"Schwerer" Raub Flashcards

1
Q

Sache

A

Sind alle körperlichen Gegenstände unabhängig von ihrem wirtschaftlichen Wert und ihrem Aggregatzustand

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2
Q

Fremd

A

Eine Sache ist fremd wenn sie nicht im alleineigentum des Täters steht noch herrenlos ist

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3
Q

Beweglich

A

Eine Sache ist beweglich wenn sie tatsälich fortgeschafft werden kann auch wenn sie dafür erst beweglich gemacht werden muss

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4
Q

Wegnahme

A

Wegnahme ist der Bruch fremden Gewahrsam und die Begründung neuen nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsam

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5
Q

Bruch fremden Gewahrsam

A

Fremder Gewahrsam wird gebrochen wenn es gegen oder ohne den wollen des bisherigen Gewahrsamsinhaber zur Aufhebung der Sachherschaft kommt.

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6
Q

Begründung neuen Gewahrsam

A

Neuer Gewahrsam ist begründet wenn der Täter die Herrschaft über eine Sache derart erlangt hat dass er sie ungehindert durch den alten Gewahsaminhaber ausüben kann und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann ohne zunächst Die Verfügungsgewalt des Täters zu beseitigen

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7
Q

Gewalt gegen Person

A

Gewalt ist jede mittelbare oder unmittelbare durch körperliche Kraftentfaltung vermittelte Zwang der auch beim Opfer körperlich und nicht nur psychisch wirkt und so der Überwindung geleisteten oder erwarteten Wiederstands dient.

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8
Q

Drohung mit ggw. Gefahr für L.o.l

A

Unter Drohung ist auch (das Konkludente) in Aussicht stellen eines künftigen Übels zu verstehen auf dessen Eintritt der Täter Einfluss hat oder zu haben vorgibt

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9
Q

Kausalität

A

Jede Handlung gilt als Ursache des Erfolgs die nicht hinweggesdacht werden kann ohne das der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele

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10
Q

Vorsatz

A

Vorsatz ist das Wissen und Wollen bezüglich aller Elemente des objektiven TB

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11
Q

Finalzusammenhang

A

Das Nötigungsmittel hat nach der Vorstellung des Täters gerade den Zweck die Wegnahme zu ermöglichen

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12
Q

Absicht RW Zuneigung(Zueignungsabsicht)

A

Zueignungsabsicht ist die Absicht der zumindest vorübergehend Aneignung der Sache sowie der (zumindest bedingte) Vorsatz der dauerhaften Enteignung des berechtigten von dieser

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13
Q

Aneignungsabsicht

A

Unter AA versteht man den Zielgerichteten Willen des Täters sich eine Eigentümerähnliche Herrschaftsmacht über die Sache anzumaßen indem er diese dem eigenen Vermögen zumindest vorübergehend einverleiben will.

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14
Q

Enteignungsvorsatz

A

Unter dem EV versteht man den zumindest bedingten Vorsatz den Berechtigten aus seiner Sachherschaftsposition zu verdrängen

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15
Q

RW der Zueignung

A

RW ist die Zueignung wenn der Täter keinen Einredefreien u. Fälligen übereignungsanspruch gerade hinsichtlich der weggenommenen Sache gegenüber dem Eigentümer hatte.

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16
Q

Waffe

A

Ist eine bewegliche Sache die nach ihrer Art zur Verursachung erheblich Verletzungen von Personen generell geeignet und bestimmt sind

17
Q

Sonstige Mittel

A

Sind Mittel die auf der Drohwirkung beruhen. Eine Gefährlichkeit des Gegenstandes ist aufgrund des Erscheinungsbild nicht zu beurteilen.
Eine objektive Gefärhlichkeit muss nicht vorliegen.

18
Q

Bei sich führen

A

Liegt vor wenn der fragliche Gegenstand dem Täter zur Verfügung steht, d.h so in seiner räumlichen Nähe ist, dass er sich dessen, jeder Zeit, also ihn ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten Bedienen kann.

19
Q

Gewahrsam

A

Ist die tatsäliche Sachherschaft an einer Sache die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragen wird wobei es entscheidend auf die Anschauung des täglichen Lebens u. auf die Verkehrsaufassung ankommt