Transferaufgabe Flashcards
Durch mitgeführte Bindemittel und Chemikalien wird die Ölspur beseitigt
Diese Annahme ist nicht gesichert, da es sich auch um ein andere ausgelaufene Betriebsmittel handeln könnte.
Beseitigung der Ölspur nach Regeln der Technik mach die Fahrbahn wieder befahrbar
Diese Annahme ist korrekt, die Vorgehensweise wurde im Merkblatt DWA 715 festgehalten und trifft bei korrekter Ausführung zu.
Die eingesetzten Bindemittel ist nicht umweltschädlich
ist gesichert durch klinische Untersuchungen des Herstellers.
Es handelt sich um eine Ölspur und keine andere Chemikalie.
nicht gesichert, da erst durch ein z.B. testen des PH wertes, begutachten der Quelle und Viskosität ->Identifizierung
Die Ölspur ist mit den vorhandenen Ressourcen zu bewältigen
Diese Annahme ist nicht gesichert, da die Ölspur sich in tiefere Regionen ausbreiten. ->mehr Einsatzmittel
Die Alarmierung der Feuerwehr ist rechtens, nach BHKG und die damit übertragene Gefahrenabwehr
Diese Annahme ist gesichert, da laut Oberverwaltungsgericht Münster ein Unglücksfall, muss die Feuerwehr alarmiert werden.
Die Ölspur ist akut aus einem Behältnis oder ähnlichem ausgetreten und muss schnellstmöglich beseitigt werden
Diese Annahme ist nicht korrekt, da eine Ölspur oft durch Regenwetter erst sichtbar, Spur kann bereits seit längerem vor Ort sein.
Durch das Anfahren mit Sondersignalen, kann ein ausbreiten verhindert werden
Annahme korrekt, da die Anfahrt ohne Sondersignalen deutlich länger wäre, durch schnelles Eintreffen und einsetzten von Maßnahmen wird eine Ausbreitung reduziert.
Die feuerwehrangehörigen sind in der Lage durch ihre Ausbildung und das Ausbringen der vorgesehenen Einsatzmittel die Ölspur zu beseitigen
Die Annahme halte ich für nicht korrekt, da viele Feuerwehrangehörige das Merkblatt DWA 715 nicht sachgemäß ausführen und die Gefahr dadurch oft bestehen bleibt.
Die PSA schützt gegen Öleinwirkung.
Annahme korrekt, die eingesetzte PSA ist nach DGUV Vorschrift 1, Ölbeständig und schütz feuerwehrangehörige Einwirkungen.