Sozialhilferecht Flashcards
Bedarfsdeckungsprinzip
Ist der Anspruch auf Sozialhilfe übertragbar?
Anspruch auf Sozialhilfe ist nicht übertragbar.
§17 Abs.1 S.2 SGB XII, §53SGB I
Bedarfsdeckungsprinzip
Wann besteht der Anspruch auf Sozialhilfe?
Der Anspruch besteht zum Zeitpunkt des Bedarfs bzw. ab Antragsstellung.
§18 Abs.1 S.1 SGB XII
Bedarfsdeckungsprinzip
Besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe auf die Vergangenheit?
Es besteht kein Anspruch auf die Vergangenheit.
Ausnahme: §36 SGB XII, §22 Abs. 7 S.3 SGB II
Individualisierungsgrundsatz
Woran orientieren sich Art, Form und Maß der Sozialhilfe?
Art, Form und Maß der Sozialhilfe orientieren sich am Einzelfall.
§9 Abs.1 SGB XII
Individualisierungsgrundsatz
Bestehen Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsempfängers?
Es bestehen Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsempfängers.
§9 Abs. 2 SGB XII
Anspruch auf Sozialhilfe
Wo ist der Rechtsanspruch auf Sozialhilfe definiert?
§17 Abs. 1 SGB XII
Anspruch auf Sozialhilfe
Wo ist der Ermessensanspruch auf Sozialhilfe definiert?
§17 Abs. 2 SGB XII
Anspruch auf Sozialhilfe
Auf was für eine Art von Sozialhilfe hat der Leistungsempfänger Anspruch?
Auf Geld-, Dienst- oder Sachleistungen.
§10 SGB XII, §11 SGB I
Wo sind die Familiengerechten Leistungen definiert?
§16 SGB XII
Wo sind die Träger der Grundsicherung definiert?
§6, 6a SGB II
Wo sind die Träger der Sozialhilfe definiert?
§3 SGB XII
Zuständigkeit
Wo ist die Sachliche Zuständigkeit der Sozialhilfe definiert?
§97 SGB XII
Zuständigkeit
Wo ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende definiert?
§6 SGB II
Zuständigkeit
Wo ist die Örtliche Zuständigkeit der Sozialhilfe definiert?
§98 SGB XII
Zuständigkeit
Wo ist die Örtliche Zuständigkeit für die Grundsicherung der Arbeitsuchenden definiert?
§36 SGB II
Kostenerstattung (Rückzahlung gewährter Sozialhilfe)
Wo ist die Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe geregelt?
§§106ff. SGB XII i.V.m §§102ff. SGB X
Kostenerstattung (Rückzahlung gewährter Sozialhilfe)
Wo ist die Kostenerstattung für zu Unrecht erbrachte Leistungen geregelt?
§104 SGB XII, §34a SGB II
Kostenerstattung (Rückzahlung gewährter Sozialhilfe)
Wo ist der Kostenersatz bei Sozialwidrigem Verhalten geregelt?
§103 SGB XII, §34 SGB II
Kostenerstattung (Rückzahlung gewährter Sozialhilfe)
Wo ist der Kostenersatz des Erben geregelt?
§ 102 SGB XII, §35 SGB II
Kostenerstattung (Rückzahlung gewährter Sozialhilfe)
Wo ist die Rückforderung eines Darlehens geregelt?
§37, 38 SGB XII, §42a SGB II i.V.m §§493ff. BGB
Aktivierung der Leistungsberechtigten
Besteht eine Verprlichtung zur Eigenverantwortung?
Es besteht eine Verpflichtung zur Eigenverantwortung.
§1 Abs. 2 SGB II, §1 S.3 SGB XII
Aktivierung der Leistungsberechtigten
Was sind die Aktivierenden Instrumente der Leistungsberechtigten?
- Beratung und Unterstützung (§11 SGB XII)
- Mitwirkungspflichten (§2 SGB II, §10 SGB II, §§60 SGB I)
- Leistungsabsprache (§12 SGB XII)
- Förderplan (§12 SGB XII)
- Eingliederungsvereinbarung (§15 SGB II)
Aktivierung der Leistungsberechtigten
Wo sind die aktivierenden Instrumente Beratung und Unterstützung geregelt?
§11 Abs. 2 u. 3 SGB XII
Aktivierung der Leistungsberechtigten
Wo sind die aktivierenden Instrumente der Mitwirkungspflichten geregelt?
§2 Abs.1 S.2 SGB II, §10 SGB II, §§60ff SGB I
Aktivierung der Leistungsberechtigten
Wo sind die aktivierenden Instrumente der Leistungsabsprache geregelt?
§12 S.1 SGB XII
Aktivierung der Leistungsberechtigten
Wo sind die aktivierenden Instrumente des Förderplans geregelt?
§12 S.2 SGB XII
Aktivierung der Leistungsberechtigten
Wo sind die aktivierenden Instrumente der Eingliederungsvereinbarung geregelt?
§15 SGB II
Wo sind die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes geregelt?
§27 SGB XII, §41 SGB XII, §19 SGB II
Anspruchsberechtigte
Wer sind die Leistungsberechtigten der Sozialhilfe?
Personen zw. 15 u. 5 Jahren, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Anspruchsberechtigte
Sind Angehörige dieser Personen leistungsberechtigt?
Ja, wenn diese Angehörigen hilfebedürftig sind.
§19 SGB II i.V.m §7 SGB II
Anspruchsberechtigte
Sind Personen ab 65 bzw. 67 oder volljährige erwerbsgeminderte Personen leistungsberechtigt?
Ja, wenn sie hilfsbedürftig sind.
§41 SGB XII
Anspruchsberechtigte
Wo ist der Leistungsanspruch jener Personen geregelt, die nicht unter das SGB II generell fallen und auch nicht unter §41 SGB II?
§27 SGB XII i.V.m §19 SGB XII
Was beinhaltet die Ermittlung der vorhandenen eigenen Kräfte?
Einsatz des vorhandenen Einkommens und Einsatz des vorhandenen Vermögens.
Wo ist der Einsatz des vorhandenen Einkommens festgelegt?
§§82 - 83 SGB XII, §§11 - 11b SGB II, §43 SGB XII
Wo ist der Einsatz des vorhandenen Vermögens festgelegt?
§§90 - 91 SGB XII, §41 SGB XII
Wo ist der Einsatz der Arbeitskraft geregelt?
§11 Abs.3 SGB XII, §10 SGB II
Hilfearten
Wo sind die Hilfearten geregelt?
§§47 - 74 SGB XII
Hilfearten
Wo sind die Hilfen zur Gesundheit zu finden?
§§47 - 52 SGB XII
Hilfearten
Wo sind die Eingliederungshilfen für behinderte Menschen zu finden?
§§53 - 60 SGB XII
Hilfearten
Wo sind die Hilfen zur Pflege zu finden?
§§61 - 66 SGB XII
Hilfearten
Wo sind die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu finden?
§§67 - 69 SGB XII
Hilfearten
Wo sind die Hilfen in anderen Lebensarten zu finden?
§§70 - 74 SGB XII
Leistungserbringung in der Sozialhilfe
Wer erbringt Geldleistungen?
Geldleistungen erbringt der SHT (Sozialhilfeträger) immer selbst.
Leistungserbringung in der Sozialhilfe
Wer erbringt Dienst- und Sachleistungen?
Dienst- und Sachleistungen lässt der SHT (Sozialhilfeträger) durch Leistungserbringer erbringen.
Leistungserbringung in der Sozialhilfe
Was ist die Voraussetzung für die Leistungserbringung?
Voraussetzung für die Leistungserbringung ist eine Leistungsvereinbarung zwischen SHT (Sozialhilfeträger) und Leistungserbringer.
§17 Abs. 2 SGB II, §75ff. SGB XII
Ermittlung der Hilfebedürftigkeit
Was beinhaltet die Ermittlung der Hilfebedürftigkeit?
- Ermittlung des notwendigen Lebensunterhaltes
- Ermittlung der vorhandenen eigenen Kräfte (Einkommen, Vermögen, Arbeitskräfte)
- Gegenüberstellung des notwendigen Lebensunterhaltes mit den vorhandenen eigenen Kräften
Ermittlung des notwendigen Lebensunterhaltes
Was beinhaltet die Ermittlung des notwendigen Lebensunterhaltes?
- Ermittlung an Hand von Bedarfen
- Gesetzgeber hat Art der Bedarfe gesetzl. festgeschr.
- Gesetzgeber hat Umfang der Bedarfe z.T. festgeschr.
- Gesetzgeber hat Umfang der Bedarfe z.T offen gel.
- es gibt regelm. wiederkehrene Bedarfe
- es gibt keine einmaligen Bedarfe
Wo ist die Ermittlung des notw. Lebensunterhaltes definiert?
§27a SGB XII, §20 SGB II, §42 SGB XII
Lebensunterhalt
Wo ist der Regelbedarf geregelt?
§27, 27a SGB XII, §20 SGB II, §42 SGB XII
Lebensunterhalt
Wo ist der Mehrbedarf geregelt?
§30 SGB XII, §21 SGB II, §42 SGB XII
Lebensunterhalt
Wo sind die Mehrbedarfssituationen geregelt?
§30 SGB XII, §21 SGB II, §42 SGB XII
Lebensunterhalt
Wo sind die Unterkunftsbedarfe geregelt?
§35 SGB XII, §22 SGB II, §42 SGB XII
Lebensunterhalt
Wo sind die Bildungs- und Teilbedarfe von Kindern/Jugendlichen geregelt?
§28 SGB II, §34SGB XII, §42 SGB XII
Lebensunterhalt
Wo sind die Kranken- und Pflegeversicherungsbedarfe geregelt?
§32 SGB XII, §26 SGB II, §42 SGB XII
Lebensunterhalt
Wo sind die Vorsorgebedarfe geregelt?
§33 SGB XII, §42 SGB XII
Lebensunterhalt
Wo sind einmalige Bedarfe geregelt?
§31 SGB XII, §24 Abs. 3 SGB II, §42 SGB XII
Lebensunterhalt
Wo sind Bedarfe allgemein geregelt?
§§27 - 35 SGB XII, §42 SGB XII, §§21 - 22 SGB II
Wo ist der Inhalt von Leistungsvereinbarungen geregelt?
§17 Abs. 2 SGB II, §75 Abs. 3 SGB XII
Übergang von Ansprüchen
Was beinhaltet der Übergang von Ansprüchen an den SHT?
- SHT (Sozialhilfeträger) erbringt Leistung
- Leistungsempfänger besitzt einen Anspruch gegenüber eine andere Person
- gesetzl. Übergang des Anspruchs auf SHT
Übergang von Ansprüchen
Was beinhaltet der Übergang von Unterhaltsansprüchen an den SHT?
- SHT (Sozialhilfeträger) erbringt Leistung
- Leistungsempfänger besitzt einen Unterhaltsanspruch ggnü. einer nach bürgerlichem Recht zum Unterhalt verpflichteten Person
- gesetzl. Übergang des Unterhaltsanspruchs auf SHT