Sport, Arbeit, Wirtschaft Flashcards
Themenübersicht
- Leistungsverträge im Sport (Trainer, Spieler)
- Werbeleistungsverträge (Sponsoring)
- Vermittlungsverträge
- Fernsehverträge
- Wettverträge
- Sonstige Verträge (Arbeits-, Pacht-, Mietverträge etc.)
Zustandekommen eines Vertrages -
Voraussetzungen für Verträge
1.Vertragsfreiheit
2. Einigsein von mindestens zwei Personen (natürliche/ juristische)
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.Vertragsfreiheit
= jedem ist freigestellt, ob und mit wem oder zu welchen Bedingungen er einen Vertrag eingehen will
- dies gilt nicht, wenn ein (gesetzliches) Verbot besteht
- Gegenteil ist der Kontrahierungszwang.
- Einigsein von mindestens zwei Personen (natürliche/ juristische)
- Zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot & Annahme)
Willenserklärung = Geschäfte, an denen nur eine Person beteiligt ist , ist kein Vertrag (Kündigung oder das Testament)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
= von einer Vertragspartei vorformulierte Vertragsbedingungen
- Deren Wirksamkeit hat bestimmte gesetzliche Anforderungen
Formerfordernisse eines Vertrags
= Verträge sind generell formfrei
- Verträge sind durch jede Art der Kommunikation möglich (sogar durch Handeln)
Bsp: Busfahrt/Beförderungsvertrag
1. Angebot zum Abschluss des Beförderungsvertrages
= Anfahren des Buses an Haltestelle und öffnen der Tür
2. Dieses Angebot wird durch Einsteigen in den Bus angenommen
Ausnahmen Formfreiheit
- nur bei bestimmten Verträgen
1. Kauf eines Grundstücks
2. Übertragung des Geschäftsteils einer GmbH
= notarielle Beurkundung notwendig
3. Befristete Arbeitsverträge immer schriftlich
Verpflichtungsgeschäft - Vertrag
-
Verpflichtungen begründen
= Anspruch einer Vertragspartei gegen die andere Vertragspartei
Bsp: Mietvertrag
1. Mieter hat Anspruch auf Überlassung und Nutzung der gemieteten Wohnung
2. Vermieter hat Anspruch auf Zahlung der Miete.
Verfügungsgeschäft - Vertrag
= Verpflichtung aus Verpflichtungsgeschäft wird ausgeführt
Bsp: Kaufvertrag
1. Das Verpflichtungsgeschäft ist die Vereinbarung zum Kauf und Verkauf eines Produkts
2. Das Verfügungsgeschäft die tatsächliche Übergabe des Produkts und die Zahlung des Kaufpreises
Beispiel Verpflichtungsgeschäft & Verfügungsgeschäft - Autokauf
= Kaufvertrag über Fahrzeugkauf besteht üblicherweise aus drei Verträgen
1. Verpflichtungsgeschäft
= Verkäufer zur Überlassung des Fahrzeugs verpflichtet
= der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet
2. Verfügungsgeschäft, um die rechtliche Zuordnung des Geldes zugunsten des Händlers zu ändern
3. Verfügungsgeschäft, um die Zuordnung des Fahrzeugs zugunsten des Käufers zu ändern
Abstraktionsprinzip:
= Alle drei Geschäfte sind voneinander unabhängig
Wirkungen eines Vertrags
= inter partes
Wirkungen eines Verpflichtungsgeschäfts treten zwischen denjenigen Personen ein, die den Vertrag geschlossen haben
- unter Voraussetzungen können Verträge mit einem Dritten geschlossen werden
= nur zugunsten Dritter, nicht für Pflichten
Bindung an einen Vertrag
Grundsatz = “Verträge sind einzuhalten” (Pacta sunt servanda)
- Vertragsparteien sind an Verträge, die sie geschlossen haben, grundsätzlich gebunden (wenige Ausnahmen)
Bindung Vertrag -
Fernabsatzvertrag/Haustürgeschäft
= Verbraucher hat zweiwöchige Widerrufsfrist ab Eingang der Ware bzw. Belehrung über Widerrufs- & Rückgaberecht
Bindung Vertrag -
Versicherungsvertrag
= Versicherungsnehmer hat zweiwöchige Widerrufsfrist nach Abschluss (bzw. ab Erhalt der Versicherungsbedingungen)
Bindung Vertrag -
Rücktrittsrecht
= Falle von Leistungsstörungen oder Mängeln (insbesondere beim Kaufvertrag) kann vom Vertrag zurückgetreten werden
Bindung Vertrag -
Anfechtungsrecht
= Recht einer Person, einen Vertrag oder eine rechtliche Vereinbarung aus bestimmten Gründen anzufechten
Gründe:
> Eine Partei beim Vertragsschluss einem Irrtum unterliegt
= Inhaltsirrtum
> Eine Partei eine Erklärung dieses Inhalts gar nicht abgeben wollte (Schreibfehler)
= Erklärungsirrtum
> Eine Partei über eine wesentliche Eigenschaft einer Person oder Sache im Unklaren war
> sie zum Vertragsschluss durch Drohung oder Täuschung veranlasst worden
Bindung an Vertrag - weitere Möglichkeiten
- Bei Dauerschuldverhältnissen kann außerdem Kündigung in Betracht kommen.
- Bei der Störung der Geschäftsgrundlage kann Anpassung des Vertrages verlangt werden
Typologie der Verträge -
Standardvertragstypen im BGB oder Handelsgesetzbuch (HGB)
1. Verpflichtungsverträge:
= Kaufvertrag, Schenkungsvertrag
2. Gebrauchsüberlassungsverträge
= Mietvertrag, Pachtvertrag, Leihvertrag
3. Verdingungsverträge:
= Dienstvertrag (Arbeitsvertrag), Reisevertrag, Marklervertrag…
Standardvertragstypen - in der Praxis
= Vertrag nicht immer klar einem Standardvertragstyp zuzuordnen
(Bsp: moderne Vertragsformen wie Leasing, Franchise)
- Einzelfallprüfung, ob und in welchem Umfang die Bestimmungen für einen/mehrere der Standardvertragstypen angewendet werden können.
Leistungsverträge im Sport - Leistungen des Sports
- Sportleistung des Sportlers
- Werbeleistung des Sportlers
- Organisations- und Werbeleistung des Sportveranstalters (Verein, Verband, Unternehmer)
- Geld-Leistungen des Sponsors
- Dienstleistungen von Beratern, Managern oder Vermittlern
Leistungsverträge im Sport
- Dienstvertrages als Sportler mit Veranstalter
(Golf-, Tennisturniers oder einer Boxveranstaltung) - Arbeitsvertrag in einem Verein/Verband (Skiverband)
= Sportliche Tätigkeit als schuldrechtliche Leistung (Dienstleistung wird geschuldet)
Unterscheidung Dienstvertrag & Arbeitsvertrag
= durch arbeitsrechtliche Sonderregelungen
- Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers
(Was kann Chef zu Sportler sagen..) - Kündigungsschutzvorschriften
- Entgeltfortzahlung, Urlaub, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht…
- Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei gerichtlicher Auseinandersetzung
Unterscheidung Dienstvertrag & Arbeitsvertrag im Sport
-
Einzelsportarten in der Regel Dienstverträge (kein Direktionsrecht des Veranstalters)
z.B. Boxen, Eiskunstlauf, Golf, Leichtathletik, Tennis, Segeln… -
Mannschaftssportarten eher Arbeitsverträge (Direktionsrecht des Arbeitgebers)
z.B. Basketball, Eishockey, Fußball, Handball, Hockey, Volleyball
Welche Pflichten hat Sportler vertraglich
- Art
- Umfang
- Zeit
- Ort
- Art
- Art der Leistungspflicht im Arbeitsverhältnis durch Direktionsrecht des Arbeitgebers
= Trainer bestimmt Training, Einsätze im Spiel… - Geschäftsführer bestimmt Teilnahme an Werbeveranstaltungen der Spieler (Verpflichtung vertraglich geregelt)
ABER: Grenzen des Direktionsrechts unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht
z.B.Skifahren auf vereister Piste,…
- Umfang
= Bedeutsam wegen besonderer körperlichen Leistungsfähigkeit der Sportler & zeitlicher Gegebenheiten
- Grundsätzlich Pflicht zu Training & Wettkampf
- Ist Nebentätigkeit zulässig?
(DFL: nur nach vorheriger Zustimmung des Vereins)