Räuberische Erpressung Flashcards
Gewalt gegen Person
Gewalt ist jeder mittelbar oder unmittelbar durch körperliche Kraftentfaltung vermittelte Zwang der auch beim Opfer körperlich und nicht nur psychisch wirkt und somit der Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Wiederstands dient
Drohung mit ggw. Gefahr für L.o.L
Unter Drohung ist auch (das konkludente) in Aussicht stellen eines künftigen Übels zu verstehen auf dessen Eintritt der Täter Einfluss hat oder zu haben vorgibt
Nötigungserfolg
Handeln dulden oder Unterlassen kurz erklären reicht
Vermögen(Schaden)
Vermögen ist die Gesamtheit der wirtschaftlichen Güter eines Rechtsträgers, welche sich machen kann unabhängig davon ob sie diesen rechtlich zustehen oder nicht
(Juristisch ökonomisch Vermögensbegriff)
(Vermögens)Schaden
Ein Schaden für das Vermögen liegt vor wenn ein Vergleich der Vermögenslage vor und nach der Verfügung ergibt, dass die Verminderung nicht unmittelbar durch ein Vermögenswerte Äquivalent ausgeglichen wurde.
Kausalität
Jede Handlung gilt als Ursache des Erfolgs die nicht hinweg gedacht werden kann ohne das der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele
Vorsatz
Vorsatz ist das wissen und wollen bezüglich aller Elemente des objektiven Tatbestandes
Absicht RW Bereicherung
Den auf Erlangung des Vermögensvorteils gerichteten Willen des Täters
RW der Bereicherungsabsicht
Ist als RW zu betrachten wenn der Täter keinen Einredefreien Anspruch auf die Leistung hat.
Stoffgleicheit
Liegt vor wenn Vorteil und Schäden auf derselben Vermögensverfügung beruhen und der Vorteil unmittelbar zu lasten geschädigten Vermögens geht
Stoffgleicheit
Die erstrebte Bereicherung stellt gleichsam das Spiegelbild des Schadens dar und benötigt keinen Umweg über weitere Vermögensverfügung