Strafrecht Flashcards
Öffentliches Recht
Was schützt eine Rechtsordnung?
Rechtsgüter: Leben, körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit und Eigentum.
Selbst der Staat darf nur sehr beschränkt und unter bestimmten Umständen eingreifen.
Was schützt das Strafrecht?
Das Strafrecht schützt Rechtsgüter, indem bestimmtes Verhalten verboten wird.
Verstöße werden mit Sanktionen (v.a. Strafen) bedroht.
Wer vollzieht das Strafrecht?
- Verwaltungsstrafrecht: durch Verwaltungsbehörden.
- Gerichtliches Strafrecht: durch Gerichte.
Generalprävention
Strafen sollen andere Menschen generell von strafbaren Handlungen abhalten.
Spezialprävention
Strafen sollen den Täter persönlich von weiteren Straftaten abhalten.
Gilt Vergeltung heute als Strafzweck?
Vergeltung (Rache) wird als Strafzweck abgelehnt.
Grundsätze des Verfassungsrechts für das Strafrecht
- nulla poena sine lege: Keine Strafe ohne Gesetz.
- Verbot der Todesstrafe.
- Mitwirkung des Volkes: z.B. durch Schöffen oder Geschworene.
- Anklageprozess: Trennung von Anklage und Entscheidung.
- Recht auf faires Verfahren.
- Unschuldsvermutung.
- Mündlichkeit und Öffentlichkeit: Verfahren müssen mündlich und öffentlich sein.
- Oberster Gerichtshof: Höchste Instanz zur Wahrung der Rechtseinheit und Rechtssicherheit.
Analogie und Analogie-Verbot
- Analogie: Ausdehnung eines Rechtssatzes auf Fälle, die vom Gesetz nicht geregelt sind.
- Analogie-Verbot: Verbot der Analogie im Strafrecht; ein Fall darf nur nach dem Gesetz beurteilt werden.
Gliederung des Strafgesetzbuches (StGB)
Allgemeiner Teil: Bestimmungen über Strafbarkeit und Rechtsfolgen.
Besonderer Teil: Definition von Delikten.
Arten von Delikten
Gegen Leib und Leben: Mord, Totschlag.
Gegen die Freiheit: Entführung, Nötigung.
Gegen die Ehre: Üble Nachrede.
Gegen fremdes Vermögen: Sachbeschädigung, Diebstahl.
Gegen die Sicherheit im Verkehr mit Geld/Wertpapieren.
Gegen die Rechtspflege: Falschaussage.
Gegen den öffentlichen Frieden.
Voraussetzungen der Strafbarkeit
- Tatbestand: Erfüllt die Handlung die Merkmale eines gesetzlichen Straftatbestands?
- Rechtswidrigkeit: Gibt es keinen Rechtfertigungsgrund?
- Schuld: War die Tat schuldhaft begangen?
Objektive Tatbestandsmerkmale (Geschehen)
Prüft die äußeren Fakten einer Tat:
* Handlungskausalität: Führte das Handeln zum Erfolg?
* Risikozusammenhang: War der Erfolg dem Täter zurechenbar?
Täterschaftsformen
- Unmittelbarer Täter: Verübt die Tat selbst.
- Bestimmungstäter: Leitet andere zur Tat an.
- Beitragstäter: Unterstützt die Tat in irgendeiner Form.
Subjektive Tatbestandsmerkmale (Gedanken hinter der Tat)
Beschreibt die innere Haltung des Täters:
* Vorsatz: Der Täter wollte den Erfolg verwirklichen.
* Absicht: Erfolg ist gewollt.
* Wissentlichkeit: Erfolg wird für sicher gehalten.
* Dolus eventualis: Erfolg wird billigend in Kauf genommen.
* Fahrlässigkeit: Sorgfaltspflichten werden verletzt.
Rechtswidrigkeit
Rechtswidrigkeit: Liegt vor, wenn eine Tat die Merkmale eines Straftatbestands erfüllt und kein Rechtfertigungsgrund besteht.