Öffentliches Recht Flashcards

Universität Wien , Fakultät der Rechtswissenschaften

1
Q

Was sind Normen?

A
  • Anordnungen (die ein Sollen darstellen)
  • Regeln menschliches Verhalten die von Menschen gesetzt sind entweder durch einer staatlichen Autorität gesetzt/erlassen wurde oder durch die herausbildung langandauernder Gewohnheit in der menschlichen Gemeinschaft aus Überzeugung das diese rechtlich geboten sei (opnio iuris).
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2
Q

unterscheiden sich Normen (Sollen)
vs. Tatsachen
(Sein)?

A

Normen UNTERSCHEIDEN sich von Tatsachen.

Dass etwas in einer bestimmten Weise geschehen soll,
heißt nicht dass es auch immer so geschehen wird (und
vice versa)

ALSO: Aus einem Sein kann man nicht auf ein Sollen
schließen, aus einem Sollen nicht auf ein Sein

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3
Q

Welche Arten von Normen gibt es?

A

es gibt Normen der…
1. Sitte
2. Moral
3. Religion
4. des Rechts (Rechtsnormen)

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4
Q

Wie unterschei-
den sich Recht-
snormen von an-
deren Arten von
Normen?

A

Normen sind nur dann Rechtsnormen wenn sie…

  1. von einer staatlichen Autorität gesetzt/erlassen wurden
    UND
  2. mit Hilfe staatlicher Zwangsmaßnahmen
    durchgesetzt werden.
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5
Q

Was ist das Positives Recht?

A

Von Menschen gesetztes Recht
(ponere = stellen).

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6
Q

Was sind Sanktionen?

A

Konsequenzen für normwidriges Verhalten (z. B. Geldstrafe).

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7
Q

Unterschiede in Sanktionen der Arten von Normen

A

Sitte: Gesellschaftliche Missachtung/Tadel.

Moral: Schwerer Vorwurf, gesellschaftlich oder persönlich.(gravierender)

Religion: Ausschluss aus der religiösen Gemeinschaft oder Konsequenzen im Jenseits.

Rechtsnormen: Staatlich angeordnete Sanktionen (z. B. Geld-/Freiheitsstrafe).

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8
Q

Historische Entwicklung von Normen

A

Früher: Keine Trennung zwischen Normensystemen (Religion, Moral, Recht).

Heute: Unterscheidung durch Säkularisierung relevant.

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9
Q

Sind Rechtsnor-
men und Gesetze
das Gleiche?

A

Nicht wirklich denn Gesetze = Teil der Rechtsnormen.

Rechtsnormen können auch durch andere staatliche/gerichtliche Ordnungen kundgemacht werden.

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10
Q

Worauf achten wir bei Normensystemen wenn es auf Sanktionen kommt?

A

Achten auf Sanktionen, die angedroht sind (Sollen).
Nicht darauf, ob Sanktionen tatsächlich folgen (Sein).

z.B. Geschwindigkeitsgrenze gilt, auch wenn niemand sie einhält oder Sanktionen nicht umgesetzt werden

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11
Q

Was bedeutet Geltung einer Norm?

A

Geltung = Norm ist Teil einer Rechtsordnung (rechtliche Existenz).

Voraussetzung:
* Von einer Autorität gesetzt.
* Kundgemacht.

Beispiel: Geschwindigkeitsgrenze (50 km/h im Ortsgebiet) gilt, weil gesetzlich geboten und kundgemacht

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12
Q

Wann ist eine Norm effektiv?

A

Wenn sie tatsächlich befolgt wird (Sein).
Nicht nur, weil sie gelten soll.

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13
Q

Was ist der Unterschied zwischen Geltung und Effektivität?

A

Geltung: Betrachtet das Sollen.
Effektivität: Betrachtet das Sein.

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14
Q

Was ist Normenkongruenz?

A

Zwei oder mehrere Normen stimmen inhaltlich überein bzw. erlauben einen Verhalten.

Beispiel: „Du sollst nicht stehlen.”
Sitte, Moral, Religion und Recht sind hier einig
.

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15
Q

Wie erkennt man bei Normenkongruenz, zu welchem Normensystem eine Norm gehört?

A

Betrachtung der normensetzenden Autorität und der angedrohten Sanktion.

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16
Q

Was ist ein Normenkonflikt?

A

Eine Norm gebietet ein bestimmtes Verhalten, während eine andere Norm es verbietet.

Beispiel: Verbot des Ganzkörperschleiers
Norm der Religion: Schleier ist geboten.
Rechtsnorm: Schleier ist verboten
.

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17
Q

Was erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass eine Norm eingehalten wird?

A

Je kongruenter die Verhaltensanordnungen zwischen verschiedenen Normensystemen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Norm befolgt wird.

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18
Q

Kann auch innerhalb eines Normensystems ein Normenkonflikt entstehen?

A

Ja, vor allem bei Rechtsnormen.

Beispiel: Während der Corona-Krise war das Maskentragen geboten, was den Regelungen zur Verhüllung des Gesichts widersprach.

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19
Q

Wie versuchen Rechtsordnungen Normenkonflikte zu vermeiden?

A

Aufteilung der Zuständigkeiten, sodass dieselbe Angelegenheit nicht von mehreren Normsetzern geregelt wird.

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20
Q

Was ist die lex specialis?

A

Regel zur Auflösung von Normenkonflikten des Rechts:

Die speziellere Regelung hat Vorrang vor der generellen.

Beispiel:
Generell: 50 km/h im Ortsgebiet.
Speziell: 30 km/h in einer 30er-Zone → 30 km/h gilt.

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21
Q

Was ist die lex posterior?

A

Regel zur Auflösung von Normenkonflikten des Rechts:

Die aktuellere (später erlassene) Regelung hat Vorrang vor der älteren.

Beispiel:
Älter: 70 km/h erlaubt.
Später: 50 km/h erlaubt → 50 km/h gilt.

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22
Q

Was sind die drei Staatselemente?

A

Staatsgewalt
Staatsgebiet
Staatsvolk

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23
Q

Kann man immer erkennen, wann die drei Staatselemente vorhanden sind?

A
  • Nein, da die Staatenbildung oft von politischen Umständen und tatsächlichen Vorgängen abhängt.
  • Die Anerkennung eines Staates wird durch politische Faktoren beeinflusst.
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24
Q

Was ist die Staatsgewalt?

A

Ein Herrschaftssystem, das:
* Souverän ist (von sich aus getragen, nicht fremden Mächten unterworfen).

  • Effektiv ist (im Großen und Ganzen wirksam).

Ein vorübergehender Verlust von Souveränität oder Effektivität bedeutet nicht automatisch das Ende der Staatsgewalt.

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25
Q

Was ist das Staatsgebiet?

A

Ein bestimmtes, durch Staatsgrenzen umgrenztes Gebiet.

26
Q

Wodurch werden Staatsgrenzen oft bestimmt?

A
  1. Vereinbarungen zwischen aneinander grenzenden Staaten (z. B. Friedensverträge).
  2. Gewohnheitsrecht (durch langanhaltende Praxis in der Überzeugung, dass die Grenze rechtens ist).
27
Q

Wodurch ist das österreichische Staatsgebiet weitgehend bestimmt?

A
  • Staatsvertrag von St. Germain (1919).
  • Teilweise durch Gewohnheitsrecht gegenüber der Schweiz und Deutschland.
28
Q

Was ist das Staatsvolk?

A

Die Personengruppe der Staatsangehörigen, auf die sich die Staatsgewalt bezieht.

29
Q

Welche Arten von Änderungen können ein Staatsgebiet verändern?

A

Sezession

Dismembration

Verschmelzung

Inkorporation

30
Q

Sezession

A

Ein Teil trennt sich vom bisherigen Staat (der weiterbesteht) und bildet einen neuen Staat.

31
Q

Dismembration

A

Ein Staat zerfällt in zwei oder mehrere neue Staaten; der alte Staat hört auf zu existieren.

32
Q

Verschmelzung

A

Zwei Staaten vereinigen sich und gehen unter, um einen neuen Staat zu bilden.

33
Q

Inkorporation

A

Ein Staat wird in einen anderen eingegliedert; der eingegliederte Staat geht unter, der andere besteht weiter.

34
Q

Kann ein Staat selbst regeln, wer Staatsbürger ist?

A

Ja, ein Staat kann selbst regeln:
1. Wer Staatsbürger ist.
2. Wie man die Staatsbürgerschaft erlangt.
3. Wie man sie verlieren kann.

Allerdings ist der Staat an völkerrechtliche Regeln gebunden

35
Q

Was sind die zwei Anknüpfungspunkte zur Regelung der Staatsangehörigkeit?

A
  1. ius sanguinis: Staatsbürgerschaft durch Abstammung von einem Staatsbürger (Eltern).
  2. ius soli: Staatsbürgerschaft durch Geburt oder signifikanten Aufenthalt im Staatsgebiet.
36
Q

Was sind Doppel- oder Mehrfachstaatsbürger*innen?

A

Personen, die die Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft in mehreren Staaten erfüllen.

37
Q

Was bedeutet Staatenlosigkeit?

A

Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen, z. B. durch Verlust ohne Erwerb einer neuen.

38
Q

Ist Staatsangehörigkeit abhängig vom Aufenthaltsort?

A

Nein, der bloße Aufenthalt (z. B. Urlaub) macht eine Person nicht zum Staatsbürger.

39
Q

Was ist der staatliche Gebotsbereich?

A

Der Bereich, auf den sich staatliche Rechtsnormen erstrecken dürfen.

40
Q

Was sind die drei Prinzipien des staatlichen Gebotsbereichs?

A

Territorialitätsprinzip
Personalitätsprinzip
Schutzprinzip

41
Q

Territorialitätsprinzip

A

Rechtsnormen gelten für alle Personen im Staatsgebiet, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Beispiel: Verkehrsregeln eines Staates müssen auch Touristen befolgen

42
Q

Personalitätsprinzip

A

Rechtsnormen gelten für Staatsbürger*innen, auch wenn sie sich im Ausland aufhalten.

Beispiel: Wahlrecht für im Ausland lebende Staatsbürger*innen.

43
Q

Schutzprinzip

A

Rechtsnormen gelten für Personen, deren Verhalten sich gegen den Staat oder inländische Rechtsgüter richtet.

Beispiel: Österreichisches Strafrecht bei Luftpiraterie

44
Q

Wissenschaft

A
  • Ziel: Begründete Aussagen über einen Gegenstand durch wissenschaftliches, methodisches und folgerichtiges Denken.
  • Aussagen müssen intersubjektiv überprüfbar sein.
  • Gegenstand: Alles, was menschlichem Denken und Erfahrung zugänglich ist.
  • Die Wahl des Erkenntnisgegenstandes ist nicht richtig oder falsch, sondern zweckmäßig.
45
Q

Rechtsdogmatik

A
  • Ziel: Inhalt des positiven Rechts systematisch erfassen und darstellen.
  • Mittel: Auslegung/Interpretation von Rechtsnormen zur Erkenntnisgewinnung.
46
Q

Rechtstheorie

A
  • Ziel: Allgemeine Aussagen über Wesen, Struktur und Anwendung von Rechtsnormen, unabhängig von konkreten Rechtsordnungen.
  • Themen: Arten von Rechtsnormen, fehlerhafte Normsetzung, Systematisierung des Rechts
47
Q

Rechtsphilosophie

A
  • Ziel: Philosophische Grundlagen des Rechts untersuchen.
  • Themen: Notwendigkeit und Zweck des Rechts, Rechtsgeltung, Demokratie, Menschenrechte, Recht und Moral.
48
Q

Rechtssoziologie

A

Ziel: Soziale Rahmenbedingungen des Rechts und dessen Wirkungsweise erforschen (z. B. Effektivität von Rechtsnormen).

49
Q

Rechtsgeschichte

A

Ziel: Entwicklung von Rechtsordnungen und historischen Rechtsgebieten untersuchen, um das heutige Recht besser zu verstehen.

50
Q

Rechtspolitik

A

Ziel: Verbesserung des Rechts durch Vorschläge, oft in Verbindung mit anderen Rechtswissenschaften.

51
Q

Rechtsvergleichung

A

Ziel: Vergleich von Rechtsordnungen und Systemen, um neue Erkenntnisse zu gewinnen.

52
Q

Wissensakt

A
  • Entsteht durch die Ermittlung von Rechtsnormen (z. B. Rechtsdogmatik).
  • Bezieht sich auf die Erklärung von Normen, Regelungen und Tatbeständen.
53
Q

Willensakt

A
  • Normsetzung durch den Normsetzer (z. B. Gesetzgeber).
  • Inhalt: Verhaltenserwartungen und Sanktionen für Verstöße.
  • Muss nach außen kundgemacht werden.
54
Q

Treten Wis-
sensakt und Wil-
lensakt zusam-
men vor?

A

Ja, Der Wissensakt geht dem Willensakt voraus, da der Normsetzer den Inhalt der Norm zuerst bedenken muss, bevor er seinen Willen kundtut.

55
Q

Sachverhalt

A

Das tatsächliche Geschehen (das “Sein”).

56
Q

Tatbestand

A

Die Beschreibung des Verhaltens, das eine bestimmte Straftat oder ein verbotenes Verhalten bildet.

57
Q

Schritte zur Strafverhängung durch staatliche Organe

A
  1. Feststellung des gesamten rechtlich relevanten Sachverhalts.
  2. Auslegung des Tatbestands (z. B. in der Straßenverkehrsordnung, StVO).
  3. Subsumtion: Prüfung, ob der Sachverhalt die gesetzlichen Tatbestandselemente erfüllt.
58
Q

Unterscheidung zwischen Öffentliches Recht (ÖR) und Privatrecht (PR)

Im 19. Jahrhundert galt:
A
  • Öffentliches Recht (ÖR): Diente der Verwirklichung von Staatszwecken und wurde als „politisches Recht“ verstanden. Der Staat hatte großen Handlungsspielraum.
  • Privatrecht (PR): Wurde als „unpolitisches Recht“ gesehen, das keine direkte Staatsintervention erforderte. Die Durchführung oblag den unabhängigen Gerichten.
59
Q

Unterscheidung zwischen Öffentliches Recht (ÖR) und Privatrecht (PR)

heute

A

Heute ist diese Unterscheidung nicht mehr gültig (seit Inkrafttreten des B-VG):

  • Alles staatliche Handeln braucht eine gesetzliche Grundlage. Verwaltung und Gericht sind an Gesetze gebunden.
  • Verwaltung & Gericht → Gesetz → Gesetzgeber → Verfassung.
60
Q

Theorien zur Unterscheidung zwischen ÖR und PR

A
  1. Interessentheorie:
    Unterscheidung zwischen ÖR und PR basierend darauf, dass ÖR dem Schutz öffentlicher Interessen und PR dem Schutz privater Interessen dient.
  2. Subjektionstheorie:

Unterscheidung basiert auf juristischen Herrschaftsverhältnissen im ÖR (Über- und Unterordnung) im Gegensatz zur Gleichordnung im PR.

  1. Subjektstheorie:

Unterscheidung basiert darauf, ob ein Beteiligter hoheitliche Gewalt („imperium“) hat und somit im Staatsauftrag handelt.