Städtebaurecht Flashcards

1
Q

Was sind Instrumente der Bauleitplanung?

A

Bauleitpläne: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan

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2
Q

Welche Ziele der Bauleitplanung sind im BauGB vorgeschrieben?

A

Geordnete städtebauliche Entwicklung, sozialgerechte Bodennutzung, menschenwürdige Umwelt sichern, natürliche Lebensgrundlagen schützen und entwickeln

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3
Q

Welcher Planungsbereich wird im Flächennutzungsplan dargestellt?

A

Gesamte Stadtfläche -> kleiner Maßstab (i.d.R. 1:20.000

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4
Q

Was besagt § 34 des BauGB?

A

Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb bebauter Ortsteile
„ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist“
-> entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Bau NVO müssen die einzelnen Aspekte nicht aus der Umgebung abgeleitet werden, sondern können aus dem entsprechenden Gebiet abgeleitet werden

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5
Q

Was regelt die BauNVO?

A

Einfügungskriterien aus BauGB §34 definiert: Art, Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche

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6
Q

Baugebiete der BauNVO

A

Reine/allgemeine/besondere Wohngebiete,
Dorfgebiete,
Mischgebiete,
urbane Mischgebiete, Kerngebiete,
Gewerbegebiete, Industriegebiete,
Sondergebiete

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7
Q

Wie wird das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt?

A

Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)
Je nach Nutzungsgebiet sind Obergrenzen vorgegeben

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8
Q

Arten der baulichen Nutzung

A

Wohnen (Wohngebäude, auch Hotels),
Arbeiten (Dienstleistung, Gewerbe, Industriegebiet)
Versorgung (Einzelhandel, Tankstelle, usw)
Kultur (Oper, Theater, Museum)
Bildung (Schule, Hochschule, VHS)

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9
Q

Was ist eine offene, was eine geschlossene Bauweise

A

Offene Bauweise: Fassaden zur Straße hin kürzer als 50m durchgängig
Geschlossene Bauweise: Fassaden länger als 50m durchgängig

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10
Q

Geschossflächenzahl und die Grundflächenzahl

A

Geschossflächenzahl (GFZ) = alle Vollgeschossflächen / Grundstücksflächen
Grundflächenzahl (GRZ) = Grundfläche der Gebäude / Grundstücksfläche

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11
Q

Wie sind Obergrenzen der baulichen Nutzung geregelt?

A

Geregelt in BauNVO
Je nach Nutzungsgebiet sind unterschiedliche Obergrenzen vorgesehen

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12
Q

Gibt es Möglichkeiten die Obergrenzen der baulichen Nutzung zu überschreiten?

A

Obergrenzen können überschritten werden, wenn es dafür besondere Gründe gibt und wenn die Überschreitung ausgeglichen wird

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13
Q

Begriff der Abstandsfläche

A

Vor Außenwänden von Gebäuden sind Flächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten
Abstandsflächen müssen auf dem eigenen Grundstück liegen Sie dürfen aber zur hälfte auf öffentlichen Verkehrs, Grün und Wasserflächen liegen
Die Tiefe der Abstandsfläche bemisst sich nach der Wandhöhe (Abstandsfläche = Wandhöhe x 0,4 bzw 0,2 in Gewerbegebieten; in Kerngebieten und urbanen Gebieten 0,2 zu öffentlichen Verkehrsflächen)

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14
Q

In welchen Gesetzestexten finden Sie welche städtebaulichen Angaben?

A

BauGB Teil 1: Ziele der Bauleitplanung, Instrumente der Bauleitplanung
BauGB Teil 3: §30: Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines B-Plans
§34: Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb bebauter Ortsteile
§35: Bauen im Außenbereich
Baunutzungsverordnung (BauNVO): Einfügungskriterien aus BauGB §34 definiert, Nutzungsgebiete
Landesbauordnung BauO NRW: Abstandsflächen

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15
Q

WELCHER PLANBEREICH WIRD IM BEBAUUNGSPLAN DARGESTELLT?

A

_Viele Flächen sind nicht über einen B-Plan geregelt (nur einzelne Teile der Stadt mit B-Plan)
_Begrenzter Ausschnitt aus dem Stadtgebiet

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16
Q

WELCHE GEBIETSKATEGORIEN DES BEBAUUNGSPLANES KENNEN SIE?

A
17
Q

WAS IST EIN „URBANES MISCHGEBIET“?

A

Urbane Gebietedienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbegebieten und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichmäßig sein

18
Q

WIE WIRD DAS MAß DER BAULICHEN NUTZUNG FESTGESETZT?

A

_BauNVO
_Grundflächenzahl (GRZ) = Grundfläche der Gebäude / Grundstücksfläche
_Geschossflächenzahl (GFZ) = alle Vollgeschossflächen / Grundstücksfläche

19
Q

WIE SIND OBERGRENZEN DER BAULICHEN NUTZUNG GEREGELT?

A

_Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung (BauNVO §17)
_Je nach Nutzungsgebiet sind verschiedene Obergrenzen vorgegeben
_Allg. Wohngebiet: GRZ 0,4; GFZ 1,2
_Mischgebiet GRZ 0,6; GFZ 1,2
_Kerngebiet GRZ 1,0; GFZ 3,0
_Urbanes Mischgebiet GRZ 0,8; GFZ 3,0
_Obergrenzen können überschritten wird, wenn es dafür besondere Gründe gibt und wenn die Überschreitung ausgeglichen wird

20
Q

WAS IST EINE BAULINIE, WAS EINE BAUGRENZE?

A

_Baulinie: Sofern es für das Grundstück eine Baulinie (oder auch Fluchtlinie) gibt, muss auf dieser gebaut werden. Das heißt: Eine Gebäudeseite muss die Linie berühren. Baulinien können entweder vordere oder seitliche Grenzen betreffen oder sogar ganze Umrisse. Im B-Plan ist die Baulinie als rote Linie gekennzeichnet.

_Baugrenze:Sie legt die äußeren Grenzen der überbaubaren Fläche fest. Gebäude oder Gebäudeteile dürfen diese Baugrenze nicht überschreiten. Anders als bei der Baulinie müssen Sie aber nicht bis an die Begrenzung heranbauen. Im B-Plan sind Baugrenzen als blaue Linie dargestellt.

21
Q

NACH WELCHEN VORGABEN WIRD GEPLANT, WENN KEIN BEBAUUNGSPLAN VORLIEGT?

A

_§34 BauGB oder im Außenbereich §35
_Orientierung an Baugebieten der BauNVO

22
Q

WAS DARF IM AUßENBEREICH GEBAUT WERDEN?

A

_§35 BauGB
_Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
- Einem land-/forstwirtschaftlichen Betrieb dient,
- Einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeuger dient,
- Dem Fernmeldewesen, der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Wasser, Abwasser usw. dient,
- Wegen seiner besonderen Anforderungen nur im Außenbereich ausgeführt werden soll,
- Der Nutzung der Kernenergie, Wind- und Wasserenergie dient
_andere Nutzungen sind im Außenbereich nicht zulässig (auch keine Wohngebäude, Hotel usw.)