sehr Klaussurrelevant Flashcards
Erläutern Sie die Gesetzesanalogie.
Übertragung der Rechtsfolge von einem im Gesetz geregelten Tatbestand auf einen Wortlaut und von der Auslegung des Gesetzes nicht umfassten Tatbestand.
-> Der Analogieschluss beruht auf einer gesetzlichen Regelung
–> Bei der Gesetzesanalogie “wird die Rechtsfolge einer Norm auf einen vergleichbaren Fall .. übertragen”
Worin besteht der Unterschied zwischen Methoden der Gesetzesanalogie und der Rechtsanalogie?
Die Rechtsanalogie ist die an mehrere gesetzlichen Regelungen anknüpfende Analogie. Aus diesen Regelungen gewinnt man ein allgemeines Prinzip (Rechtsgedanke). Die Ausdehnung dieser Rechtsgedanken ist über den Wortlaus hinaus. Sie steht im Gegensatz zur Gesetzesanalogie, bei der nur eine einzelne Bestimmung analog angewandt wird.
Welche Methode wird angewandt, falls keine passende Norm für eine Analogie existiert?
Rechtsfortbildung:
Fehlt eine Regelung, obwohl es sie geben müsste, darf der Richter an die Stelle des Gesetzgebers treten. -> aus eigener Kraft Recht setzen (Art. 97 GG)
Welcher Methode bedient sich die verfassungskonforme Auslegung?
Von mehreren Auslegungsmöglichkeiten hat diejenige den Vorrang, bei der die Rechtsverfassung mit im Einklang steht. Danach ist eine Rechtsnorm im Sinne des Grundgesetzes auszulegen. Es soll dadurch verhindert werden, dass ein Gesetz nur aufgrund seiner Mehrdeutigkeit für verfassungswidrig und daher für nichtig erklärt werden muss.
Bsp: Das der muslimische Metzger schächten darf. Religionsfreiheit hat hier Vorrang.
Erläutern Sie das Verhältnis der Auslegung zu der Rechtsfortbildung.
Rechtsfortbildung = Ausdehnung des geschriebenen Gesetzes auf neue Anwendungsbereiche.. Die Auslegung ist ein Mittel der Rechtsfortbildung um den Anwendungsbereich auf neue und weitere Bereiche zu erweitern.
Bsp: E-Scooter? Bestehende Gesetz muss hier erweitert werden
Welche Reihenfolge ist bei den vier klassischen Auslegungsmethoden einzuhalten?
1) Grammatikalische
2) Historische
3) Systematische
4) Teleologische
Welche beiden Grundsätze der materiellen Gerechtigkeit sind bei der sog. internen Systematik zu berücksichtigen?
1) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
2) Gleichbehandlungsgrundsatz
Nennen Sie die drei Kollisionsregeln:
- Regel
Vorrang der höheren Norm vor der niederen Norm - Regel
Vorrang der spezielleren Norm vor der allgemeineren Norm - Regel
Vorrang der jüngeren Norm vor der älteren Norm.
Welches Verhältnis besteht zwischen den Kollisionsregeln untereinander?
Liegen zwei Normen einer Rechtsordnung von verschiedenen Normgesetzgebern vor, hat die höhere Norm Vorrang. Liegen zwei Normen von demselben Normgesetzgeber vor, finden die Kollisionsregeln 2 und 3 Anwendung. Es besteht kein Vorrangsverhältnis, sondern ist je nach Fall zu entscheiden, welche der Kollisionsregeln Anwendung findet und Vorrang hat.
Ratio legis?
§577 Vorkaufsrecht
(1) Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. Soweit sich nicht aus den nachfolgenden Absätzen etwas anderes ergibt, finden auf das Vorkaufsrecht die Vorschriften über den Vorkauf Anwendung.
Schutz des Mieters vor Verdrängung
Ratio legis?
§ 90a Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Klarstellung, dass Tiere ungleich von Sachen schützenswerte Lebewesen sind.
- > Ausdruck des Tierschutzes
- > Werden dennoch aus rechtlicher Sicht und Praktikabilitätsgründen wie Sachen behandelt
Ratio legis?
§ 170 Wirkungsdauer der Vollmacht
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilt, so bleibt sie diesem gegenüber in Kraft, bis ihm das Erlöschen von dem Vollmachtgeber angezeigt wird.
Schutz des Geschäftsgegners, der auf Fortbestand der der Vollmachtserklärung vertraut. Rechtsscheinhaftung des Vertretenen.