Auswertung der GRNÜ Flashcards
Was ist bei der Überprüfung von Versorgungs- und Anschlussleitungen zu beachten?
Versorgungs- und Anschlussleitungen sind zusammen zu überprüfen.
Wer legt die Überprüfungsabschnitte fest?
Der Netzbetreiber
Wer legt fest, ob außerhalb der Bebauung eine oberirdische Überprüfung oder eine Streckenkontrolle erfolgt?
Das DVGW-Regelwerk und der Netzbetreiber
Kann der Überprüfungszyklus einer Leitung durch die Einteilung in einen anderen Überprüfungsabschnitt gestreckt werden?
Nein!
Wovon ist der Überprüfungszyklus einer Leitung abhängig?
- Leckstellenhäufigkeit
- Werkstoff
- Druckstufe
- Abstand zur Bebauung
Woraus ergibt sich die Leckstellenhäufigkeit?
- Gefundene Schäden aus der oberirdischen Überprüfung
- geprüfte Leitungslänge
- Schäden aus Störungen auf der Leitung
Was ist bei der Streckenkontrolle als Alternative zur oberirdischen Überprüfung innerhalb der Bebauung zu beachten?
Eine Streckenkontrolle innerhalb der Bebauung als Alternative zur oberirdischen Überprüfung ist nicht zulässig.
Drei Punkte der Instandhaltungsstrategie?
- Korrektive Maßnahmen ( Reparatur Baggerschaden)
- Vorausbestimmte Maßnahmen ( Jährliche Armaturenkontrolle)
- Zustandsorientierte Maßnahmen (planmäßige Überprüfung)
Welche Faktoren spielen bei der Grundfrage, wie lange man eine Leitung wirtschaftlich betreiben kann, eine Rolle?
- Wartungs-, Reparatur- und Erneuerungskosten
- Aufwendungen für wiederkehrende Prüfungen (GRNÜ)
- Kostensenkungspotentiale (Mitverlegung)
- Bedeutung der Leitung
Nach welchem DVGW Arbeitsblatt werden Netz- und Schadensdaten erfasst?
G 402
Die Einteilung der Überprüfungsabschnitte berücksichtigt folgende Randbedingungen für den Gasspürer:
- Versorgungsleitungen sind mit den Netzanschlussleitungen zu überprüfen.
- Es müssen sinnvolle Begehungsrouten für die Gasspürer möglich sein
- Beim Einsatz von Streckenkontrollen als Alternative zur oberirdischen Überprüfung außerhalb der Bebauung müssen die örtlichen Gegebenheiten das zulassen.
- Der regelwerkskonforme Überprüfungszeitraum einer Leitung darf nicht durch die Einteilung in einen anderen Überprüfungsabschnitt gestreckt werden.