Regelwerke Flashcards

1
Q

Welche Zielsetzungen verfolgen Normen und technische Regelwerke?

A

Normen und technische Regelwerke dienen der Vereinheitlichung von Anforderungen an Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, Management und Organisation.

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2
Q

Welches Gesetz bildet die Grundlage für das DVGW-Regelwerk?

A

Die gesetzliche Grundlage für das DVGW-Regelwerk ist das Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG).

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3
Q

Was besagt die Vermutungsregelung im Energiewirtschaftsgesetz?

A

Das Gesetz geht in Form einer Vermutungsregelung davon aus, dass die geforderte Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Errichtung und Betrieb von Energieanlagen gegeben ist, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. eingehalten worden sind.

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4
Q

Welches Ziel verfolgen die Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)?

A

Das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung dient der Unterstützung der Unternehmer und Versicherten bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Es enthält Empfehlungen im Sinne anerkannter Regeln der Technik.

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5
Q

Was sind die wesentlichen Inhalte des DVGW-Arbeitsblattes G 465-1?

A

Das DVGW-Arbeitsblatt G 465-1 gibt Aussagen zum:

  • Überprüfungsturnus von Gasleitungen und Graugussleitungen
  • beschreibt planmäßige und situationsbedingte außerplanmäßige Überprüfungen
  • die Überprüfungsmethoden
    • „Oberirdische Überprüfung mittels Gaskonzentrationsmessgeräten
    • Gasferndetektionsverfahren
    • „Prüfung der Bodenluft zur Klassifikation der gefundenen Leckstelle“ ein.
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6
Q

Was wird im Rahmen der Gasrohrnetzüberprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 465-1 geprüft?

A

Die Überprüfung von Gasrohrnetzen umfasst alle Versorgungs- und Netzanschlussleitungen bis einschließlich der innenliegenden Teile des Netzanschlusses, der Hauptabsperreinrichtungen. Netzanschlussleitungen werden in der Regel gleichzeitig mit den Versorgungsleitungen überprüft.

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7
Q

Nach welchen DVGW-Arbeitsblättern sind Gasleitungen mit einem Betriebsdruck größer 16 bar zu überprüfen?

A

Nach DVGW-Arbeitsblatt G 466-1 und DVGW-Arbeitsblatt G 465-1.

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8
Q

In welchem Turnus sind Gasleitungen mit einem Betriebsdruck größer 5 bar im bebauten Gebiet einer oberirdischen Überprüfung zu unterziehen?

A

Die oberirdische Überprüfung ist 1-mal jährlich durchzuführen

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9
Q

Was sind die wesentlichen Inhalte des DVGW-Merkblattes G 465-3?

A

Das Merkblatt G 465-3 befasst sich mit der Beurteilung von festgestellten Leckstellen.

Beschrieben werden:
* Ursachen von Leckstellen
* Einflussgrößen auf die Gasausbreitung
* Vorgehensweise zur Lokalisation und Klassifikation
* weitere Umgang mit Leckstellen und Verfahrensabläufe bis hin zu deren Beseitigung.

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10
Q

Was wird inhaltlich im DVGW-Merkblatt G 465-4 dargestellt?

A

Das Merkblatt beinhaltet die wesentlichen Anforderungen an die bei Gastransport, Gasverteilung und Gasanwendung zum Einsatz kommende mobile Gerätetechnik und deren Einsatzmöglichkeiten.

Neben den allgemeinen Anforderungen
an die Gerätetechnik werden ** Einsatzfälle** der Gerätetechnik beschrieben und Vorgaben zur Prüfung von Gaskonzentrationsmessgeräten gegeben.

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11
Q

Hierarchie des Ordnungsrahmens für die Gasversorgung

A
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12
Q

Auf welche übergeordneten Regelwerke bezieht sich das DVGW-Regelwerk?

A
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13
Q

§ 1 Zweck des Gesetzes – Auszug EnWG

A

Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien
beruht.

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14
Q

Betreiber von Fernleitungsnetzen

A

Betreiber von Netzen, die Grenz- oder
Marktgebietsübergangspunkte aufweisen, die insbesondere die Einbindung großer europäischer Importleitungen in das deutsche Fernleitungsnetz gewährleisten.

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15
Q

Betreiber von Gasversorgungsnetzen

A

Natürliche oder juristische Personen oder rechtlich unselbständige Organisationseinheiten eines Energieversorgungsunternehmens, die Gasversorgungs-
netze betreiben.

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16
Q

Betreiber von Gasverteilernetzen

A

Natürliche oder juristische Personen oder rechtlich unselbständige Organisationseinheiten eines
Energieversorgungsunternehmens, die die Aufgabe der Verteilung von Gas wahrnehmen und verantwortlich sind für den Betrieb, die Wartung sowie erforderlichenfalls den Ausbau des Verteilernetzes in einem bestimmten Gebiet und gegebenenfalls der Verbindungsleitungen zu anderen Netzen

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17
Q

Anerkannte Regeln der Technik

A

Technische Festlegungen, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird.

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18
Q

Stand der Technik

A

Beschreibt ein entwickeltes Stadium der technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, soweit Erzeugnisse, Verfahren und Dienstleistungen betroffen sind, basierend auf den diesbezüglich gesicherten Erkenntnissen von
Wissenschaft, Technik und Erfahrung.

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19
Q

Welche Regelwerke sind maßgeblich für das Gasfach in Deutschland?

A
  • die Technischen Regeln des DVGW e. V.,
  • die Technischen Regeln der Berufsgenossenschaften (DGUV)
  • die einschlägigen DIN-Normen (einschließlich DIN EN- und DIN EN ISO-Normen).
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20
Q

Von Brand- und Explosionsgefahr ist immer auszugehen, wenn

A

wenn bei brennbaren Gasen eine Konzentration von 50 % der unteren Explosionsgrenze (UEG) überschritten wird. Unterhalb dieser Konzentration gilt die Leitung bzw. der Arbeitsbereich als gasfrei.

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20
Q

DVGW-Arbeitsblatt G 465-1

A

Überprüfen von Gasrohrnetzen mit einem Betriebsdruck
bis 16 bar

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21
Q

DVGW-Merkblatt G 465-3

A

Leckstellen an Gasleitungen in Gasrohrnetzen – Lokalisation,
Klassifikation, Umgang mit Leckstellen

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22
Q

DVGW-Merkblatt G 465-4

A

Gerätetechnik für die Überprüfung von Gasleitungen
und Gasanlagen

23
Q

DVGW-Arbeitsblatt G 466-1

A

Gasleitungen aus Stahlrohren für einen Auslegungsdruck
von mehr als 16 bar; Betrieb und Instandhaltung

24
Q

DVGW-Arbeitsblatt G 466-2

A

Gasrohrnetze aus duktilen Gussrohren mit einem
Betriebsdruck von mehr als 4 bar bis 16 bar – Instandhaltung

25
Q

DVGW-Information GAS Nr. 10

A

Erdgasanlagen auf Werksgelände und im Bereich
betrieblicher Gasverwendung; Hinweise auf das anzuwendende DVGW-Regelwerk

26
Q

DVGW-Arbeitsblatt G 614-2

A

Freiverlegte Gasleitungen auf Werksgelände hinter
der Übergabestelle; Betrieb und Instandhaltung

27
Q

Bei unkontrollierten, nicht brennenden Gasausströmungen im Freien sind unverzüglich folgende Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren zu treffen:

A
  • Gefahrbereich der Schadensstelle feststellen und gegen Zutritt Unbefugter absperren,
  • Gasnester beachten, die sich in Räumen, aber vor allem in Schächten, Kanälen undNachbargebäuden bilden können,
  • Gaszufuhr zur Schadensstelle, soweit möglich und erforderlich, absperren oder drosseln,
  • Zündquellen unwirksam machen, sofern dies gefahrlos möglich ist,
  • Gaseintritt in Gebäude verhindern,
  • Gebäude im Gefahrenbereich räumen.
28
Q

Bei unkontrollierten, brennenden Gasausströmungen im Freien sind unverzüglich folgende Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren zu treffen:

A
  • Gefahrbereich der Schadensstelle feststellen und anschließend gegen Zutritt Unbefugter
    weiträumig absperren; hierbei Windrichtung beachten,
  • nicht löschen; Ausnahme: wenn zur Rettung von Menschenleben notwendig; in diesem
    Fall alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Rückzündungen ergreifen,
  • Gaszufuhr zur Schadensstelle, soweit möglich und erforderlich, absperren oder drosseln,
    damit die Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden können,
  • Gefährdete Anlagen, z.B. den Flüssiggasbehälter, mit Wasser kühlen.
29
Q

Beim nicht brennenden Ausströmen von Gas aus undichten Gasleitungen der Gasinstallation sind unverzüglich folgende Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren zu treffen:

A
  • Absperren der Gaszufuhr zur Gasaustrittsstelle,
  • Durchlüften des Raumes oder Bereiches,
  • Fernhalten aller Zündquellen vom Gefahrbereich und - soweit technisch möglich - Beseitigung
    bzw. unwirksam machen von Zündquellen im Gefahrbereich sowie Nichtbetätigen
    elektrischer Einrichtungen.
    Weitergehende Maßnahmen siehe DVGW-Arbeitsblatt G 600.
30
Q

Bei brennender, unkontrollierter Gasausströmung in Gebäuden sind unverzüglich folgende Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren zu treffen:

A
  • Feuerwehr alarmieren und – wenn möglich – Gaszufuhr absperren,
  • nicht löschen wegen möglicher Explosionsgefahr!
31
Q

Überprüfungszeiträume auf Leckstellen in Jahren innerhalb bebauter Gebiete

A
32
Q

Überprüfungszeiträume außerhalb bebauter Gebiete

A
33
Q

Überprüfung von freiverlegten Gasleitungen und Brückenleitungen in Jahren

A
34
Q

Die Überprüfung der innenliegenden Teile bis zur HAE umfasst u.a.:

A
  • Überprüfung auf Zugänglichkeit und äußere Dichtheit
  • Überprüfung der Hauptabsperreinrichtung auf Gangbarkeit
  • Überprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand der Mauerdurchführung, der Hauptabsperreinrichtung und sofern vorhanden, der Auszugssicherung
  • Sichtprüfung des Korrosionsschutzes und der ggf. vorhandenen elektrischen Trennstelle
  • Dichtheit und sichere Verwahrung bei inaktiven (nicht mit der Installation verbundene) Netzanschlüssen
35
Q

Die erweiterte Zustandsüberprüfung bei freiverlegten Gasleitungen umfasst neben der Überprüfung auf Leckstellen folgende Inhalte:

A
  • Zustand der Lager bzw. der Rohrbefestigung sowie deren Abstände, sodass eine Beschädigung des Rohres oder der Rohrumhüllung dauerhaft vermieden wird und die vorgesehene Funktion erfüllt wird
  • Zustand im Auflagerbereich zur Gewährleistung einer dauerhaften galvanischen Trennung von anderen Konstruktionsteilen
  • Zustand des Übergangs von erdverlegten zu freiverlegten Gasleitungen und Leitungsteilen bezüglich des mechanischen Schutzes gegen äußere Einwirkungen, z.B. der Übergangsmanschetten oder verstärkte Rohrumhüllung) und gegen das Eindringen von Feuchtigkeit
  • Kennzeichnung der freiverlegten Gasleitungen und Leitungsteile, um Verwechslungen mit anderen Leitungen auszuschließen
  • Zustand des Oberflächenschutzes
  • Veränderungen der örtlichen Gegebenheiten, Zustand der Flanschverbindungen, Kompensatorstellung
36
Q

Was sind wichtige Betriebspunkte?

A
  • Kreuzungen mit Wasserläufen
  • Mantelrohre
  • Isoliertrennstellen
  • Absperrarmaturen und Absperrarmaturengruppen
  • Ausbläser
  • Düker
  • Flüssigkeitssammler
  • Dehner
  • Leitungsabschnitte in Setzungs- und Hebungsgebieten oder erdrutschgefährdeten Gebieten und bergbaubeeinflussten Gebieten
37
Q

Wann sind außerplanmäßige Überprüfungsmaßnahmen notwendig

A
  • Überprüfung auf Leckstellen im Winter
  • durch Festlegen eines höheren Betriebsdruckes innerhalb des maximal zulässigen Betriebsdruckes
  • durch Änderung der Gasbeschaffenheit
  • Gasleitungen, die bei Bodenfrost besonderen Beanspruchungen unterliegen
  • Setzungen im Bereich von Gasleitungen, z. B. als Folge tiefgründender Baumaßnahmen oder von
  • Grundwasserabsenkungen
  • Grunderneuerung von Straßen
  • Setzungen im Bereich von Gasleitungen in Bodensenkungsgebieten (Bergbaugebiete und derglei-
    chen)
  • Gasleitungen im Gefährdungsbereich möglicher Streustromaustrittsstellen – z. B. Nähe von Gleich-
    richteranlagen für Gleichstrombahnen
38
Q

Häufige Ursachen für Leckstellen sind

A
  • Korrosionsdurchbrüche bei Stahlrohren
  • Leitungsbrüche und
  • undichte Verbindungen
39
Q

Was können die ersten Ursachen von Leckstellen sein?

A

Mangelnde Qualität und fehlende Sachkunde bei Rohr- und Tiefbau sowie Vernachlässigung der Bauaufsicht bei der Errichtung von Gasversorgungssystemen.

40
Q

Einflussgrößen auf die Gasausbreitung einer Leckstelle

A
  • Dichtheit der Oberfläche
  • Bodenart und Bodendeckung
  • Schleichwege des Gases im Boden
  • Neigung der Leitung
  • Bodenklima
  • Bakterientätigkeit
41
Q

Was kann die Leckstellenortung erschweren bzw. verfälschen?

A
  • Beeinflussungen der Überprüfungsergebnisse durch Autoabgase oder andere Gase und Kohlenwasserstoffe
  • Überprüfungserschwernisse beispielsweise durch grabenlose Verlegung aller Medien, Abdichtung von Unterbrechungen der Oberflächen durch Einsatz von Fugenbändern und Fugenvergussmassen oder Verlegung
42
Q

Die Leckmenge ist abhängig von:

A
  • Größe der Austrittsstelle
  • Betriebsdruck
  • Bodenart
43
Q

Kriterium für die jeweilige Leckklasse

A

Der Abstand der Befundgrenze zu einem Gebäude oder Hohlraum. Die Befundgrenze ist die Linie der niedrigsten auswertbaren Anzeige eines Gaskonzentrationsmessgerät 0,1Vol% Methan.

44
Q

Leckklassen und zugeordnete Maßnahmen

A
45
Q

Verhalten bei Gas in Hohlräumen

A
46
Q

Sicherungsmaßnahmen bei akuter Gefahr

A
47
Q

Einsatzfälle der Gerätetechnik

A
  • Oberirdische Überprüfung
  • Prüfung Bodenluft
  • Prüfung Bauwerk
  • Spülen
  • Prüfung freiverlegte Leitungen
  • Überwachung Arbeitsraum
  • Ethananalyse
48
Q

Für was wird die Gas-Gerätetechnik angewendet?

A
  • zur Feststellung von Leckstellen und Undichtheiten an Leitungen und Anlagen der Gaserzeugung,
    des Gastransports, der Gasverteilung, der Gasinstallation sowie an kundeneigenen Anlagen und
    Gasanlagen im Bereich industrieller Verwendung,
  • zur Einschätzung der Explosionsgefahr in Arbeitsräumen sowie
  • zur Bestimmung spezieller Gaskomponenten.
49
Q

Was ist die Oberirdische Überprüfung erdverlegter Gasleitungen

A

Detektion kleinster Gaskonzentrationen durch Absaugen über dem Erdboden (im Bereich des Leitungsveraufs).

50
Q

Was ist die Prüfung der Bodenluft

A

Messung der Gaskonzentration im Erdboden:
* Feststellung der Gasausbreitung im Boden (Befundgrenze, Leckklassifikation)
* Ortung der Reparaturstelle
* Abwendung möglicher Gefahren

51
Q

Wann wird die Prüfung in/von Bauwerken durchgeführt?

A

Messen kleinster Gaskonzentrationen in Bauwerken und Ortung der Gasherkunft. Beispiel:
bei Gaseintritt in Bauwerke von außen
Detektion von Leckagen an innenliegenden Teilen des Netzanschlusses
Detektion von Undichtheiten an der Installation
Messen der Gaskonzentration in Hohlräumen und Schächten (von außen), die ein erhöhtes Gasausbreitungspotenzial bergen

52
Q

Prüfung freiverlegter Gasleitungen und von Anlagen. Beispiele:

A

Messen kleinster Gaskonzentrationen/Gasdetektion an freiverlegten Gasleitungen und Anlagen (z. B. Gas-
leitungen an Brücken, oberirdische Düker, in der Industrie, in Verdichteranlagen, in Biogasanlagen usw.)

53
Q

Spülen zum Nachweis von Gasreinheit bzw. Gasfreiheit

A

Nachweis der Gasreinheit bzw. Gasfreiheit in Gasleitungen.

54
Q

Überwachung Arbeitsraum

A

Überwachung der Arbeitsumgebung während der Durchführung von Arbeiten an Gasleitungen und/oder Gasanlagen, bei denen mit Explosionsgefahr gerechnet werden muss. Zusätzlich kann eine Warnung vor toxischen Gaskonzentrationen sowie Sauerstoffmangel (z. B. bei der Gaserzeugung) erfolgen, soweit es
sich um Kombinationsgeräte handelt.