Gewerberecht Flashcards

1
Q

Unzuverlässigkeit

A

Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, wenn er nach dem Gesamturteil seines (bisherigen) Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe zukünftig ordnungsgemäß betreiben wird
—> gerichtlich voll überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff

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2
Q

Anwendbarkeit § 15 II GewO

A
  • nur bei erlaubnispflichtigen Gewerben
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3
Q

Anwendbarkeit § 35 I GewO

A

-erlaubnisfreie Gewerbe

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4
Q

Erlaubnispflicht

A
  • stehende Gewerbe erlaubnisfrei außer §§ 30ff. GewO

- Reisegewerbe erlaubnispflichtig, §§ 55 ff. GewO

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5
Q

Untersagung nach § 35 I GewO

A
I. Anwendbar
1. Gewerbe
2. stehend
3. erlaubnisfrei
II. Voraussetzungen 
1. Unzuverlässigkeit
2. Erforderlichkeit zum Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb beschäftigten
III. Rechtsfolge
- gebunden
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