Tatbestand Flashcards
Erfolgsdelikt
von der Tathandlung gedanklich abgrenzbarer Erfolg muss eingetreten sein
-> verlangt einen Ursachen- und Zurechnungszusammenhang
Tätigkeitsdelikt
setzt kein Erfolg voraus. Durch das im Gesetz beschrieben Tätigwerden ausreichend
Dauerdelikt
rechtswidriger Zustand wird aufrechterhalten
-> nach Vollendung der Tat noch Mittäterschaft und Beihilfe möglich
Zustandsdelikt
tatbestandliche Verhalten = Herbeiführung des widerrechtlichen Zustands
Erfolgsqualifiziertes Delikt
Grunddelikt + Eintritt der schweren Folge als Folge der Verwirklichung des Grunddelikts (Fahrlässigkeit ausreichend)
Verletzung- und Gefährdungsdelikte
Verletzungsdelikt= Beeinträchtigung des Rechtsguts wird vorausgesetzt
Gefährdungsdelikt= keine Verletzung erforderlich, Gefährdung ausreichend
- konkrete Gefährdungsdelikte: sind Erfolgsdelikte, weil eine Gefährdung des Handlungsobjekts verlangt wird (Gefährdungserfolg)
konkrete Gefahr :
-> Verletzungserfolg bleibt zufällig aus
- Abstrakte Gefährdungsdelikte: Verhalten für das geschützte Rechtsgut generell gefährlich; bedarf nicht der konkreten Gefahr
- Eignungsdelikt/ abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt: abstrakte Gefahr über die sich der Richter ein eigenes Bild machen muss
Kumulationsdelikt
Delikt schützt Rechtsgut vor einem solchen Verhalten, das zu einer sol- chen Art gehört, die – würden auch (beliebig viele) Dritte das Verhalten vornehmen – zur Verletzung des Kol- lektivrechtsguts führen würde.