Sozialrecht Flashcards
Wie viel Versicherungspflichtzeiten benötigt man zur Erfüllung einer Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld?
= zwölf Monate (1 Jahr)
Eine mehr als geringfügige Beschäftigung während Alg-Bezugs ist versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung. (Wahr oder Falsch)
= Falsch
Führt die Aufnahme einer Beschäftigung beim Alg-Bezug zum Wegfall des Alg-Anspruchs?
Nur, wenn die Arbeitszeit daraus 15 Std. je Woche oder mehr umfasst
Eine mehr als geringfügige Beschäftigung wird zusammengerechnet mit?
= mit weiteren geringfügigen Beschäftigungen außer einer geringfügigen Beschäftigung
Geringfügige Beschäftigungen lassen sich in 2 Bereiche unterteilen, welche sind das?
-> geringfügig entlohnte Beschäftigungen
-> kurzfristige Beschäftigungen
In welche vier Kategorien lässt sich das Sozialrecht systematisieren?
- Vorsorge
- Hilfe
- Entschädigung
- Förderung
Mit welchen Mehrheitsverhältnissen ist das Grundgesetz änderbar?
-> 2/3 Mehrheit der Mitglieder des Bundestages
-> 2/3 Mehrheit Stimmen des Bundesrats
Erstellen Sie die Normpyramide in der richtigen Reihenfolge von oben absteigend ausgehend vom Grundgesetz.
Gesetze
Rechtsverordnungen
Satzungen oder Anordnungen
Richterrecht
Wer ist gemäß Art. 76 GG befugt, Gesetzesinitiativen in den Bundestag einzubringen?
-> eine Fraktion Abgeordneter des Bundestages
-> der Bundesrat
-> die Bundesregierung
Von wem werden Rechtsverordnungen erlassen?
= von Bundesregierung, Bundesminister oder Landesregierungen
Wie wird das SGB I korrekt ausgeschrieben?
Das erste Buch Sozialgesetzbuch
In welchem Jahr ist das erste Buch Sozialgesetzbuch in Kraft getreten?
1976
Was gehört zum Sozialrecht, ist aber bislang noch nicht im SGB eingeordnet?
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
In welchem Buch Sozialgesetzbuch ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende geregelt?
= zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
In welchem Buch Sozialgesetzbuch ist das Recht der Arbeitsförderung geregelt?
= drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)