"Täter" vs "Beschuldigter" Flashcards
1
Q
Voraussetzung der Aufnahme des Ermittlungsverfahrens
A
“Tatverdacht” vonseiten der Ermittlungsbehörden vgl. §160 I StPO
2
Q
Voraussetzung der Anklageerhebung
A
“Hinreichender Tatverdacht” vonseiten der Staatsanwaltschaft (vgl. §170 I StPO)
3
Q
Maßtab der gerichtlichen Beweiswürdigung in der Hauptverhandlung
A
Überzeugung des Gerichts vgl. §261 StPO
4
Q
Soll Klage erhoben werden?
A
Geregelt in §160 I StPO (Tatverdacht)
5
Q
Im StPO der Angeklagte heißt
A
Beschuldigter
6
Q
im StGB spricht man von den?
A
Täter