäufigkeit der durchgeführten Überprüfung und
  • die Auswertung der Überprüfungsergebnisse entsprechend des DVGW-Arbeitsblattes G 402.
100
Q

Welche Kriterien sind bei der Dokumentation besonders wichtig?

A
  • Vollständigkeit
  • Nachvollziehbarkeit
  • Klarheit