Sozialversicherungsrecht Flashcards

1
Q

Wo ist die Würde des Menschen definiert?

A

§1 Abs. 1 GG

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2
Q

Wo sind die Grundrechte definiert?

A

§§1 - 19 GG

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3
Q

Wo sind die Aufgaben des Sozialrechts definiert?

A

§§1 - 10 SGB I

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4
Q

Wo sind die allgemeinen Vorschriften über Sozialleistungen und Sozialleistungsträger geregelt?

A

§§11 - 17 SGB I

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5
Q

Wo sind die Sozialleistungen und Sozialleistungsbereiche aufgelistet?

A

§§18 -29 SGB I

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6
Q

Wo sind die gemeinsamen Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche geregelt?

A

§§30 - 67 SGB I

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7
Q

Wo sind die Leistungsarten definiert?

A

§11 SGB I

  • soziale Dienstleistungen: z.B. erzieherische Hilfen im SGB VIII
  • soziale Sachleistungen: z.B. Arzneimittel im SGB V
  • soziale Geldleistungen: z.B. Arbeitslosengeld im SGB II
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8
Q

Wo sind die Leistungsträger definiert?

A

§12 SGB I

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9
Q

Wo sind die Leistungsträger aufgelistet?

A

§§18 - 20 SGB I

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10
Q

Leistungsgewährung

Wer erbringt Geldleistungen?

A

Geldleistungen erbringt der Staat immer selbst = Einkaufsmodell

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11
Q

Leistungsgewährung

Wer erbringt Dienstleistungen?

A

Dienstleistungen lässt der Staat i.d.R. durch Dritte erbringen = Leistungserbringungsmodell

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12
Q

Leistungsgewährung

Wer erbringt Sachleistungen?

A

Sachleistungen lässt der Staat i.d.R. durch Dritte erbringen = Leistungserbringungsmodell

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13
Q

Wo sind die Informationsrechte geregelt?

A

§§13 - 15 SGB I

-wenden sich an Sozialleistungsträger

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14
Q

Was ist der sachl. Geltungsbereich d. SGB IV?

A

§1 SGB IV

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15
Q

Wo ist die gesetzl. Krankenkasse geregelt?

A

SGB V

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16
Q

Wo ist die gesetzl. Unfallversicherung geregelt?

A

SGB VII

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17
Q

Wo ist die gesetzl. Rentenversicherung geregelt?

A

SGB VI

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18
Q

Wo ist die soziale Pflegeversicherung geregelt?

A

SGB XI

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19
Q

Wo ist die Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) geregelt?

A

SGB III

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20
Q

Wo ist der versicherte Personenkreis definiert?

A

§2 SGB IV

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21
Q

Was gilt als persönlicher und räumlicher Geltungsbereich des SGB IV?

A

Territorialitätsprinzip

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22
Q

Was ist der Grundsatz des Territorialitätsprinzips?

A

§3 SGB IV

  • Personen mit Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit im Bundesgebiet oder wenn keine Beschäftigung vorliegt
  • Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet
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23
Q

Wo sind die Durchbrechungen des Territorialitätsprinzips geregelt?

A

§§4, 5 SGB IV

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24
Q

Was passiert mit den Regelungen des über- und zwischenstaatl. Rechts?

A

Regelungen des über- und zwischenstaatl. Rechts bleiben unberührt, §6 SGB IV

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25
Q

Wo ist die Ausstrahlung definiert?

A

§4 SGB IV

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26
Q

Wo ist die Einstrahlung definiert?

A

§5 SGB IV

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27
Q

Wo ist die Legaldefinition der Beschäftigung zu finden?

A

§7 SGB IV

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28
Q

Wo sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse definiert?

A

§8 SGB IV

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29
Q

Was ist die Rechtsfolge einer geringfügigen Beschäftigung?

A

Die Versicherungspflicht besteht nur in der gesetzl- Rentenversicherung.

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30
Q

Wo ist das Arbeitsentgeld geregelt?

A

§14 SGB IV

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31
Q

Wo ist der Sozialrechtliche Herstellungsanspruch geregelt?

A

Es gibt keine Regelung im Gesetz.

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32
Q

Was sind die Voraussetzungen für den Sozialrechtlichen Herstellungsanspruch?

A
  • Eintritt eines materiellen Schadens
  • Schaden durch Verhalten eines Sozialleistungsträgers wesentlich entstanden
  • Verhalten des Sozialleistungsträgers muss rechtswidrig gewesen sein
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33
Q

Was sind die Rechtsfolgen für den Sozialrechtlichen Herstellungsanspruch?

A
  • Herstellung des Zustandes, der bei ordnungsgemäßem Verhalten des Sozialleistungsträgers bestanden hätte ODER
  • Wenn Herstellung nicht möglich, ist der Berechtigte so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßem Handeln gestanden hätte (Schadensersatz)
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34
Q

Wo ist die Antragstellung geregelt?

A

§16 SGB I

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35
Q

Wo ist die Ausführung der Sozialleistung geregelt?

A

§17 SGB I

36
Q

Wo ist das Territorialitätsprinzip geregelt?

A

§30 SGB I

37
Q

Was beinhaltet das Territorialitätsprinzip?

A

Geltungsbereich des SGB für:

  • alle Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet ODER
  • alle Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet
38
Q

Wo ist die Legaldefinition von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt zu finden?

A

§30 Abs. 3 SGB I

39
Q

Wie ist Wohnsitz definiert?

A
  • Wohnung UND

- Beibehalten und Benutzen der Wohnung

40
Q

Wie ist der gewöhnliche Aufenthalt definiert?

A
  • Aufenthalt in einem Gebiet

- nicht nur vorübergehender Art

41
Q

Wo ist der Prüfungsaufbau zu finden?

A

§30 SGB I

42
Q

Wie ist der Prüfungsaufbau geregelt?

A
  • Prüfung der allgemeinen Regelungen des §30 Abs. 1 u 3 SGB I
  • Prüfung spezieller Regelungen in den besonderen Teilen des SGB
  • Prüfungspezieller Regelungen d. über- und zwischenstaatl. Rechts, §20 Abs. 2 SGB I
43
Q

Wo ist der Vorbehalt des Gesetzes geregelt?

A

§31 SGB I

44
Q

Wo ist das Verbot nachteiliger Vereinbarungen geregelt?

A

§32 SGB I

45
Q

Was beinhaltet das Verbot der nachhteiliger Vereinbarungen?

A
  • Vorschriften des Sozialrechts sind unabdingbar

- privatrechtl. Vereinbarungen, die sozialrechtliche Leistungen ausschließen sind unwirksam

46
Q

Wo ist die Sozialrechtl. Handlungsfähigkeit geregelt?

A

§36 SGB I

47
Q

Wovon weicht die sozialrechtl. Handlungsfähigkeit ab?

A

Die sozialrechtl. Handlungsfähigkeit weicht von Regeln über die Geschäftsfähigkeit nach §§104ff BGB ab.

48
Q

Mit Vollendung welches Lebensjahres können sozialrechtl. Handlungen vorgenommen werden?

A

Mit Vollendung des 15. Lebensjahres können sozialrechtl. Handlungen vorgenommen werden.

49
Q

Wo sind die Ansprüche auf Sozialleistungen geregelt?

A

§§38, 39 SGB I

50
Q

Was beinhaltet der Rechtsanspruch auf Sozialleistungen?

A
  • Bürger erfüllt Voraussetzungen eines Anspruchs

- Rechtsfolge MUSS nach Gesetzeswortlaut eintreten

51
Q

Was beinhaltet der Ermessensanspruch auf Sozialleistungen?

A
  • Bürger erfüllt die Voraussetzungen eines Anspruchs

- Rechtsfolge KANN nach Gesetzeswortlaut eintreten

52
Q

Was beinhaltet der Regelanspruch auf Sozialleistungen?

A
  • Bürger erfüllt die Voraussetzungen eines Anspruchs
  • Rechtsfolge SOLL nach Gesetzeswortlaut eintreten
  • in atypischen Fällen kann von der Rechtslage abgesehen werden
53
Q

Wo sind die Vorschüsse geregelt?

A

§42 SGB I

54
Q

Was sind die Voraussetzungen des Rechtsanspruchs auf Vorschüsse?

A
  • Anspruch auf Geldleistungen besteht dem Grunde nach
  • Feststellung d. Höhe d. Antrags benötigt Zeit
  • Antragstellung
55
Q

Was sind die Rechtsfolgen des Rechtsanspruchs auf Vorschüsse?

A
  • Leistungsträger muss Vorschuss zahlen
  • Höhe des Vorschuss nach Ermessen
  • Mindesthöhe: Existenzminimum
56
Q

Was sind die Voraussetzungen des Ermessensanspruchs auf Vorschüsse?

A
  • Anspruch auf Geldleistungen besteht dem Grunde nach

- Feststellung der Höhe des Anspruchs benötigt Zeit

57
Q

Was sind die Rechtsfolgen des Ermessensanspruchs auf Vorschüsse?

A
  • Leistungsträger KANN Vorschuss zahlen

- Leistungsträger hat hinsichtlich der Gewährung eines Vorschusses einen Entscheidungsspielraum

58
Q

Wo sind vorläufige Leistungen geregelt?

A

§43 SGB I

59
Q

Wer erbringt vorläufige Leistungen?

A

Ein unzuständiger Leistungsträger erbringt eine Leistung, weil Unklarheit darüber besteht, welcher Leistungsträger zuständig ist.

60
Q

Was sind die Voraussetzungen des Rechtsanspruchs auf vorläufige Leistungen?

A
  • Anspruch auf Sozialleistungen besteht dem Grunde nach
  • streitig, welcher Träger zuständig
  • Antrag auf Leistung beim zuerst angegangenen Träger
61
Q

Was sind due Rechtsfolgen des Rechtsanspruchs auf vorläufige Leistungen?

A
  • zuerst angegangener Träger muss vorläufige Leistung erbringen
  • Höhe der Leistung nach Ermessen
  • Mindesthöhe: Existenzminimum
  • Ermessensanspruch auf vorläufige Leistungen
62
Q

Was ist eine Unterhaltspflichtverletzung?

A

Unterhaltsverpflichteter kommt seiner Verpflichtung nicht nach, obwohl:

  • er zum Unterhalt verpflichtet ist UND
  • Leistungsfähig ist UND
  • der Unterhaltberechtigte nicht in der Lage ist, sich zu unterhalten (Bedürftigkeit)
63
Q

Wo ist der Anspruch auf Abzweigung bei Verletzung d. Unterhaltspflicht geregelt?

A

§48 SGB I

64
Q

Was sind die Voraussetzungen des Anspruchs auf Abzweigung bei Verletzung d. Unterhaltspflich?

A
  • Leistungsberechtigter erhält laufende sozialrechtl. Geldleistung
  • Geldleistung dient der Sicherung d. Lebensunterhalts
  • Leistungsberechtigter kommt Unterhaltsverpflichtung ggnü. Ehegatten und/oder Kindern nicht nach
  • Antrag des Ehegatten und/oder des Kindes auf Abzweigung
65
Q

Was sind die Rechtsfolgen des Anspruchs auf Abzweigung bei Verletzung d. Unterhaltspflich?

A
  • Sozialleistungsträger kann Teile der Geldleistung an Ehegatten und/oder Kinder abzweigen
  • Angemessenheit des Abzweigungsbetrags
  • Leistungsberechtigter muss Existenzminimum behalten
66
Q

Wo sind die Mitwirkungspflichten geregelt?

A

§§60 - 67 SGB I

67
Q

Wo ist die Aufklärung von Sachverhalten durch Gerichte und Verwaltung von Amts wegen geregelt?

A

§§20 SGB X, §103 SGG

68
Q

Wo sind die allgemeinen Mitwirkungspflichten geregelt?

A

§60 SGB I

69
Q

Wo sind besondere Mitwirkungspflichten geregelt?

A

§§61 - 64 SGB I

70
Q

Wo sind die Grenzen der Mitwirkungspflichten geregelt=

A

§65 SGB I

71
Q

Wo sind die Folgen fehleder Mitwirkungspflichten geregelt?

A

§66 SGB I

72
Q

Wo ist die Nachträgliche Leistungsbewirkung geregelt?

A

§67 SGB I

73
Q

Was sind die Voraussetzungen nachträglicher Leistungsbewirkung?

A
  • Nachholung d. Mitwirkungshandlung

- Leistungsvoraussetzungen liegen vor

74
Q

Was sind die Rechtsfolgen nachträglicher Leistungsbewirkung?

A
  • Leistungsträger Kann die Leistung nachträglich für die Vergangenheit gewähren
  • Leistungsträger MUSS die Leistung für die Zukunft uneingeschränkt gewähren
75
Q

Wo sind die Sozialrechtl. Verwaltungsverfahren anwendbar?

A

§1 SGB X

  • alle Behörden der Sozialverwaltung d. Bundes
  • alle Behörden d. Sozialverwaltung der Länder
76
Q

Wo sind die Sozialrechtl. Verwaltungsverfahren definiert?

A

§8 SGB X

  • nach außen wirkende Tätigkeit
  • gerichtet auf den Erlass eines Verwaltungsaktes oder der Abschluss eines örtlich-rechtlichen Vertrages
77
Q

Wo ist der Amtsermittlungsgrundsatz geregelt?

A

§20 SGB X

78
Q

Was besteht, solange keine besonderen Verfahrensgrundsätze vorliegen?

A

Es besteht Formfreiheit.

§9 SGB X

79
Q

Wo ist der Verwaltungsakt definiert?

A

§31 SGB X

80
Q

Wo ist der öffentl.-rechtl. Vertrag geregelt?

A

§§54ff SGB X

81
Q

Was beinhaltet ein öffentlich-rechtlicher Vertrag?

A
  • zwei- oder mehrseitige Vereinbarung
  • auf Gebiet d. Sozialrechts
  • mit Außenwirkung
82
Q

Wo ist die Rücknahme von Verwaltungsakte geregelt?

A

§§44 - 47 SGB X

83
Q

Wo ist die Rücknahme eines rechtswidrigen belastenden Verwaltungsaktes geregelt?

A

§44 SGB X

84
Q

Wo ist die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes geregelt?

A

§45 SGB X

85
Q

Wo ist der Widerruf rechtmäßiger Verwaltungsakte geregelt?

A

§46 SGB X

86
Q

Wo ist der Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes geregelt?

A

§47 SGB X

87
Q

So ist der Schutz der Sozialdaten geregelt?

A

§35 SGB I, §§67 -67c SGB X