Steuerbegriff und Systematisierung Flashcards
Definition der Steuer
Geldleistungen, die dem Gemeinwesen gegenleistungslos von Gesetzes wegen gechuldet werden und die zumindest im Nebenzweck der Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs dienen.
Geldleistungen
Steuern sind Leistungen in Geldform. Nicht erfasst sind Dienstleistungen oder Naturalleistungen.
Gegenleistungslosigkeit
Der Abgabe steht keine direkte und dem Steuerschuldner individuell zurechenbare Leistung des Gemeinwesens gegenüber. Die Steuer wird von allen geschuldet, die densteuerauslösenden Tatbestand erfüllen.
Leistungsempfänger
Leistungsempfänger der Steuer ist immer ein öff-rechtliches, mit Steuererhebungskompetenz ausgestattenes Gemeinwesen.
Beiträge an provate Vereine oder öffentlich-rechtliche Anstalten sind keine Steuern.
Grundlage der Steuererhebung
Grundlage der Steuererhebung bildet das Gesetz - es handelt sich nie um freiwillig erbrachte oder vertraglich geschuldete Leistungen.
Fiskalischer Zweck
Steuern dienen der Beschaffung von Einnahmen. es genügt wenn die Einnahmebeschaffung einen Nebenzweck darstellt.
Allgemeine Fiskalsteuer
Steuern, die keine Sonderzwecke verfolgen und in die allgemeine Staatskasse fliessen. Sie sind streng nach dem Gleichheitsgrundsatz auszugestalten. - alle müssen sie entrichten und profitieren auch davon.
Lenkungssteuern
Steuern, die neben der Finanzierungsfunktion oder sogar as hauptzweck wirtschafts- oder sozialpolitische ziele verfolgen.
Steuerpflichtige können dementsprechend stärker als andere belastet doer im Gegenteil entlastet werden (z.B. Abzug für Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen).
Diese ungleiche Besteuerung bedarf einer sachlichen Rechtfertigung.
Zwecksteuer
Steuern, die nur für einen bestimmten Zweck eingesetzt werden können.
Kostenanlastungssteuer
Steuern, die einer bestimmten Gruppe von steuerpflichtigen auferlegt werden, weil diese Personen entweder eher als Verursacher für die Aufwendungen gelten bzw. eher von der Steuer profitieren.
Kostenalnlastungssteuern sind somit auch Zwecksteuern.
Welche 4 Arten von Abgaben unterscheidet man?
- Steuern
- Kausalabgaben
- Lenkungsabgaben
- Sozialversicherungsangaben
Notwendigkeit der Abgrenzung der Steuern von anderen Abgaben
Kompetenz: Für Steuern bedarf es einer verfassungsrechtlichen Steuererhebungskompetenz.
Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung gilt nur für Steuern (BV 127 III).
Kausalbgaben folgen dem Kostendeckungsprinzip und dem Äquivalenzprinzip.
Beispiele für Steuern
Kurtaxen, Autbahnvignette
Gemengsteuern
Abgaben, die zwar an eine individuell zurechenbare stattliche Leistung anknüpfen, aber sich nicht nach dem Äquivalenz- oder Kostendeckungsprinzip richten. Im überschiessendem Betrag haben sie also eine echte Steuerfunktion und haben dementsprechend der Steuerfunktion zu genügen.
Sozialversicherungsabgaben
Abgaben, mit denen ein Risiko versichert wird. Sei folgen nciht nurdem Äquivalenz- (Höhe der versicherten Risiken und der in Aussicht gestellten Leistung), sondern auch dem Solidaritätsgrundsatz.