BPolG Flashcards
Voraussetzungen §22
- Tatsachen
- sachdienliche Angaben
- der BPol obliegende Aufgaben
Tatsachen?
Objektiv nachvollziehbare Fakten und gesicherte Erkenntnisse
sachdienliche Angaben?
Informationen, welche die BPol in einem zielgerichteten Einsatz unterstützen bzw. ihn ermöglichen
BPol obliegende Aufgaben?
Alle präventiven Befugnisse gem. §1-7 BPolG
Voraussetzungen §23 (1) Nr. 1
konkrete Gefahr
Voraussetzungen §23(1) Nr. 2
- Grenze
- Status
- Ein-/Ausreise
Voraussetzungen §23(1) Nr. 3
- 30km-Bereich
1 Alt. -Verhinderung/Unterbindung
-unerlaubte Einreise
2 Alt. -Verhütung von Straftaten i.S.d. §12 (1) Nr. 1-4 BPolG
Voraussetzungen §23(1) Nr. 4
- gefährdetes Objekt
- in/in unmittelbarer Nähe
- Tatsachen
- Gefährdung
- Erforderlich aufgrund personenbezogener Anhaltspunkte/Gefährdungslage
Voraussetzungen §23(1) Nr. 5
-private Rechte
Gewahrsamsarten?
§39 (1) Nr. 1 - Schutzgewahrsam
- ”- Nr. 2 - Durchsetzungsgewahrsam
- ”- Nr. 3 - Unterbindungsgewahrsam
- ”- (2) - Minderjährigengewahrsam
- ”- (3) - Entwichenengewahrsam
- ”- (4) - Freiheitsentziehungsersuchen
§23(3) Inhalt?
Satz 1: erforderliche Maßnahmen
Satz 2: Anhalten; Befragen; Aushändigung & Ausweisen
Satz 3: vorlegen von Grenzübertrittspapieren
Satz 4: festhalten & Mitnahme; nur wenn sonst nicht oder nur unter erheblichen
Schwierigkeiten möglich
Satz 5: Durchsuchung; s. Satz 4
Besondere Formvorschriften §39
Richterliche Entscheidung
Benachrichtigungsrecht/-pflicht
Dauer des: bis Zweck , aber höchstens bis Ende des
darauffolgenden Tages
Getrennte Unterbringung
Beschränkungen z.B. Besuchsverbot
§23(3) Inhalt?
Satz 1 - erforderliche Maßnahmen
Satz 2 - 1 Alt. Anhalten, 2 Alt. Befragen, 3 Alt. Aushändigung & Ausweisen
Satz 3 - vorlegen von Grenzübertrittspapieren
Satz 4 - festhalten & Mitnahme
Satz 5 - Durchsuchung
Satz 4 & 5 nur, wenn sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten
§43 BPolG Voraussetzungen?
Nr. 1 festhalten möglich
Nr. 2 Tatsachen, Sache darf sichergestellt werden, mit sich führen
Nr. 3 freue Willensbildung ausschließender Zustand oder hilflose Lage
Nr. 4 siehe §23(1) Nr. 4
(2) §7 BPolG
(3) rechtmäßige IDF, Gefahr für Leib oder Leben, erforderlich
(5) sonst nicht oder nur unter erheblichen Umständen
§47 BPolG Voraussetzungen?
(1) Nr. 1 - gegenwärtige Gefahr
(1) Nr. 2 - Eigentümer oder rechtmäßiger Inhaber
(1) Nr. 3 - mitgeführt, Person kann festgehalten werden, Sache kann verwendet werden um a) sich zu töten b) Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen c) fremde Sachen zu beschädigen d) sich oder einem anderen die Flucht zu ermöglichen