Seeschifffahrtsrecht Flashcards
Sie möchten Ihre Yacht im Schweizerischen Yachtregister eintragen lassen. Braucht es dazu einen Schiffsnamen? [ID 207]
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A.
Nein, das ist nicht obligatorisch.
B.
Der Name wird vom Seeschifffahrtsamt bestimmt.
C.
Ja, ich muss einen Namen finden, der im Register noch nicht vorkommt.
D.
Ja, ich kann den Namen frei wählen.
C.
Ja, ich muss einen Namen finden, der im Register noch nicht vorkommt
Welchen Ausweis braucht es zum Betrieb eines Sattelitentelefons an Bord einer Hochseeyacht? [ID 218]
Wählen Sie eine Antwort:
A.
Long Range Certificate (LRC)
B.
Short Range Certificate (SRC)
C.
Certificate of Competence for Satellite Radio (CCSR)
D.
keinen
D.
keinen
Sie haben sich entschieden, als Logbuch ein grosses, kariertes Heft im Format A4 zu benutzen: [ID 220]
Wählen Sie eine Antwort:
A.
Das ist mein gutes Recht, es gibt kein vorgeschriebenes Format für dieses Dokument.
B.
Das ist nicht zulässig.
C.
Das ist in Ordnung, wenn ich die vorgeschriebenen Rubriken einhalte (Spalten- und Zeileneinteilung).
D.
Bei einem Heft im Format A5 wäre das in Ordnung.
A.
Das ist mein gutes Recht, es gibt kein vorgeschriebenes Format für dieses Dokument.
Sie leihen Ihr unter Schweizer Flagge laufendes Schiff in ausländischen Gewässern einem Schweizer Staatsangehörigen unentgeltlich aus. Ist dies erlaubt? [ID 222]
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A.
Nein, in diesem Fall muss die Person, der ich das Schiff leihe, aus dem betreffenden Land kommen.
B.
Ja, ich kann mein Boot jedem und überall auf der Welt ausleihen.
C.
Ja, gemäss Schweizer Gesetz, unter Vorbehalt der Bestimmungen des Landes, in dessen Hoheitsgewässern sich das Schiff befindet.
D.
Nein, laut Schweizer Gesetz ist dies gleichbedeutend mit Charter und dies ist für Yachten verboten.
C.
Ja, gemäss Schweizer Gesetz, unter Vorbehalt der Bestimmungen des Landes, in dessen Hoheitsgewässern sich das Schiff befindet.
Welche Aussage zum Logbuch einer Schweizer Yacht ist falsch? [ID 215]
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A.
Im Logbuch müssen die Personalien des Schiffsführers sowie aller weiteren an Bord befindlichen Personen aufgeführt sein.
B.
Das Logbuch muss vom Skipper unterschrieben werden.
C.
Eintragungen von Angaben zu Wind und Wetter sind fakultativ.
D.
Zusätzlich zum Ein- und Auslaufen in Häfen mit Ort und Datum muss auch der Weg nachvollziehbar sein mit Eintragungen zu den Kursen, Logständen, Maschinenbetrieb bzw. Segelführung und laufend festgestellten Schiffspositionen.
c
Die Richtlinien für schweizerische Jachten zur See schreibt vor, dass das Logbuch täglich nachzuführen ist und folgende Anhaben enthalten muss: - Name, Flaggenschein-Nummer und Heimathafen sowie allenfalls weitere Daten des Schiffes - Name, Adresse und Nationalität des Schiffsführers - Art, Nummer, Ausstellungsdatum, -ort und -instanz seines Fähigkeitsausweises - Personalien inkl. Nationalität der übrigen Anwesenden an Bord, die von ihnen allfällig ausgeübten Funktionen, die Häfen ihrer Ein- und Ausschiffung (Ort und Datum) - Einlaufen in Häfen und Auslaufen (Ort und Datum) - Wacheinteilung - Fahrtbericht (Wind und Wetter, Kurse und Berichtigungen, Logstände, Segelführung, Maschinenbetrieb, laufend festgestellte Schiffspositionen) - wichtige Ereignisse und/oder Beobachtungen, wie Unfälle, Havarien und dergleichen. Das Logbuch muss die Unterschrift des Skippers tragen.
Die richtige Antwort ist: Eintragungen von Angaben zu Wind und Wetter sind fakultativ.
Seegängige Fahrzeuge haben untereinander fest geltende Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Ausweichpflicht. In welcher Reihenfolge können die Schiffe ihren Kurs beibehalten (Kurshalter): [ID 237]
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A.
Ein manöverbehindertes Fahrzeug vor einem Segelfahrzeug, vor einem Fischer, vor einem Maschinenfahrzeug.
B.
Ein manöverbehindertes Fahrzeug vor einem Maschinenfahrzeug, vor einem Fischer, vor einem Segelfahrzeug.
C.
Ein Segelfahrzeug vor einem Maschinenfahrzeug, vor einem Fischer, vor einem manöverbehinderten Fahrzeug.
D.
Ein manöverbehindertes Fahrzeug vor einem Fischer, vor einem Segelfahrzeug, vor einem Maschinenfahrzeug.
D.
Ein manöverbehindertes Fahrzeug vor einem Fischer, vor einem Segelfahrzeug, vor einem Maschinenfahrzeug.
Als Skipper einer Motoryacht beobachten Sie bereits seit einiger Zeit eine Segelyacht, die unter Motor von Backbord ihren Kurs kreuzt. Die Peilung steht, aber die ausweichpflichtige Segelyacht ändert ihren Kurs nicht. Nach einiger Zeit ist klar, dass ein Zusammenstoss durch ein Manöver der Segelyacht allein nicht mehr vermieden werden kann. Was tun Sie? [ID 240]
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A.
Ich gebe ein Schallsignal und halte Kurs und Geschwindigkeit bei, denn ich bin Kurshalter.
B.
Ich lege hart Ruder nach Steuerbord und weiche in die Fahrtrichtung der Segelyacht aus.
C.
Ich lege hart Ruder nach Backbord und lasse die Segelyacht vor mir hindurchfahren.
D.
Ich rufe das Schiff auf Kanal 16 auf und mache es auf seine Ausweichpflicht aufmerksam.
Feedback
B
Der Kurshalter darf zur Abwendung eines Zusammenstosses selbst manövrieren, sobald klar wird, dass der Ausweichpflichtige sich nicht angemessen verhält (KVR Regle 17). Ein Motorfahrzeug darf dabei allerdings nicht nach Backbord ausweichen (Regel 17 c).
Die richtige Antwort ist: Ich lege hart Ruder nach Steuerbord und weiche in die Fahrtrichtung der Segelyacht aus.
Sie sind mit ihrer Segelyacht (unter Segel) auf dem Weg nach England und kreuzen das Verkehrstrennungsgebiet. Da nähert sich ein Maschinenfahrzeug von Backbord. Sie beschliessen, Kurs zu halten, damit das Maschinenfahrzeug abschätzen kann, wie es ausweichen muss. [ID 233]
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A.
Das ist korrekt, denn ich bin ein kleines Segelfahrzeug, und auf die nimmt jeder Seemann Rücksicht.
B.
Das ist korrekt, denn ein Maschinenfahrzeug ist gegenüber Segelfahrzeugen ausweichpflichtig.
C.
Das ist korrekt, denn ich kann schnell die Maschine einschalten, und als Maschinenfahrzeug habe ich als von rechts kommend Wegerecht.
D.
Das ist nicht korrekt. Gemäss KVR darf ein Fahrzeug von weniger als 20 m Länge oder ein Segelfahrzeug die sicherere Durchfahrt eines Maschinenfahrzeuges auf dem Einbahnweg nicht behindern.
Feedback
D.
Das ist nicht korrekt. Gemäss KVR darf ein Fahrzeug von weniger als 20 m Länge oder ein Segelfahrzeug die sicherere Durchfahrt eines Maschinenfahrzeuges auf dem Einbahnweg nicht behindern.
Bei stark verminderter Sicht und nicht eingeschaltetem Radar sind Sie mit einem Fischerboot kollidiert. Haben Sie sich gesetzeskonform verhalten? [ID 227]
Frage 14Wählen Sie eine Antwort:
A.
Ja, weil das Radar kein zwingender Bestandteil der Schiffsausrüstung ist.
B.
Ja. Die Kollisionsverhütungsregeln verlangen keinen zwingenden Einsatz des Radargerätes.
C.
Nein. Die Kollisionsverhütungsregeln schreiben vor, dass ein vorhandenes Radargerät gehörig eingesetzt werden muss, wenn die Sichtbedingungen es erfordern.
D.
Das hängt nur davon ab, ob ich eine Ausweichregel verletzt habe.
C.
Nein. Die Kollisionsverhütungsregeln schreiben vor, dass ein vorhandenes Radargerät gehörig eingesetzt werden muss, wenn die Sichtbedingungen es erfordern.
Ihr Schiff segelt mit Motorunterstützung mit Wind von Steuerbord. [ID 224]
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A.
Mein Schiff gilt als Maschinenfahrzeug.
B.
Ich bin gegenüber Motorbooten nicht ausweichpflichtig.
C.
Ich bin gegenüber Pedalos nicht ausweichpflichtig.
D.
Ich bin gegenüber Segelschiffen mit Wind von Backbord nicht ausweichpflichtig.
a
Da meine Motor läuft, gelte ich als Maschinenfahrzeug. Als Maschinenfahrzeug bin ich gegenüber Seglern ausweichpflichtig.
Die richtige Antwort ist: Mein Schiff gilt als Maschinenfahrzeug.
Erfüllt ein Einhandsegler auf Langfahrt die Auflagen der Kollisionsverhütungsregeln? [ID 226]
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A.
Nein, weil gemäss KVR ständig ein gehöriger Ausguck gewährleistet sein muss.
B.
Nein, die Kollisionsverhütungsregeln verlangen im Minimum eine 2-Personen-Crew.
C.
Ja, wenn das Schiff mit einer automatischen Überwachungsanlage ausgestattet ist.
D.
Ja, sofern er die verkehrsreichen Routen meidet, die ihn zu einer optischen und akustischen Überwachung zwingen würden.
A
Nein, weil gemäss KVR ständig ein gehöriger Ausguck gewährleistet sein muss.
Auf dem Weg von Frankreich nach Südengland müssen Sie den Ärmelkanal queren. Der Blick in die Seekarte zeigt Ihnen, dass Sie ein Verkehrstrennungsgebiet (VTG) kreuzen. Welches ist Ihre wichtigste Aufgabe? [ID 232]
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A.
Ich quere das VTG mit der Kielrichtung möglichst im rechten Winkel so schnell wie möglich.
B.
Wenn im VTG kein Schiff sichtbar ist, kann ich es beliebig queren.
C.
Solange ich unter Segel fahre, darf ich das VTG ohne Einschränkungen kreuzen.
D.
Ich quere das VTG korrigiert um den Stromversatz im rechten Winkel so schnell wie möglich.
A.
Ich quere das VTG mit der Kielrichtung möglichst im rechten Winkel so schnell wie möglich.
Sie befinden sich mit Ihrer Motoryacht auf einem Kurs, der denjenigen eines anderen Fahrzeugs kreuzen wird. Dieses Fahrzeug nähert sich Ihnen auf Ihrer Steuerbordseite. Wer ist ausweichpflichtig? [ID 236]
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A.
Das klären wir am besten per Funk ab.
B.
Ich lasse mal eine Nahbereichslage entstehen und entscheide dann spontan.
C.
Das andere Fahrzeug muss ausweichen.
D.
Ich muss ausweichen.
D.
Ich muss ausweichen.
Sie sind unter Segeln in einem engen Fahrwasser unterwegs. Ihnen kommt eine Motoryacht entgegen. Wie verhalten Sie sich? [ID 231]
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A.
Ich nehme mein Wegerecht als Segelfahrzeug in Anspruch.
B.
Ich halte mich so nahe am äusseren Rand des Fahrwassers an meiner Steuerbordseite, als dies gefahrlos möglich ist.
C.
Ich streiche die Segel und starte die Maschine.
D.
Ich fahre nur am Rand des Tonnenstrichs und schaue, dass ich die Tonnen immer backbord habe.
B.
Ich halte mich so nahe am äusseren Rand des Fahrwassers an meiner Steuerbordseite, als dies gefahrlos möglich ist.
Sie dümpeln bei Flaute ruhig vor sich hin. Sind Sie gemäss KVR „in Fahrt“? [ID 223]
Wählen Sie eine Antwort:
A.
Nur, wenn genügend Gezeitenströmung herrscht.
B.
Nein, sicher nicht, denn ich mache ja keine Fahrt.
C.
Das kommt auf den Moment an, manchmal geht es ja etwas vorwärts.
D.
Selbstverständlich bin ich das, denn ich bin weder vor Anker, noch an einer Leine, noch sitze ich auf Grund.
D.
Selbstverständlich bin ich das, denn ich bin weder vor Anker, noch an einer Leine, noch sitze ich auf Grund.
Sie laufen tagsüber gleichzeitig unter Segel und Maschine. Deshalb befestigen Sie folgendes: [ID 247]
Wählen Sie eine Antwort:
A.
Am bestsichtbaren Punkt des Vorschiffes einen Signalkörper in Kegelform mit Spitze nach unten.
B.
Am bestsichtbaren Punkt des Vorschiffes einen Signalkörper in Ballform.
C.
Ein Sonnensegel.
D.
Die Flaggen “N“ und “C“ des Internationalen Signalbuchs.
A.
Am bestsichtbaren Punkt des Vorschiffes einen Signalkörper in Kegelform mit Spitze nach unten.
Wann muss ein Schiff Lichter zeigen? [ID 253]
Wählen Sie eine Antwort:
A.
Sobald die Sichtweite weniger als 2 Seemeilen beträgt.
B.
Das hängt von der Jahreszeit und den lokalen Verhältnissen ab und kann in den offiziellen nautischen Publikationen nachgeschlagen werden.
C.
Sobald an der Küste die ersten Leuchtfeuer sichtbar sind.
D.
Gemäss den internationalen Kollissionsverhütungsregeln zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgangs sowie bei verminderter Sicht.
D
Regel 20 der Kollisionsverhütungsregeln schreibt vor, dass Schiffe ihre Lichter zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang zeigen müssen. In der übrigen Zeit müssen sie bei verminderter Sicht gezeigt werden. Regel 3 der KVR definiert verminderte Sicht als den Zustand, bei dem die Sicht durch Nebel, dickes Wetter, Schneefall, heftige Regengüsse, Sandstürme oder ähnliche Ursachen eingeschränkt ist.
Die richtige Antwort ist: Gemäss den internationalen Kollissionsverhütungsregeln zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgangs sowie bei verminderter Sicht.
Auf Ihrem 35-Fuss Schiff montieren Sie im Masttopp eine Dreifarbenlaterne und darunter ein weisses Rundumlicht. Dürfen Sie alle Lichter führen, wenn Sie nachts unter Maschine laufen?
Bild: Schiffslichter: oben: grün / rot unten Rundumlicht weiss
[ID 249]
Wählen Sie eine Antwort:
A.
Nein, nur das weisse Licht muss geführt werden.
B.
Nein. Die Seitenlichter sind die einzigen Lichter, die den Vorschriften entsprechen.
C.
Ja, wozu sollte ein Dreifarbenlicht sonst gut sein?
D.
Nein, unter Maschine muss ich Seitenlichter, Hecklicht und ein weisses Topplicht (Dampferlicht) führen, das sich mindestens einen Meter höher als die Seitenlichter befindet.
D.
Nein, unter Maschine muss ich Seitenlichter, Hecklicht und ein weisses Topplicht (Dampferlicht) führen, das sich mindestens einen Meter höher als die Seitenlichter befindet.
Auf dem Masttopp Ihrer Segelyacht befindet sich ein weisses Rundumlicht und eine Dreifarbenlaterne. Was benutzen Sie, um nachts zu segeln? [ID 246]
Wählen Sie eine Antwort:
A.
Das weisse Rundumlicht genügt.
B.
Es müssen entweder Seitenlichter und Hecklicht oder das Dreifarbenlicht geführt werden.
C.
Seitenlichter, Hecklicht und weisses Rundumlicht im Topp genügen.
D.
Am besten führe ich das weisse Rundumlicht und die Dreifarbenlaterne.
B.
Es müssen entweder Seitenlichter und Hecklicht oder das Dreifarbenlicht geführt werden.