Teil 1 Flashcards

1
Q

Wie unterscheiden sich Öffentliches Recht und Privatrecht?

A
  • ÖR: regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Bürger und dem Staat sowie die rechtlichen Strukturen innerhalb des Staates selbst
  • PR: Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander und hat Interessen der Einzelnen zum Gegenstand
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2
Q

Warum gibt es einen Staat?

A

Der Staat ist nach modernem staatstheoretischem Verständnis ein Instrument der Gesellschaft zur Sorge um das Gemeinwohl bzw. zur Bereitstellung von Gemeinschaftsgütern

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3
Q

Was ist ein Staat nach der Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek?

A

Sozialer Staatsbegriff:
• Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt

Juristischer Staatsbegriff:
„Staat ist die mit ursprünglicher Herrschermacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes.”

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4
Q

Warum sind (Verfassungs-)normen oftmals abstrakt-generell gefasst?

A
  • abstrakt: da sie für eine Vielzahl von Sachverhalten wirkt
  • generell: Wirkung f. eine Vielzahl von Personen unterschiedlicher Natur

→ losgelöst von Einzelfall

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5
Q

4 klassische Auslegungsmethoden

A
  • Wort-, Begriffsebene
  • Geschichte
  • Systematik
  • Zweck/Teleologie
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6
Q

Wort-, Begriffsebene

(Auslegungsmethoden)

A
  • setzt aus Wortlaut des Gesetzes an
  • Prüfung d. Bedeutung der im Text genutzten Wörter im Alltag- oder Fachsprachengebrauch
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7
Q

Geschichte

(Auslegungsmethoden)

A
  • zur Bedeutungsfindung die Vorstellung, des Willens und die Motive d. Gesetzgebers ermitteln
  • Begründung, warum jeweiligen Gesetz eingeführt wurde
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8
Q

Systematik

(Auslegungsmethoden)

A
  • Das Normensystem des Gesetzes wird betrachtet
  • Vergleich zu anderen Paragraphen
  • Nutzung anderer Abschnitte/Absätze & Überschriften
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9
Q

Zweck/ Teleologie

(Auslegungsmethoden)

A
  • findet Anwendung, wenn historische Auslegung nicht genügt Anhaltspunkte findet
  • Sinn & Zweck d. Norm ermitteln
  • soll gerechte & sachgemäße Regelung sein → Interessenausgleich
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10
Q

Welche Funktionen erfüllt eine Verfassung für das Staatswesen?

A
  • Schutzfunktion: Garantie von Sicherheit und Ordnung
  • Friedensfunktion: Zügelung staatl. Gewalt
  • Sozialstaatlichkeit: Infrastruktur, Leistungsverwaltung

Reguläre Form der Konstituierung, Legitimierung & Begrenzung von Herrschaft des Staatswesens

Verfassung schafft und begründet häufig eine neue politische Ordnung (Bsp Frankreich, USA). = “constitutional moment”

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11
Q

Woher stammt die Bezeichnung der deutschen Verfassung als „Grundgesetz“?

A
  • spielt auf Begriff d. Fundamentalgesetzes in der deutschen Rechtstradition an
  • vor allem zum Ausdruck bringen des provisorischen Charakters bis zur Wiedervereinigung, welcher geographisch und nicht inhaltlich zu verstehen ist.
  • parlamentarische Rat (Bonn 1948/49) verabschiedet GG
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12
Q

Was sind die drei wesentlichen Elemente, welche den modernen Verfassungsstaat kennzeichnen? Erläutern Sie diese mit Bezug auf das Grundgesetz.

A
  1. Normalität der Verfassung
  2. Vorrang der Verfassung
  3. Verfassungsgerichtsbarkeit
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13
Q

Normalität der Verfassung

A

• Verfassungen regeln Grundlegendes (Bsp.: Art. 1 Abs. 1 GG)
• GG enthält durchgängig positives Recht, verbindliches Recht
→ besonders Grundrechte (Art 1 Abs 3 GG)
• GG zeigt wie es sein soll & nicht sollte

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14
Q

Vorrang der Verfassung

A

• GG steht in Hierarchie d. Rechtsnormen an obersten Stelle (Art. 1 Abs. 3, Art. 20 III GG)
• dadurch effektive Gewalteinteilung möglich
• Gesetzgeber der Verfassung untergeordnet (keine Parlamentssouveränität)
→ parlamentarische Gesetze können nichtig sein, wenn verfassungswidrig

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15
Q

Verfassungsgerichtsbarkeit

A
  • Bundesverfassungsgericht
  • Verfahren zur Entscheidung von verfassungsrechtlichen Streitfragen

Die Verfassungsgerichtsbarkeit prüft die Vereinbarkeit von Hoheitsakten, insbesondere Gesetzen, mit der jeweiligen Verfassung

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16
Q

Inwieweit begünstigt der Vorrang der Verfassung einen bundesstaatlichen Staatsaufbau?

A

Verfassung begünstigt bundesstaatliche Staatsaufbau, dann Verfassung schützt als höheres Recht die Länder vor einfachen Bundesgesetzen

17
Q

Welche inhaltlichen Schranken darf eine Verfassungsänderung nicht berühren?

A

Schranken:
• Änderung der Grundsätze → Art. 1 (Menschenwürde) → Art 20 (Staatsaufbau)

→ Art. 79 (Ewigkeitsklausel)

Bundesstaatlicher Aufbau in Länder aber Mitwirkung der Länder bei Gesetzgebung

18
Q

Staatszielbestimmungen

A

(siehe Intro)

Verfassungsnormen, die Staatstätigkeit die Erfüllung bestimmter sachlich umschriebner Ziele vorschreiben

→ Bsp.: Umwelt und Tierschutz (Art. 20a GG)

  • geben dem Staat vor allem Ziele vor
  • überlassen die Wahl d. Instrumente zu Staatsorgane
19
Q

Staatsstrukturprinzien

A

(Menschenwürde, Demokratie, Rechts-, Bundes-, Sozialstaat, Republik)

Art. 20 GG kann nicht geändert werden

  • prägende Elemente d. verfassungsmäßigen Ordnung (machen Staat zu dem, was er ist)
  • prägen Aufbau, Org. und Handeln des Staates sowie Verhältnis zw. Staat & Bürger
  • erlangen praktische Bedeutung durch Konkretisierung/Unterprinzipien
20
Q

Was bedeutet der Grundsatz der Volkssouveränität?

A

Art 20 Abs. 2 S.1

• Staatsvolk ist das Subjekt der Volkssouveränität.

  • pouvoir constituant: Volk als verfassungsgebende Gewalt (Legitimationsgrundlage)
  • pouvoir constitué: das Volk als verfasste Staatsgewalt (oberstes staatliches Organ)

Art. 79 III GG (Ewigkeitsklausel) pouvoir constitué setzt pouvoir constituant bestimmte Schranken

21
Q

Woraus folgt das Erfordernis einer demokratischen Legitimation der Ausübung von Staatsgewalt?

A

Volk → Legitimation → Staatsgewalt

  • demok. Legitimation ist Bindeglied zwischen Staatsvolk und Staatsgewalt
  • jede Ausübung staatl. Macht bedarf Legitimation durch Volk
  • durch Legitimation gewinnt Staatsgewalt ihre Legitimität (Anerkennungswidrigkeit)
22
Q

Welche Formen demokratischer Legitimation lassen sich unterscheiden?

A

Volk → Legitimation → Staatsgewalt
unmittelbare Legitimation (Volk) → mittelbare Legitimation (Bundeskanzler → Bundesminister)

  1. organisatorisch-personelle Legitimation:
    ununterbrochene Legitimationskette vom Volk zu den mit staatlichen Aufgaben betrauten Organen
    Kreis: Volk → Bundestag → Bundeskanzler → Bundesminister → Behördenleiter →
  2. sachlich-inhaltliche Legitimation:
    Kreis: Volk → Bundestag erlässt Gesetz → Exekutive und Judikative sind an Gesetz gebunden → konkrete Entscheidung →
23
Q

Welche Funktionen hat der Bundestag in seiner Rolle als Parlament?

A
  • trifft zentrale Entscheidungen
  • Gesetzgebungsfunktion
  • Kreationsfunktion (Bildung weiterer Verfassungsorgane)
  • Kontrollfunktion (insb. ggü. Regierung)
  • Öffentlichkeitsfunktion (pol. Auseinandersetzung)
24
Q

Warum braucht eine parlamentarischen Demokratie regelmäßige Wahlen?

A
  • Demokratie ist Herrschaft auf Zeit
  • Wahlen in regelmäßigen Abständen (Periodizitätsprinzip)
  • Volk übt seine Staatsgewalt durch Wahlen aus (Wille d. Volkes kann sich über Zeit ändern)
  • nur wenn das Volk in der repräsentativen Demokratie neu wählen kann, besteht eine Chance der Minderheit, zur Mehrheit zu werden.
25
Q

Was verlangt der Grundsatz der Gleichheit der Wahl?

A

Zählwertgleichheit:

  • Jede Stimme zählt gleich viel
  • Ungleichbehandlung läge z.B. vor, wenn Stimmgewicht von d. Steuerleistung abhinge

Erfolgswertgleichheit:

  • Jede Stimme schlägt sich im Wahlergebnis in gleicher Weise wieder
  • Ungleichbehandlung liegt insbes. in d. sog. Sperrklauseln aber Verhinderung Zersplitterung Parlament
26
Q

Diskutieren Sie Für und Wider einer individuellen Pflicht, bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag sein aktives Wahlrecht auszuüben, also seine Stimme abzugeben.

A

Fur:

  • politische Meinung des gesamte Volkes abgebildet
  • 100% Wahlbeteiligung
  • jeder kann seine Meinung äußern
  • wählen ist moralische Pflicht
  • kein geringer Anteil der Bevölkerung nimmt Einfluss auf Wahlergebnis
  • Wahlpflicht mit Enthaltungsfeld für Proteststimmen

Wider:

  • Freiheit d. Wahl verletzt (aus Freiheit d. Wahl, folgt auch die negative Freiheit nicht wählen zu gehen)
  • Bevormundung
  • Wahlgeheim, aber jedem steht frei, leeren Zettel abzugeben
  • großer Aufwand Wahlpflicht zu kontrollieren
27
Q

Welche Wahlrechtsgrundsätze berührt die Briefwahl?

A
  • Geheime & freie Wahl: nicht vollständig gewährleistet
  • Befördert allerdings die Allgemeinheit d. Wahl (Auch diejenige, die nicht ins Wahllokal kommen können, können wählen)

→ Stimmabgabe im Wahllokal muss Regelfall sein!

28
Q

Erläutern Sie die Funktion von Parteien nach dem Grundgesetz.

A
  • Art. 21 I S. 1 GG: wirken bei der politische Willensbildung des Volkes mit
  • Wettbewerb verschiedener politischen Programme und Personen, die für öffentliche Ämter konkurrieren
  • kein Monopol, sondern daneben z.B auch Medien, Interessengruppen etc.
29
Q

Erläutern Sie die Stellung von Parteien nach dem Grundgesetz.

A

*Gesellschaft/Volk → Parteien: pol. Willensbildung → Staat

  • Die Parteien sind nicht Teil d. Staates, insb. keine Staatsorgane. (Mittler zw. Volk & Staat)
  • nur zivilrechtliche Vereinigungen und dienen als Orientierung und bilden eine Richtung an
30
Q

Was besagt das sogenannte Parteienprivileg?

A

Im Unterschied zu anderen Vereinigungen, entscheidet über das Verbot einer pol. Partei allein das BVerfG

Art. 21 II 2 GG