Internationale Dimensionen des Rechts (Völkerrecht + Europarecht Flashcards
Völkerrecht (Internationales Recht)
Summe der Rechts-Normen, die die Beziehungen zwischen souveränen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten regeln
Besonderheiten des Völkerrechts
- Kein zentrales Normsetzungs- oder Durchsetzungsorgan.
- Staaten sind für Sanktionen verantwortlich, da sie rechtlich gleich souverän sind.
- Sanktionen von Völkerrechtsverletzungen sind schwierig (politische und wirtschaftliche Unterschiede zwischen Staaten).
Völkerrechtssubjekte
- Träger von Rechten und Pflichten im Völkerrecht: souveräne Staaten, Menschen, internationale Organisationen.
- Staaten sind rechtlich gleich, auch wenn es reale Abhängigkeiten gibt.
Internationale Organisationen
Ermöglichen organisierte Zusammenarbeit von Staaten, z.B. UN, Europarat, EU.
Partielle Völkerrechtssubjektivität
- Internationale Organisationen sind nur dann Völkerrechtssubjekte, wenn dies in ihrer Satzung festgelegt ist.
- Z.B. das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hat teilweise Völkerrechtssubjektivität
Supranationale Organisationen
- Internationale Organisationen, deren Organe verbindliche Rechtsakte für Staatsbürger der Mitgliedstaaten erlassen können.
- Diese Rechtsakte sind wie innerstaatliches Recht und bedürfen keiner Transformation.
- Beispiel: EU.
Völkervertragsrecht
- Beruht auf völkerrechtlichen Verträgen zwischen Völkerrechtssubjekten.
- Verträge können bilateral (zwischen 2 Staaten) oder multilateral (zwischen mehreren Staaten) sein.
- Verträge binden nur die Staaten, die zugestimmt haben (Konsensgrundsatz)
Völkergewohnheitsrecht
- Entsteht durch langfristige Übung der Staaten, die als rechtlich verpflichtend angesehen wird (opinio iuris).
- Inhalt von Völkergewohnheitsrecht kann schwer festzustellen sein.
Allgemeine Rechtsgrundsätze
- Werden durch den Vergleich verschiedener staatlicher Rechtsordnungen festgestellt.
- Beispiel: pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten)
Völkerrechtsquellen
- Völkervertragsrecht
- Völkergewohnheitsrecht
- Allgemeine Rechtsgrundsätze
Transformation von Völkerrecht
- Völkerrecht betrifft Staaten als Völkerrechtssubjekte, nicht einzelne Bürger.
- Transformation: Völkerrechtliche Normen werden durch innerstaatliche Normen umgesetzt.
Arten der Transformation
Es gibt zwei Arten der Transformation:
Generelle Transformation
* Völkerrechtliche Normen werden unverändert in innerstaatliches Recht übernommen.
* Beispiel: Welterbekonvention.
Spezielle Transformation
* Ein Staat erlässt eigene Regelungen, um sicherzustellen, dass er seine völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt.
* Die Bürger müssen sich an diese Regelungen halten und Behörden setzen sie um.
Ausnahme:
Supranationale Rechtsakte: Diese Rechtsakte von supranationalen Organisationen (z.B. EU) verpflichten die Menschen direkt, ohne dass eine Transformation notwendig ist.
Europarecht im weiten Sinn
- Umfasst völkerrechtliche Normen von europäischen zwischenstaatlichen Einrichtungen.
- Beispiele:
- EU
- Europarat
- OECD
- OSZE
Europarecht im engen Sinn
Bezieht sich auf die Europäische Union (EU), eine supranationale Organisation, die durch multilaterale völkerrechtliche Verträge geschaffen wurde.
Rechtsquellen des Europarechts
Primärrecht
- Beinhaltet die grundlegenden Verträge der EU:
- Vertrag über die EU (EUV)
- Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV)
- Charta der Grundrechte der EU (GRC)
- Diese Verträge sind die höchsten Normen der EU und werden als Primärrecht bezeichnet.
Sekundärrecht
Besteht aus von der EU erlassenen Rechtsakten, die auf das Primärrecht aufbauen.