Beamtenrecht Flashcards

1
Q

Rechtsschutz gegen dienstliche Anordnungen

A

I. Zulässigkeit
1. Statthafte Klageart
—> Abgrenzung Grundverhältnis (VA) und Betriebsverhältnis (Nicht-VA)
2. Vorverfahren grds. (+), außer landesrechtliche Regelung
II. Begründetheit
- EGL = § 62 I 2 BBG o. § 35 S. 2 BeamtStG
- rechtswidrige Weisung
—> Grenzen des Weisungsermessen sehr weiter, nur verletzt, wenn ohne sachliche Erwägung, also willkürlich

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2
Q

Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

A
  • Fall 1 - noch keine Ernennung
    —> generell Verpflichtungswiderspruch u. Klage, reicht aber nicht aus, um Ernennung zu verhindern
    —> Antrag auf vorläufigen RS nach § 123 VwGO um Bewerbungsverfahrensanspruch zu sichern
  • Fall 2 - Ernennung +
    —> Grds. für VK kein RSB mehr, da Planstelle entfällt und rechtliche Unmöglichkeit eintritt
    —> Ausnahme, wenn Bewerber nicht von ablehnendere Enstcheidung informiert wurde o. Konkurrent trotz Sicherungsanordnung ernannt wurde
    —> iÜ Schadensersatz gem Art. 34 GG iVm § 839 BGB o. § 280 I analog (besser wegen Beweislast)
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3
Q

Maßstab für Kontrolle beamtenrechtlicher Auswahlentscheidungen

A
  • Art. 33 II GG Gebieten leistungsbezogene Kriterien
  • RM-Kontrolle beschränkt sich darauf, ob Dienstherr
    —> anzuwendenden Begriff verkannt hat
    —> gesetzlichen Rahmen verkannt hat
    —> unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist
    —> Allgemeingültigkeiten Wertmaßstäbe verkannt hat
    —> sachwidrige Erwägungen angestellt hat
    —> gegen Verfahrensvorschrift verstoßen hat
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