StGB Flashcards

1
Q

§113(1) Voraussetzungen?

A
  • Amtsträger
  • zur Vollstreckung von Gesetzen berufen
  • bei der Vornahme einer solchen rechtmäßigen Diensthandlung
  • Widerstand leisten durch
  • 1 Alt. Gewalt
  • 2 Alt. Drohung mit Gewalt
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2
Q

Definition Amtsträger?

A

Nach deutschem Recht Beamter s. §11(1) Nr. 2 StGB

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3
Q

Definition „zur Vollstreckung von Gesetzen berufen“?

A

Amtsträger ist berechtigt Maßnahmen gegenüber Personen oder Sachen mit Zwang durchzusetzen

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4
Q

Definition „während der Vornahme einer solchen rechtmäßigen Diensthandlung“?

A

Vollstreckungshandlung präventiv/repressiv=mit Zwang durchsetzbar

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5
Q

Definition Widerstand?

A

Aktives handeln gegenüber dem Amtsträger mit dem Ziel die Maßnahme zu erschweren/verhindern

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6
Q

Definition Gewalt? (Widerstand)

A

Mittelbare/unmittelbare Einwirkung auf den Beamten mit dem Ziel widerstand zu leisten

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7
Q

Definition Drohung mit Gewalt? (Widerstand)

A

Ankündigung von Gewalthandlung mit dem Ziel widerstand zu leisten

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8
Q

§113(2) Voraussetzungen

A
  • Nr. 1 Waffe/gefährliches Werkzeug beisichführen
  • Nr. 2 Gewalttätigkeit bringt Angegriffenen in die Gefahr des Todes/schwerer Gesundheitsschädigung
  • Nr. 3 gemeinschaftliche Begehung
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9
Q

Definition beisichführen?

A

Unmittelbarer Zugriff (am Körper tragen/bei räumlicher Distanz in Griffnähe ohne nennenswerten Zeitaufwand)

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10
Q

Definition Waffe?

A

Geeignet und bestimmt Menschen erheblich zu verletzen

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11
Q

Definition gefährlicher Gegenstand?

A

Nicht dazu bestimmt aber nach konkreter Nutzung und Beschaffenheit dazu geeignet erhebliche Verletzungen zuzufügen

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12
Q

Definition Gewalttätigkeit?

A

Physischer Krafteinsatz durch aggressives Handeln + unmittelbar einwirken auf Menschen

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13
Q

Definition Gefahr des Todes/schwere gesundheitsschädigung?

A

Verursachung einer konkreten Gefahr z.B. Hinunterstürzen einer Treppe nach mehreren Schlägen

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14
Q

Definition gemeinschaftliche Begehung?

A

Zusammenwirken Täter und Gehilfe

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15
Q

§113(3)?

A

Rechtmäßigkeit der Vollstreckungshandlung

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16
Q

§114 Voraussetzungen?

A
  • Amtsträger
  • zur Vollstreckung von Gesetzen berufen
  • bei einer Diensthandlung
  • tätlich angreift
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17
Q

Definition „bei einer Diensthandlung“?

A

Jedes hoheitliche/schlicht hoheitliche Tätigwerden des Amtsträgers

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18
Q

Definition tätlicher Angriff?

A

Feindselige Aktion die sich unmittelbar gegen Körper des Amtsträgers richtet ohne Rücksicht auf Erfolg

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19
Q

Besonders schwerer Fall §114?

A

§113(2) gilt entsprechend

• Kette=§114 i.V.m. §113(2) Nr. 1/2/3

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20
Q

§123 Voraussetzungen?

A
  • Wohnung, Geschäftsräume, befriedetes Besitztum, abgeschlossene Räume die dem öffentlichen Verkehr/Dienst dienen
  • 1 Alt. Widerrechtlich eindringen
  • 2 Alt. Unbefugt verweilen
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21
Q

Definition Wohnung?

A

Räumlichkeit mit Hauptzweck Unterkunft für Menschen einschließlich Nebenräume

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22
Q

Definition Geschäftsräume?

A

Räumlichkeit für den Geschäftsbetrieb bestimmt

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23
Q

Definition befriedetes Besitztum?

A

Fläche, welche nach außen erkennbar durch zusammenhängende Schutzwehre gegen unbefugtes Betreten geschützt ist

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24
Q

Definition abgeschlossen?

A

In befriedetes Besitztum entsprechenden Art und weise geschützt, muss nicht verschlossen sein

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25
Q

Definition Dem öffentlichen Verkehr dienend?

A

Räumlichkeit der Allgemeinheit zugänglich für den öffentlichen Personen-/Güterverkehr

26
Q

Definition dem öffentlichen Dienst dienend?

A

Räumlichkeit in der bestimmungsgemäß Tätigkeiten nach öffentlich rechtlichen Vorschriften ausgeübt werden

27
Q

Widerrechtlich/unbefugt?

A

Teil der Rechtswidrigkeit

•kein stärkeres recht als das Hausrecht

28
Q

Definition Berechtigter?

A

Person die das Hausrecht besitzt + von ihr beauftragte Personen

29
Q

Definition Eindringen?

A

Gegen den Willen des Berechtigten geschützten Raum betreten ganz oder mit einem Teil des Körpers

30
Q

Definition verweilen?

A

Zuerst befugt Räumlichkeit betreten, dann trotz Aufforderung des Berechtigten diese zu verlassen dort geblieben

31
Q

§223 Voraussetzungen

A
  • Einen anderen
  • 1 Alt. an der Gesundheit schädigen
  • 2 Alt. Körperlich misshandeln
32
Q

Definition einen anderen

A

Jeder außer dem Täter selbst

33
Q

Definition Gesundheit schädigen

A

Hervorrufen/Steigerung einen physischen/psychischen Krankheitszustandes

34
Q

Definition körperlich misshandeln

A

Üble unangemessene Behandlung die körperliches Wohlbefinden/körperliche Unversehrtheit nicht ganz unerheblich beeinträchtigt

35
Q

§224 Voraussetzungen

A

Nr 1 beibringen von Gift/anderen gesundheitsschädigenden Stoffen
Nr 2 Verwendung Waffe/gefährliches Werkzeug
Nr 3 hinterlistiger Überfall
Nr 4 gemeinschaftlich
Nr 5 lebensgefährdende Behandlung

36
Q

Definition beibringen

A

So mit dem Körper in Verbindung bringen dass es gesundheitsschädigende Wirkung entfalten kann

37
Q

Definition Gift

A

Stoff der durch seine chemische Wirkung geeignet ist eine gesundheitsschädigung hervorzurufen

38
Q

Definition gesundheitsschädlicher Stoff

A

Ein Stoff der durch seine Wirkungsweise geeignet ist gesundheitsschädigungen zu verursachen

39
Q

Definition hinterlistiger Überfall

A

Planmäßiges, listiges verdecken wahrer Absicht des Täters um dadurch Abwehr zu schweren vor dem plötzliches Angriff auf das unvorbereitete Opfer

40
Q

Definition Gemeinschaftliche Begehung

A

Mindestens 2 Personen, einverständliches aktives handeln, zusammenwirken, dem Geschädigten gegenüberstehen

41
Q

Definition das Leben gefährdende Behandlung

A

Art und weise der Handlung nach konkreten Umständen geeignet Opfer in Lebensgefahr zu bringen

42
Q

§242 Voraussetzungen

A
•fremde, bewegliche Sache 
•Wegnahme
  -Gewahrsam
  -Bruch fremden 
  -Begründung neuen 
•absicht der rechtswidrigen zueignung 
  -Zueignungsabsicht -> Aneignungsabsicht +       
    Enteignungsvorsatz
  -rechtswidrig
43
Q

Definition fremde bewegliche Sache

A
  • fremd=nicht herrenlos & nicht im Alleineigentum des Täters
  • beweglich=transportabel
  • Sache=jeder bewegliche Gegenstand unabhängig von seinem Aggregatzustand gem. §90 BGB
44
Q

Definition Wegnahme

A

Bruch fremden Begründung neuen Gewahrsams
•Gewahrsam=vom herrschaftswillen getragene tatsächliche sachherrschaft
•Bruch fremden=Aufhebung der tatsächlichen sachherrschaft ohne Zustimmung des bisherigen Inhabers
•Begründung neuen=wenn der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt hat, dass er oder ein 3‘er sie ungehindert ausüben kann

45
Q

Definition rechtswidrige zueignungsabsicht

A

Enteignungsvorsatz+aneignungsabsicht
•Enteignungsvorsatz=es kommt dem Täter darauf an den rechtmäßigen Eigentümer zumindest auf Dauer von der Sache auszuschließen
•aneignungsabsicht=wenn der Täter die Sache sich oder an einem 3‘en derart angeeignet hat dass er wie ein Eigentümer mit der Sache verfahren kann/wirtschaftlich nutzen kann
•rechtswidrig=kein übereignungsanspruch

46
Q

§249 Voraussetzungen

A

Diebstahl mittels Gewalt/Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib/leben

47
Q

Definition Gewalt (Raub)

A

Körperliche Kradtentfaltung, durch die körperlich empfundener Zwang ausgeübt wird, um geleisteten/erwarteten widerstand zu brechen

48
Q

Definition Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib leben

A

In Aussicht stellen einer nicht unerheblichen Verletzung der körperlichen Unversehrtheit/Tötung, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintrifft/zu erwarten ist, wenn nicht abwehrend eingegriffen wird

49
Q

§281 Voraussetzungen

A
  • Ausweispapiere
  • Alt. 1 auf jemand anders ausgestellt + gebrauchen
  • Alt. 2 nicht auf den Täter ausgestellt + überlassen
  • zur Täuschung im Rechtsverkehr
50
Q

Definition Ausweispapiere

A

Urkunden, von einer Behörde/Stelle die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt ausgestellt, um Identität/persönliche Verhältnisse zu beweisen

51
Q

Definition nicht auf den Täter ausgestellt/auf jemand anders ausgestellt

A

Ausweispapier wurde auf eine andere Person ausgestellt

52
Q

Definition gebrauchen

A

Dem zu täuschenden zugänglich machen

53
Q

Definition überlassen

A

Verfügungsgewalt übertragen

54
Q

Zur Täuschung im Rechtsverkehr Definition

A

Irrtum über Identität des ausweisenden, welcher nicht mit der Person im Dokument übereinstimmt, soll erregt werden, um den zu täuschenden zu einem rechtserheblichen verhalten zu veranlassen

55
Q

§303 Voraussetzungen

A

(1) -> fremde Sache, beschädigen/zerstören

(2) -> fremde Sache, nicht nur unerheblich, nicht nur vorübergehend, unbefugt, Erscheinungsbild verändern

56
Q

Definition beschädigen

A

Einwirkung, welche zu einer nicht nur unerheblichen Substanzverletzung oder Funktionsbeeinträchtigung führt

57
Q

Definition zerstören

A

Völlige Aufhebung der gebrauchsfähigkeit

58
Q

Definition Erscheinungsbild verändert

A

Die Sache sieht anders aus als vorher, entspricht nicht mehr dem Gestaltungswillen des Inhabers

59
Q

Definition nicht nur unerheblich

A

Auf die Substanz wurde unmittelbar eingewirkt (Größe)

60
Q

Nicht nur vorübergehend Definition

A

Veränderung kann nicht ohne nennenswerten Aufwand an Zeit, kosten, Mühe behoben werden

61
Q

Definition vorübergehend

A

Ohne Erlaubnis oder Beauftragung des Berechtigten