Sprachenpolitik Deutsch als Fremd- und Zweitsprache Flashcards
Homepages
www.sprachenrecht.at –> Info bez. Sprachenrechte, jederzeit
www.oedaf.at –> Politische EInrichtungen, sprachenpolitische INteressseite
www.oesz.at –> Sprachenkompetenzzentrum, Offizielle Website des Bildungsministeriums, Sitz in Graz
BMB-Bundesministerium f. Bildung –> Migrationskinderwebsite - Hintergrundinfo zu Migrationsthema und -unterricht
www.coe.int/web/lang-migrants –>Europarat, eigene Website für Migrantinnen
Historischer Hintergrund
Turmbau zu Babel
= 1. sprachenpolitische Dokument, ist also kein neues Thema. Motiv der Sprachverwirrung: Mehrsprachigkeit hilft, die Menschen klein zu halten. Gegensatz in der Bibel: Mehrsprachigkeit eigentlich positiv.
Französische Revolution
Wichtiger Punkt in der Sprachenpolitik - Meinungsfreiheit. Formuliert als 1. Sprachenfreiheit in der Gesellschaft –> Sprachenfreiheit hat gerade mal 5 Jahre gehalten, dann wurde versucht Dialekte auszumerzen, denn “gleich sind die Menschen nur, wenn sie dieselbe Sprache sprechen”. –> brutale Folgen weil viele die falschen Sprachen sprachen –> umgebracht.
Seither Spannung in den sprachenpolitischen Diskussionen: Sprachenfreiheit vs. “ist es nicht besser wenn alle die gleiche Sprache sprechen” (den Gedanken gibt es seit der frz. Rev.)
“Eine Nation - eine Sprache” = relativ neuer Ansatz (Maria Theresia hat früher einen Befehlt ganz selbstverständlich in 12 Sprachen übersetzen lassen)
Linguistische Freiheitsrechte
Ø Privater und öffentlicher Sprachgebrauch Ø Assoziations- und Meinungsfreiheit Ø Medienpluralismus Ø Verbot von Assimilation Ø Elternrechte (auch in der Schulbildung) Auch die Sprachenfreiheit hat Grenzen: - gegenüber der Religionsfreiheit - gegenüber staatlichen Regelungen für bestimmte Bereiche: - Amts- und Verwaltungssprache(n) - Unterrichtssprache(n)
Sprachenfreiheit war von Anfang an mit Einschränkungen verbunden!
- Was heißt und womit beschäftigt sich Sprachenpolitik?
• alle Maßnahmen und Regelungen, die
Zugang zu Sprachen (Lernen, Gebrauch)
fördern oder behindern (Gesetze, Vorschriften)
• alle Maßnahmen, die den Stellenwert von
Sprachen, ihren Wert und ihr Prestige
positiv oder negativ beeinflussen
(Beispiel: Frage auf Engli. od. Franz. nach dem Weg bekomme ich eine positive Rückmeldung, Polnisch zb nicht - ist die Sprache der Verbrecher, hat kein gutes Prestige.)
Prestige wird politisch verstärkt oder nicht.
Wichtige Frage: Welchen Sprachen misst man Wert zu? = entscheidend
… Sprachenpolitik ist immer zugleich Kulturpolitik
... denn mit einer Sprache rücken die Menschen, die diese Sprache als Muttersprache sprechen, und die Länder, in denen diese Sprache Landessprache ist, ins Zentrum. ... denn Sprachen transportieren auch kulturelle Wertvorstellungen. ... denn wer mehrere Sprachen spricht, ist mobiler und entwickelt einen anderen Blick auf die Welt.
Sprachen wirken sich immer auf Menschen aus bzw. sind eng miteinander verknüpft.
… Lingualismus, Linguizismus, Sprachenregime
Lingualismus (=Kunstwort)
Überzeugung, dass bestimmte (gesellschafts-)politische
Probleme in erster Linie durch Sprache zu lösen wären, genauer gesagt durch sprachenpolitische Maßnahmen im Allgemeinen sowie durch die Thematisierung und Beeinflussung von ›Sprachigkeit‹ (d.h. von bestimmten Formen der Sprachfähigkeit, -verfügbarkeit, -verbreitung und –verwendung) im Besonderen.
(Sprache sei Lösung des Problems, auch in der heutigen Politik, spezifische Ausprägung der Haltung)
Linguizismus
eine Form des Rassismus, welcher spezifische Abwertungen und Ausgrenzungen von Menschen auf Grund ihrer Sprachen, Akzente und Dialekte thematisiert. Es ist ein Instrument der Machtausübung zur Wahrung und Herstellung einer sozialen
Rangordnung.
(Gezielte Abwertung von Menschen, die die falsche Sprache sprechen. “Alle Sprachen außer einer zählen nichts”. In der Kolonialisierung gibt es unzählige Bsp. zB Inder sollten kein Engl. lernen, nur gezielete Auserwählte –> Sprache aus Mittel der Machtausübung
Sprachenregime
Wie regeln Regierungen und Institutionen / Firmen ihren
Sprachengebrauch
Ø drückt die Wichtigkeit aus, die die Gesellschaft einzelnen Sprachen zuschreibt,
Ø reguliert die Entfaltungsmöglichkeiten der individuellen Mehrsprachigkeit.
(Musterbsp.: Sprachenregime der Uni Wien - wer hier studieren will muss ein Mindestmaß an Deutsch können)
… Language Education Policy Profile
“Sprach- und Schulunterrichtspolitik in Österreich”
Versuch die Sprachenpolitik zu kodifizieren und haben ein sprachenpolitisches Programm entwickelt
Hat 3-4 Jahre gehalten, die Bemühungen gibt es immer wieder
… Sprachenpolitik nach Innen
- Schulsprachenpolitik (Schule greift am meisten ein)
Schulgesetzgebung, Lehrpläne
DaZ-Unterricht, Sprachstandsdiagnosen - Minderheitensprachenpolitik (dafür gibt es europ. Regelungen)
Verfassung, europ. Charta der regional- u. Minderheitensprachen
(anerkannte = autochthone Minderheiten) (–> stehen in der Verfassung) - Sprachenpolitik für die neuen (zugewanderten) Minderheiten (MigrantInnen, Flüchtlinge)
Fremdengesetzgebung („Integrationsvereinbarung“)
DaZ-Unterricht, Sprachprüfungen für Einreise,
Aufenthalt und Staatsbürgerschaft
… Sprachenpolitik nach Außen (eigentlich Außen-Kulturpolitik)
- Außen-Kulturpolitik
Kulturabkommen zw. den Ländern, meist wechselseitig
Österreich-Institut-Gesetz - Wissenschaftspolitik
Auslandsgermanistik / German Studies (wir unterstützen Germanisten in nicht-deutschsprachigen Ländern
DaF-Unterricht,
DaF- Auslandspraktika, Auslandslektorate
Erasmus, Auslandsschulen
DaF/DaZ: Familiennachzug: Kurse und Prüfen
Studienberechtigung für Studium in Österreich
Erasmus (incoming)
Manchmal schwer abgrenzbar ob Außer- oder Innenpolitik. Nach Außen ist es ein weicheres, offeneres Feld.
… DACHL-Kooperation
Zusammenarbeit von D, A, CH,
Luxembourg/ Liechtenstein, Belgien, Südtirol
Frage: wie nennt man die Länder? deutschsprachige Länder ? deutschsprachiger Raum ? amtssprachlich deutschsprachig ? (amtlich) deutschsprachig ?
Führen zB Seminare für Deutschlehrer die Deutsch nicht als Muttersprache haben - sollen besser unterrichten, wenn sie schon mal in dem Land waren.
Ø D: Deutsch steht nicht in der Verfassung, hat aber
„Verfassungsrang“ (vgl. u.a. § 23
Bundesverwaltungsverfahrensgesetz ) = D ist im öffentlichen Selbstbewusstsein deutschsprachig und das selbstverständlich, deshalb nirgends verankert!
Ø A: § 8 Bundesverfassungsgesetz
(1) Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik.
(2) Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern.
(3) Die österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze. =Amtssprache Deutsch mit EInschränkungen
Ø CH: Verfassung von 1848:
Französisch, Deutsch, Italienisch und (seit 1974) Rätoromanisch sind gleichberechtigte Nationalsprachen = Landessprachen des Bundes.
Französisch, Deutsch und Italienisch sind Amtssprachen.
Ø Liechtenstein: Verfassung Art. 6:
Amts- und Landessprache ausschließlich Deutsch. Ist das einzige Land was amtssprachlich Deutsch ist.
Ø Luxemburg: Französisch / Deutsch/ Luxemburgisch (1984) sind Amtssprachen, Luxemburgisch ist Nationalsprache. Französisch Sprache der Gesetzgebung.
Ø Belgien: Art. 30 Verf. Sprachfreiheit der Bürger. Art. 4 Verf: Niederländisch, Französisch, Deutsch sind die offiziellen Landessprachen (regionales Prinzip: Sprachgemeinschaften).
Ø Südtirol: Drei offizielle Sprachgemeinschaften: Deutsch, Italienisch, Ladinisch = offizielle Amtssprachen in der Provinz Bozen.
- Stichworte zur Sprachenpolitik im Inland - Erwachsene
Ø Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (Charta gilt für die in der Verfassung genannten Minderheiten - europ. Charta schützt quasi Sprachen (ZB burgenländische Kroaten)
Ø Framework Convention for the Protection of National Minorities (nicht ganz geklärt wer gemeint ist, schützt Menschen)
Ø Allgemeine Erklärung der Sprachenrechte (Barcelona Declaration 1996) (nicht anerkannt von UN, hat deswegen in Ö keine Rechtsgültigkeit
Konsens in der europäischen Integrationspolitik bis etwa 2002 : (4 Sorten des Zugangs zum neuen Land)
- Integration in das Aufnahmeland erfordert ein gezieltes Angebot an die Zuwanderer und ihre Familien, die "Landessprache" zu erlernen, - Integration in das Aufnahmeland schließt eine Angleichung der rechtlichen, sozialen und ökonomischen Rahmenbedingungen der Migranten an "die Standards des Aufnahmelandes" ein, - Integration bedeutet auch, die "Herkunftssprachen und Herkunftskulturen der Zuwanderer zu respektieren" und ihnen dazu Bildungsangebote zu machen, - Bildung erhalten - Integration gibt der Aufnahmegesellschaft die Chance, die Anwesenheit der Migranten und ihrer Familien als Gelegenheit der kulturellen Öffnung und Erweiterung zu nutzen.
–> hat sich geändert
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG):
„Integrationsvereinbarung“: 2002 – 2017
Evtl. neu 2017: Integrationsgesetz - Staatsbürgerschaftsgesetz (1985, 2008, 2011, 2014 ..)
Konsens in der bisherigen europäischen Integrationspolitik : (das ist übrig geblieben)
- Integration in das Aufnahmeland erfordert ein gezieltes Angebot an die Zuwanderer und ihre Familien zu zwingen, die Landessprache zu erlernen (Prüfungen, knappe Fristen, Sanktionen)
… Paradigmenwechsel
bis ca. 2000:
zuerst Wohnen, Arbeit Integration –> dann Sprache
seit 2002:
zuerst: Integration (=Sprache) –> dann Wohnung, Arbeit
Sprache wird zum Steuerungsinstrument für Zuwanderung, zu steuern, zu reduzieren. (ZB Deutschtest vor der Zuwanderung) Aber: Familienzusammenführung zulässig.
Sprache ist hier nicht mehr nur Medium zur Verständigung sondern ein politisches Instrument.
… Kontinuierliche Erhöhung (Verschärfung) der
Anforderungen an Deutschkenntnisse
- Stunden und Niveaus (Referenzrahmen):
2002: 100 Stunden > A1
2005: 300 Stunden > A2
2011: xx Stunden > B1
Wegfall des Alphabetisierungskurses - 2002 Integrationssprachkurse für die
Aufenthaltsbewilligung erforderlich,
2005 Kurse und Sprachprüfungen,
auch im Staatsbürgerschaftsgesetz
2011 Sprachprüfungen auch vor Zuzug
2017: zusätzlich Wertekurse und -prüfung
Heute B2
Gibt eine wissenschaftliche Grundlage für die Veränderung, sondern das sind politische Entscheidungen, mit denen die Sprache eine politische Funktion erfüllt.
… Sprachprüfungen
- Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten
- Diskriminierung auf Grund der Natonalität (gilt nur für Nicht-EU-Bürger, brauchen keine Sprachnachweise)
- Diskriminierung nach sozialem Status und Einkommen (Führungsebene braucht auch nicht)
- Sprachliche Diskriminierung - Faktoren der Behinderung des Deutschlernens
- Sprachzwang (Assimilaton)
- Herkunftssprache fehlt als Sicherheitsinsel
- Erstsprachen fehlen als Grundlage des erfolgreichen
Zweitspracherwerbs - Es gibt keinen wissenschaftlich belegten Zusammenhang zwischen Deutschlernen und dem Grad der Integration
- Die geforderten Niveaus sind eine willkürliche Festlegung - Tests und Sanktionen verhindern sinnvolles Sprachenlernen
- Teaching to the test statt Sprachenlernen
- Einheitstests verhindern ein differenziertes Kursangebot, das den Bedürfnissen (z.B. am Arbeitsplatz) entspricht
Wer Sprachprüfungen machen muss lernt eigentlich das falsche Deutsch - nicht alltagssprachlich sondern nur das Testbestehen.
Nur 23 der befragten ca. 40 Mitgliedsländer des Europarats stellen sprachliche Anforderungen
… Spezielle Einrichtungen für Deutsch als Zweitsprache
- Österreichischer Integrationsfonds (im Auftrag des Innen- u. Außenministeriums zuständig für Integrationskurse u. –prüfungen)
- Abteilung I/4 – Diversitäts- und Sprachenpolitik,
Minderheitenschulwesen des BMB (für alle schulischen Fragen von DaZ) - Magistratsabteilung für Integrations- und
Diversitätsangelegenheiten (MA 17), Wien (Deutschkurse und Integrationsmaßnahmen) - Wiener Volkshochschulen: Lernraum Wien (Mehrsprachigkeit, Integration und Bildung)
NGO’s: - Netzwerk Sprachenrechte (Expertisen, Stellungnahmen, Öffentlichkeitsarbeit)
- Alternativer ExpertInnenrat für Migrations-, Integrations- und Gleichstellungsfragen (SOS-Mitmensch)