StGB Flashcards
§113(1) Voraussetzungen?
- Amtsträger
- zur Vollstreckung von Gesetzen berufen
- bei der Vornahme einer solchen rechtmäßigen Diensthandlung
- Widerstand leisten durch
- 1 Alt. Gewalt
- 2 Alt. Drohung mit Gewalt
Definition Amtsträger?
Nach deutschem Recht Beamter s. §11(1) Nr. 2 StGB
Definition „zur Vollstreckung von Gesetzen berufen“?
Amtsträger ist berechtigt Maßnahmen gegenüber Personen oder Sachen mit Zwang durchzusetzen
Definition „während der Vornahme einer solchen rechtmäßigen Diensthandlung“?
Vollstreckungshandlung präventiv/repressiv=mit Zwang durchsetzbar
Definition Widerstand?
Aktives handeln gegenüber dem Amtsträger mit dem Ziel die Maßnahme zu erschweren/verhindern
Definition Gewalt? (Widerstand)
Mittelbare/unmittelbare Einwirkung auf den Beamten mit dem Ziel widerstand zu leisten
Definition Drohung mit Gewalt? (Widerstand)
Ankündigung von Gewalthandlung mit dem Ziel widerstand zu leisten
§113(2) Voraussetzungen
- Nr. 1 Waffe/gefährliches Werkzeug beisichführen
- Nr. 2 Gewalttätigkeit bringt Angegriffenen in die Gefahr des Todes/schwerer Gesundheitsschädigung
- Nr. 3 gemeinschaftliche Begehung
Definition beisichführen?
Unmittelbarer Zugriff (am Körper tragen/bei räumlicher Distanz in Griffnähe ohne nennenswerten Zeitaufwand)
Definition Waffe?
Geeignet und bestimmt Menschen erheblich zu verletzen
Definition gefährlicher Gegenstand?
Nicht dazu bestimmt aber nach konkreter Nutzung und Beschaffenheit dazu geeignet erhebliche Verletzungen zuzufügen
Definition Gewalttätigkeit?
Physischer Krafteinsatz durch aggressives Handeln + unmittelbar einwirken auf Menschen
Definition Gefahr des Todes/schwere gesundheitsschädigung?
Verursachung einer konkreten Gefahr z.B. Hinunterstürzen einer Treppe nach mehreren Schlägen
Definition gemeinschaftliche Begehung?
Zusammenwirken Täter und Gehilfe
§113(3)?
Rechtmäßigkeit der Vollstreckungshandlung
§114 Voraussetzungen?
- Amtsträger
- zur Vollstreckung von Gesetzen berufen
- bei einer Diensthandlung
- tätlich angreift
Definition „bei einer Diensthandlung“?
Jedes hoheitliche/schlicht hoheitliche Tätigwerden des Amtsträgers
Definition tätlicher Angriff?
Feindselige Aktion die sich unmittelbar gegen Körper des Amtsträgers richtet ohne Rücksicht auf Erfolg
Besonders schwerer Fall §114?
§113(2) gilt entsprechend
• Kette=§114 i.V.m. §113(2) Nr. 1/2/3
§123 Voraussetzungen?
- Wohnung, Geschäftsräume, befriedetes Besitztum, abgeschlossene Räume die dem öffentlichen Verkehr/Dienst dienen
- 1 Alt. Widerrechtlich eindringen
- 2 Alt. Unbefugt verweilen
Definition Wohnung?
Räumlichkeit mit Hauptzweck Unterkunft für Menschen einschließlich Nebenräume
Definition Geschäftsräume?
Räumlichkeit für den Geschäftsbetrieb bestimmt
Definition befriedetes Besitztum?
Fläche, welche nach außen erkennbar durch zusammenhängende Schutzwehre gegen unbefugtes Betreten geschützt ist
Definition abgeschlossen?
In befriedetes Besitztum entsprechenden Art und weise geschützt, muss nicht verschlossen sein