Rechtstheoretische und Methodische Grundlagen Flashcards
ÖR
welche Arten
von Rechtsnormen gibt es?
- Zwangsnormen
- Zwangsnormvollzugsnormen
- Erzeugungsnormen
Zwangsnormen
Gebieten oder verbieten ein bestimmtes Verhalten und ordnen eine Sanktion oder Rechtsfolge für den Fall der Nichtbefolgung an.
Teil der Zwangsnormen:
- Gebotsteil: Bestimmt das zu gebietende oder verbietende Verhalten.
- Sanktionsteil: Ordnet die Konsequenzen bei Verstoß an.
Wird auch als materielles Recht oder Verhaltensrecht bezeichnet.
Lex imperfecta
- Sonderform der Zwangsnormen, bei der der Sanktionsteil fehlt.
- Beispiel: „Das Betreten der Wiese ist verboten“ (ohne Sanktion).
- Folge: Die Regelung ist nicht durchsetzbar.
Zwangsnormvollzugsnormen
Regeln, wer befugt ist, Zwangsnormen durchzusetzen, und wie dabei vorzugehen ist.
- Organisationsrecht: Regelt, wer zur Vollziehung befugt ist.
- Verfahrensrecht: Regelt, wie die Sanktionen vollzogen werden.
- Wird auch als formelles Recht oder Verfahrensrecht im weiteren Sinne bezeichnet.
Beispiel: Verwaltungsorganisationsvorschriften.
Erzeugungsnormen
Regeln, wer berechtigt ist, Normen zu schaffen, und wie dies zu erfolgen hat.
Teile:
- Organisationsteil: Regelt, wer Normen setzen darf.
- Verfahrensrecht: Regelt, wie Normen geschaffen werden.
Beispiel: Regelungen über die Gesetzgebung des Nationalrats.
Beurteilung als Erzeugungsnorm
Ob eine Norm eine Erzeugungsnorm ist, hängt vom Verhältnis zu der erzeugten Norm ab:
- StGB (Zwangsnorm) → StPO (Zwangsnormvollzugsnorm)
- StPO (Erzeugungsnorm) → Urteil
- Schlüssel: Der Inhalt und die Funktion im jeweiligen Kontext bestimmen die Zuordnung.
Materielles Recht
- Definition: Regelt ein bestimmtes Verhalten und ordnet Sanktionen bei Nichtbefolgung an.
- Prüfung: Am Inhalt der Regelung erkennbar.
Formelles Recht
- Definition: Regelt, wer befugt ist, Zwangsnormen zu vollziehen, und wie dies geschehen soll.
- Prüfung: Am Inhalt der Regelung erkennbar.
Rechtsnorm
Definition: Die gesamte Anordnung von Regelungen eines Rechtsgebiets
Rechtsvorschriften
Einzelne Regelungen in der konkreten Formulierung des positiven Rechts.
Rechtsnorm vs. Rechtsvorschrift
- Rechtstheoretische Unterscheidung:
- Rechtsnorm: Allgemeine Regel, die sich aus mehreren Rechtsvorschriften zusammensetzt.
- Rechtsvorschrift: Konkrete gesetzliche Bestimmung.
- Alltagssprache: Oft werden die Begriffe synonym verwendet
Worauf beziehen sich Rechtsnormen?
- Gebiet: Ein bestimmter räumlicher Bereich.
- Personengruppe: Bestimmte Personen, auf die sich die Norm richtet.
Örtlicher Geltungs- bzw. Anwendungsbereich von Rechtsnormen
- Räumlicher Bezug:
- Bundesgesetze: Gesamtes Bundesgebiet.
- Landesgesetze: Nur auf ein Bundesland.
- Gemeindeverordnungen: Auf eine Gemeinde beschränkt.
Persönlicher Geltungs- bzw. Anwendungsbereich von Rechtsnormen
- Personenbezug:
- Generelle Normen: Für einen unbestimmten, nach Gattungsmerkmalen bestimmten Personenkreis (z. B. Gesetze, Verordnungen).
- Individuelle Normen: Für bestimmte Personen (z. B. Bescheide, Urteile).
Sachlicher Geltungs- bzw. Anwendungsbereich der Rechtsnormen
Bezug auf bestimmte Lebenssachverhalte oder Verhalten, z. B.:
- Haltung von Tieren.
- Errichtung von Gebäuden.
- Schutz von Denkmälern.
Zeitlicher Geltungs- bzw. Anwendungsbereich der Rechtsnormen
Entstehung: Sobald der letzte Akt gemäß den Erzeugungsnormen erfolgt ist (z. B. Kundmachung im Bundesgesetzblatt).
Geltung vs
Inkrafttreten
Unterschied:
- Geltung: Bestandteil der Rechtsordnung, sobald sie kundgemacht wurde.
- Inkrafttreten: Zeitpunkt, ab dem die Norm anzuwenden ist.
- Sofort mit Kundmachung.
- Zu einem späteren Zeitpunkt (Legisvakanz).
- Rückwirkend (Anwendung auf vergangene Sachverhalte, problematisch).
Fehler in der Normerzeugung – Theoretische Sicht
Absolute Nichtigkeit:
- Eine Norm kommt nicht zustande, wenn nicht alle vorgeschriebenen Bedingungen für ihre Erzeugung erfüllt sind.
- Solche Normen sind absolut nichtig, auch wenn sie z. B. durch Kundmachung den Anschein erwecken, gültig zu sein.
- Folge: Rechtsunsicherheit, da Personen die Norm irrtümlich befolgen könnten