Teil 4 Flashcards
Die Doppelfunktion des Verwaltungsrechts
- Steuerung der Verwaltung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Rechtsstaatlicher Schutz
Steuerung der Verwaltung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- trägt zur Erfüllung öffentl. Aufgaben bei, z.B. Polizei → inneren Sicherheit
- legt Details dafür fest.
- vermittelt der Verwaltungsrecht der Verwaltung der sachlich-demokratisch Legitimation
→ Ausübung von Herrschaftsgewalt ggü. den Bürgern
Rechtsstaatlicher Schutz
Verwaltung muss:
- sich an die inhaltlichen Vorgaben d. Verwaltungsgesetze halten
- ihre Aufgaben in einem rechtsstaatlichen Verfahren erfüllen
Bürger/UN können Vereinbarkeit d. Verwaltungshandelns mit dem Recht gerichtlich prüfen lassen
Was ist eine Körperschaft?
- durch Hoheitsakt geschaffene Zusammenschlüsse von Personen
- zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, bei denen Mitglieder Einfluss auf d. Angelegenheiten haben
- deren Bestand von Wechsel d. Mitglieder unabhängig ist
Welche drei Arten von Körperschaften kann man unterscheiden?
- Gebiet- (Gemeinden)
- Personal- (Universitäten, Rechtsanwaltskammern)
- Real- (IHK, Handwerkskammern)
Was ist ein Verwaltungsakt und was zeichnet ihn aus?
35 S. 1 VwVfG
Charakteristika:
- VA können selbst Vollstrecken
- VA ist bestandskräftig, wenn er nicht innerhalb d. Frist angegriffen wird
- Selbst ein rechtswidriger VA muss dann regelmäßig befolgt werden.
Gebundene Verwaltung
In manchen Fällen hat die Behörde bei Vorliegen d. Tatbestandsvoraussetzungen keine Wahl, sondern sie muss auf d. Rechtsfolgenseite eine best. Entscheidung treffen
- Formulierung (ist, muss, hat)
(Bsp.: § 72 Baugenehmigung)
Ermessensverwaltung
Erlaubt Verwaltung Handlungsspielraum (“Ermessen”)
- Formulierung: kann
- Bsp.: Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen
- Gründe: Norm passt f. viele Konstellationen, Effektivität d. Verwaltungshandelns, rechtsstaatliche Präzision durch Wahl des schonendsten Mittels
Mit welchen beiden Rechtsbehelfen kann man gegen einen belastenden Verwaltungsakt vorgehen?
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
Widerspruch
Widerspruch grundsätzlich binnen eines Monats nach Bekanntgabe d. VA einzulegen
- ist die Verwaltung d. Ansicht, dass der Verwaltungsakt tatsächlich nicht ergehen durfte, hilft sie dem Widerspruch ab und hebt ihn regelmäßig auf
Anfechtungsklage
- wird Widerspruch negativ beschieden (oder ist nicht erforderlich), kann man binnen eines Monats nach Bekanntgabe d. Widerspruchbescheids eine sog. Anfechtungsklage gem. §42 I VwGO erheben