Staatshaftung Flashcards

1
Q

Prüfungsschema § 839 BGB iVm Art. 34 GG

A

I. Haftungsbegründender Tatbestand
1. Jemand in Ausübung eines öffentlichen Amtes
2. Verletzung einer einem Dritten gegenüber obliegenden Amtspflicht
a. Amtspflicht
b. Drittgerichtetheit der Amspflicht
c. Verletzung einer Amtspflicht
3. Verschulden
4. Nur bei Zweifeln: Kausalität
5. Kein Ausschluss
a. § 839 I 2 BGB
b. § 839 II BGB
c. § 839 III BGB
II. Haftungsausfüllender Tatbestand
1. Ersatz des zurechenbar verursachten Schadens, §§ 249 ff. BGB
2. Ggfs. Anspruchsminderung bei Mitverschulden, § 254 BGB
III. Keine Verjährung, §§ 195, 199 BGB
IV. Haftender Hoheitsträger
V. Rechtsweg: Zivilgerichtsweg, Art, 34 S. 3 GG, Sachl. zust. Landgericht, § 71 II GVG

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2
Q

Wer ist jemand iSv Art. 34 GG?

A
  • statusrechtliche Beamte
  • Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst
  • Personen, die in sonst. öffentlichen rechtlichen Dienstverhältnissen stehen
  • Personen, die in einem sonstigen öffentlich rechtlichen Amtsverhältnis stehen
  • Privatpersonen, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt betraut sind
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3
Q

Öffentlicher Abwehrt u. Unterlassungsanspruch

A

I. Herleitung (Rechtstaatsprinzip, Abwehrfunktion der GR, §§ 1004, 906)
II. Tatbestand
1. Betroffenheit eines subjektiv-öffentlichen Rechts
2. Hoheitlicher, unmittelbar bevorstehender oder andauernder Eingriff
(P) Zurechnung des Handelns Privater
3. Rechtswidrigkeit des Eingriffs
(P) Äußerungen von Hoheitsträgern
(P) Öffentl.-rechtl. Immission
III. Rechtsfolge: Unterlassung des rechtswidrigen Eingriffs

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4
Q

Folgenbeseitigungsanspruch

A

I. Anwendbarkeit
II. Dogmatische Herleitung (Rechtsstaatsprinzip, §§ 1004, 12, 862 analog, Abwehrfunktion der GR)
III. Tatbestand
1. Betroffenheit eines subjektiv-öffentl. Rechts
2. Hoheitlicher Eingriff
3. fortdauernder, rechtswidriger und zurechenbarer Zustand
a. Rechtswidrigkeit des Erfolgs (Erfolgsunrecht)
b. Zurechenbarkeit der eingetretenen Folgen
(P) Zurechnung bei Handlungen Privater
c. Fortdauer des rechtswidrigen Zustands
IV. Rechtsfolge
1. Anspruch auf Wiederherstellung des status quo ante
a. Anspruch auf Beseitigung der unmittelbaren Folgen
b. Anspruch auf Herbeiführung eines gleichwertigen Zustands
2. Anspruchsgrenzen
a. Unmöglichkeit der Folgenbeseitigungsanspruch
b. Unmöglichkeit der Wiederherstellung
c. Unzulässige Rechtsausübung
d. (P) Auswirkung des Mitverschuldens
V. Verjährung: § 195 BGB analog

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5
Q

Duldungspflicht im Rahmen der Rechtswidrigkeit FBA

A
  • Gesetzliche Duldungspflichten
  • Vertragliche Duldungspflichten´ß
  • VA
    —> Auch rechtswidriger VA erzeugt Duldungspflicht! Nur nichtiger VA nicht!
    —> § 113 IV erlaubt aber Ausspruch des FBA bei gleichzeitiger Kassation des VA (der VA ist dann eigentlich noch wirksam, bis das Urteil Bestandskräftig wird)
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6
Q

Rechtliche Unmöglichkeit FBA im Drei-Personen-Verhältnis

A
  • kann die Folgenbeseitigung nur durch Eingriff in die Rechte Dritter erfolgen, so muss hierfür eine EGL vorliegen
  • Im Baunachbarstreit treten folgende Probleme auf
    —> Zurechenbarkeit (+), Bauen bei rechtswidriger BG vorhersehbar
    —> FBA allein wirkt nur zwischen den Parteien, auf Dritten wirkt er sich nicht aus, da her EGL notwendig
    —> Ermessensreduktion auf Null, idR wenn Position des Bauherrn nicht schutzwürdig oder Behörde bei Schaffung des Zustands mitgewirkt hat
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7
Q

Gerichtliche Durchsetzung des FBA

A
  • VK jedenfalls dann (-), wenn kein vorheriger Antrag bei Behörde
    -FBA gem. § 113 I 2 VwGO
    —> Vollzug eines VA
    —> Rückgängigmachung des Vollzugs (P) Anwendbarkeit in Drei-Personen-Verhältnissen (+)
  • Verbindung von Anfechtungs- und Leistungsantrag § 113 IV (subsidiär)
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8
Q

Öffentlich rechtlicher Erstattungsanspruch

A

I. Anwendbarkeit (P) Vorrang spezieller Regelungen
II. Dogmatische Herleitung (Rechtsgedanke der §§ 812 ff. BGB)
III. Tatbestand
1. Vermögens Verschiebung
2. Durch “Leistung” des Ast oder “in sonstiger Weise”
3. Öffentlich rechtliche Rechtsbeziehung
(P) Rechtsbeziehung bei Zuwendungen an Dritte
4. Ohne Rechtsgrund (insb. wirksamer VA, öff. rechtl Vertrag, Gesetz)
IV. Rechtsfolge
1. Anspruchsinhalt - Herausgabe des Vermögensgegenstandes sowie grds. Aller durch Vermögensverschiebung erlangten Vermögensvorteile, daneben ggf. Werter Satz
2. (P) Geltung der Ausschlusstatbestände
3. (P) Privater als Anspruchsgegener

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9
Q

Anspruch aus öffentlich rechtlicher GoA

A

I. Anwendbarkeit
(P) Vorrang spezialgesetzlicher Regelungen
(P) Anwendbarkeit hängt von Fallgruppen ab
II. Vorliegen einer öff. rechtl. GoA
1. Öff. rechtl. Geschäftführung
a. Geschäftsführung
b. Öff. rechtl. Charakter
2. Fremdgeschäftsführungswille
3. Ohne Auftrag
4. Übernahme entspricht dem Interesse und Willen des Geschäftsherrn
(P) Unbeachtlichkeit analog § 679 BGB bei Geschäftsführung im öffentlichen Interesse
III. Rechtsfolgen
1. Ansprüche analog § 683 BGB unter Einschluss Risiko typischer Schäden sowie § 684 BGB
2. Schadensersatzansprüche analog § 280 I BGB, da GoA verwaltungsrechtliche Sonderbeziehung auslöst

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