Haftungsrecht im Sport Flashcards
Themenübersicht
- Einführung
- Haftungsvoraussetzungen
- Haftung der Sportler bei Sportunfällen
- Haftung der Sportveranstalter bei Sportunfällen
- Haftung der Zuschauer
- Versicherungsrecht bei Sportunfällen
Warum Haftungsrecht wichtig im Sport?
- Sport umfasst körperliche Betätigung und soziale Interaktion
- Kann zu Schadensereignissen oder zu Beeinträchtigungen führen
Art der Beeinträchtigungen
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Immissionen (negative Einwirkung Umwelt auf Person)
Verursacher der Beeinträchtigung
- Sportler
- Zuschauer
- Veranstalter
- Dritte (etwa Trainer)
- Anlagenbetreiber
Rechtsordnung hat Normen (Regeln) über Schadensausgleich & Abwehr von Beeinträchtigungen
Unterscheidung zwischen:
1. Normen/Regeln der Haftung
= individueller Schadenausgleich zwischen Schädiger und Geschädigtem
2. Normen/Regeln des Versicherungsschutzes
= soziales Ausgleichsystem von staatlichen und privaten Versicherungen
3. Normen/Regeln über Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen
= gegenüber Eigentum und Persönlichkeitsrechten (Handlung zu unterlassen)
Was passiert bei Schadenausgleich durch Haftung?
= Gründen der Schadenszurechnung zu suchen
(nach Normen/Regeln, die die Verantwortung klarstellen)
- Vertragliche Verpflichtung zur Haftung
-
deliktische Haftung bei rechtswidriger und
schuldhafter Verursachung eines Schadens - Gefährdungshaftung bei Eröffnung einer besonderen Gefahrquelle
Schadensausgleich durch Versicherungsschutz
= Ausgleichssystem an Stelle der Haftung des Einzelnen
- Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche schützen ergänzend Beeinträchtigung persönlicher Rechtsgüter.
Besonderheit Haftung im Sport
- Berücksichtigung der Eigenheiten einzelner Sportarten
- Eigenheiten, Techniken, Taktiken
- Ausübung durch Körperkraft oder Sportgeräten,
- Sport mit Kraftfahrzeugen, Tieren
- Auswirkungen Sport auf Nachbarn und Umwelt
- gefährliche Verhaltensweisen
- Belästigungen in Zusammenhang mit Sportarten
- Sportunfällen und Sportveranstaltungsunfällen können vertragliche Beziehungen bestehen, die unmittelbar verpflichten
- ausnahmsweise Dritte einbezogen sein (Eltern nehmen Kinder mit zur Sportveranstaltung)
Deliktische Haftung
= rechtliche Verantwortung für Schäden, die durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten einer Person verursacht wurden
(Person für Schäden haftet, die er einem anderen unrechtmäßig und durch sein eigenes Verschulden zugefügt hat)
Deliktische Haftung - Geschützte Rechtsgüter
- Leben
- Körper
- Gesundheit
- Eigentum (z.B. eingerichteter Gewerbebetrieb, Name/Firma eines Sportlers)
Deliktische Haftung - Rechtsgutsverletzung im Sport
= meist Körperverletzung oder Sachbeschädigung
(Leben, Gesundheit, Eigentum)
Deliktische Haftung - Verletzungshandlung
1. aktives Tun
- jedes willentliche und schadensursächliche Verhalten
2. pflichtwidriges Unterlassen
- sog. Garantenpflicht
Deliktische Haftung - Merkmale
1.Adäquate Kausalität
= Handlung direkt für einen Schaden verantwortlich
2.Rechtswidrigkeit
3.Schuld (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
4.Schuldfähigkeit
Deliktische Haftung - Haftungsvoraussetzung
= der Verstoß gegen ein Gesetz, das den Schutz des Geschädigten beinhaltet
(NICHT die Verletzung bestimmter Rechtsgüter z.B. Körper)
- Bsp: Person, die fahrlässig gegen Verkehrsregeln verstößt und dadurch einen Unfall verursacht, kann haftbar gemacht werden, auch wenn keine spezifische Verletzung eines Rechtsguts wie Körper oder Eigentum vorliegt
Deliktische Haftung - Haftung für Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB)
= haftet der Geschäftsherr für Schäden, die von seinem Verrichtungsgehilfen verursacht werden
- Verrichtungsgehilfe = jemand, der im Auftrag des Geschäftsherrn handelt und dessen Weisungen folg
Deliktische Haftung - Gefährdungshaftung (§ 833 BGB)
- Haftung des Tierhalters
= haftet für Schäden die Tier verursacht - Straßenverkehrsgesetz (StVG)
= Haftung für Fahrzeughalter auch wenn selbst nicht gefahren
Vertragliche/ deliktische Haftung -
Umfang der Haftung
-
Schaden muss ersetzt werden (Vertragsverletzung=vertraglich, unerlaubte Handlung=deliktisch)
= unabhängig vom Grad der Schuld -
Höchstschadensbegrenzungen gibt es nur bei Gefährdungshaftung
(Tötung, Verletzung eines Menschen 5 Mio €, Sachbeschädigung 1 Mio. €)
Haftungsbeschränkung & Mitverschulden
Haftungsbeschränkung
= Haftung einer Person oder Organisation auf einen bestimmten Betrag oder einen bestimmten Bereich begrenzt
Mitverschulden
=Verantwortung für einen Schaden sowohl bei der geschädigten Person als auch beim Schädiger
Haftungsbeschränkung & Haftung
= Haftungen aus Vertrag/ Delikt können im Rahmen der Vertragsfreiheit begrenzt werden (ausdrücklich oder stillschweigend)
Mitverschulden & Haftung
= Mitverschulden des Geschädigten kann die Haftung ebenfalls begrenzen
- Mitverschulden ist vom Schädiger zu beweisen
Haftungsbeschränkung & Mitverschulden in Praxis
= beiderseitige Verursachungs- und Schuldbeiträge werden gegeneinander abgewogen und der Schaden zwischen Schädiger und Geschädigtem anteilsmäßig geteilt
Beweislast in vertraglicher/deliktischer Haftung
- Beweislast trägt im allgemeinen der Anspruchsteller
= Geschädigter muss sämtliche Haftungsvoraussetzungen beweisen