Gewerberecht Flashcards
1
Q
Unzuverlässigkeit
A
Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, wenn er nach dem Gesamturteil seines (bisherigen) Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe zukünftig ordnungsgemäß betreiben wird
—> gerichtlich voll überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff
2
Q
Anwendbarkeit § 15 II GewO
A
- nur bei erlaubnispflichtigen Gewerben
3
Q
Anwendbarkeit § 35 I GewO
A
-erlaubnisfreie Gewerbe
4
Q
Erlaubnispflicht
A
- stehende Gewerbe erlaubnisfrei außer §§ 30ff. GewO
- Reisegewerbe erlaubnispflichtig, §§ 55 ff. GewO
5
Q
Untersagung nach § 35 I GewO
A
I. Anwendbar 1. Gewerbe 2. stehend 3. erlaubnisfrei II. Voraussetzungen 1. Unzuverlässigkeit 2. Erforderlichkeit zum Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb beschäftigten III. Rechtsfolge - gebunden