Klausurrelevant Juristische Methodenlehre Flashcards

1
Q

Was ist Recht?

A
  • keine einheitliche Definition

Recht = Verhaltensregelungen
Recht besteht aus Verpflichtungen, etwas zu tun oder zu unterlassen.

-> Bestimmungen enthalten entweder selbst Gebote, die ein Tun oder
Unterlassen vorschreiben, oder Teilstücke solcher Gebote.

-> Normen plus die Möglichkeit, die Normenbefolgung mit Zwangsmitteln durchzusetzen

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2
Q

Funktionen von Rechtsnormen:

A

„gerechte“ Lösung von Rechtsproblemen

-> Steuerung des menschlichen Verhaltens

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3
Q

Die Lehre von der richtigen und der gerechten Entscheidung

nennt man auch die:

A
  • > sog. Entscheidungstheorie
  • > Entschieden werden unsichere Situationen und Konflikte.

Begrenzung:
Es werden nicht alle Konflikte dem Rechtssystem zur Entscheidung zugewiesen.

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4
Q

Was ist die Aufgabe der juristischen Methodenlehre bei Entscheidungen des täglichen Lebens aus dem Privatbereich?

A

Das Recht klärt hier lediglich, dass die Beteiligten berechtigt sind, sich für das tägliche Leben eigenständig und völlig privatautonom Regeln zu geben.

  • Regeln können variieren.
  • Für Einhaltung und Durchsetzung ist selbst zu sorgen.
  • nicht einklagbar!!
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5
Q

Was ist die Aufgabe der juristischen Methodenlehre bei Entscheidungen für soziale Konflikte?

A
  • Gewährleistung der sozialen Ordnung
  • > Regeln sind für alle Menschen innerhalb eines bestimmten Staats- und Gemeinwesens allgemeingültig.
  • > gesamtgesellschaftlicher Konsens
  • allgemeinverbindlich (Jeder Bürger kann sich darauf berufen.)
  • Einhaltung und Durchsetzbarkeit mittels staatlicher Hilfe
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6
Q

Was ist die Aufgabe der juristsichen Methodenlehre?

A

Die Juristische Methodenlehre stellt ein Entscheidungssystem zur Verfügung, für die Fälle, in denen das soziale Ordnungsnetz nicht oder nicht ausreichend funktioniert.

-> Regeln für die Lösung von sozialen Konflikten

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7
Q

Richtige Entscheidung:

A

Eine juristische Entscheidung ist richtig, wenn sie aus dem System der Rechtsregeln widerspruchsfrei abgeleitet wird.

Kennzeichnend:kein Widerspruch zu den Rechtsnormen

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8
Q

Gerechte Entscheidung:

A

Gerecht ist eine Entscheidung, wenn sie aus der Perspektive eines objektiven, mit der Rechtsordnung vertrauten Betrachters einen für alle Beteiligten angemessenen Interessenausgleich herbeiführt.
Kennzeichnend: angemessener Interessenausgleich

Normalfall:
Aus einer richtig juristisch begründeten Entscheidung resultiert zugleich eine Entscheidung, die wir gerecht nennen,

-> weil der angemessene Interessensausgleich unter Berücksichtigung
der Ziele und Zwecke des Gesetzes schon Teil der juristischen
Argumentation ist.

-> Eine intern richtige und juristisch widerspruchsfrei begründete Entscheidung führt grundsätzlich zu einem gerechten Urteil

Ausnahme:
wenn im Rechtssystem selbst Unrecht vorhanden ist -> insbesondere Willkür oder Folter

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9
Q

Was ist die exakte Formulierung der juristischen Methodenlehre?

A

Lehre von der juristischen Methode:

-Lehre von der Art und Weise der Normenaufstellung
durch Juristen (Gesetzgeber)

-Lehre von der Art und Weise der Normumsetzung
durch Richter

-Lehre von der Art und Weise des Normverständnisses
(Rechtsanwender)

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10
Q

Auf welche Fragen versucht die kleine Normenlehre einzugehen?

A

I. Wo kann man das Recht finden?
->Lehre von den Rechtsquellen

II. Wie ist ein Rechtsatz aufgebaut?
->Lehre vom Aufbau eines Rechtsatzes

III. Wie wendet man Rechtsnormen an?
->Lehre vom Verhältnis der Rechtsnormen untereinander

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11
Q

Wie sieht die Rangordnung der Rechtsquellen aus?

A

Bundesrecht:

  • Grundgesetz
  • einfache Bundesgesetze
  • Verordnung des Bundes
  • Satzungen bundesunmittelbarer juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Landesrecht:

  • Landesverfassungen
  • einfache Landesgesetze
  • landesrechtliche Verordnungen
  • Satzungen landesunmittelbarer juristischer Personen des öffentlichen Rechts
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12
Q

Was sind die drei Kollisionsregeln?

A
  1. Regel:
    Vorrang der höheren Norm vor der niederen Norm (lex superior derogat legi inferiori)
  2. Regel:
    Vorrang der spezielleren Norm vor der allgemeineren Norm (lex specialis derogat legi genrali)
  3. Regel:
    Vorrang der jüngeren Norm vor der älteren Norm (lex posterior derogat legi priori)

Faustregel:
Vorrang der spezielleren Norm vor der jüngeren Norm

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13
Q

Was ist „Auslegung“?

A

Auslegung ist die Deutung/Interpretation des geäußerten Gedankens.

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14
Q

Warum ist Auslegung notwendig?

A

Zur Erfassung des geäußerten (sprachlich/schriftlich) Gedankens ist die Auslegung erforderlich.

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15
Q

Die sogenannten klassischen Auslegungstechniken sind:

A
  • grammatikalische Auslegung
  • historische Auslegung
  • systematische Auslegung
  • teleologische Auslegung
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16
Q

Was versteht man unter der Europarechtskonformen Auslegung?

A
  • In der Rangfolge der Normen steht das Europarecht ganz oben.
  • EuGH hat den Vorrang des Gemeinschaftsrechts bereits 1969 entwickelt.
  • > Konflikt von nationalem und europäischem Recht

->Lösung zu Gunsten des europäischen Rechts

Grundsatz des „Vorrangs des Gemeinschaftsrechts“ findet aber nur unter folgenden Voraussetzungen Anwendung:
Der europäische Vertrag muss den Sachverhalt

  • unmittelbar
  • primär

regeln.