Schullaufbahnberatung Flashcards
Die zweijährige Berufsfachschule (BFS)
- Bildungsauftrag / Zielsetzung
- Berechtigung nach erfolgreichem Besuch und Prüfung,
- Aufnahmevoraussetzungen
- Aufnahmeverfahren
- Hinführung zur Berufs- und Arbeitswelt mit dem Erwerb eines dem Mittleren
Abschluss (Realschulabschluss) gleichwertigen Abschlusses - Abschlussprüfung wird in drei schriftlichen und einer praktischen Prüfung und evtl. mündlichen
Prüfungen
- Verkürzung einer nachfolgenden Berufsausbildung im entsprechenden Berufsfeld um ein Jahr.
- zum Zugang zu Ausbildungsberufen, für die der „Mittlere Abschluss“ gefordert wird.
zum Besuch von einjährigen Berufsfachschulen, die auf einem Mittlerem Abschluss aufbauen
(Höhere Handelsschule).
• zum Besuch von zweijähigen Berufsfachschulen, die auf einem Mittlerem Abschluss aufbauen und
einen schulischen Berufsabschluss vermitteln (Assistentenausbildung).
• zum Besuch einer Fachoberschule, deren Abschluss (allgemeine Fachhochschulreife) die
Studienberechtigung an einer Fachhochschule vermittelt.
• zum Besuch eines Beruflichen Gymnasiums, dessen Abschluss (Abitur) zum Studium an einer
Hochschule berechtigt. - Hauptschulabschluss mit mindestens folgenden Noten:
in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik mindestens 2 mal befriedigend und in keinem der
3 Fächer schlechter als ausreichend.
In allen übrigen Fächern im Durchschnitt befriedigende Leistungen.
• Gutachten der Klassenkonferenz, - Anmeldung erfolgt durch die bisher besuchte Schule bis spätestens 31. März
Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung
- Zugangsvoraussetzungen
- Zielsetzung
- Bildungsgang Durchführung
- Abschluss
Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung
1. Zugangsvoraussetzungen
Erfüllung der 9-jährigen Vollzeitschulpflicht
Es muss noch die verlängerte Vollzeitschulpflicht bestehen.
Das 8. Schuljahr einer allgemein bildenden Schule muss besucht worden
sein.
Jugendliche, die die verlängerte Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und nicht
in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, können an Bildungsgängen
zur Berufsvorbereitung in Teilzeitform teilnehmen.
Die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung werden im 10. Schulbesuchsjahr im Rahmen der verlängerten Vollzeitschulpflicht angeboten. E
- Zielsetzung
Vermittlung von beruflichen Basisqualifikationen
Erwerb von Qualifizierungsbausteinen
Fortführung der allgemeinen Bildung
Persönlichkeitsbildung
Sozialpädagogische Betreuung
Vorbereitung auf eine Berufsausbildung bzw. ein Arbeitsverhältnis
Erfüllung der verlängerten Vollzeitschulpflicht (10. Schuljahr)
Zusätzlich kann ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss in
Form eines einfachen oder qualifizierten Hauptschulabschlusses erworben
werden. - Bildungsgang Durchführung
Dauer: 1 bis 2 Jahre
Förderung der beruflichen Handlungsfähigkeit durch Basisqualifikationen und Qualifizierungsbausteine in projektorientierten
Unterrichtsformen sowie betriebliche Praktika - Abschluss
Abschluss der Bildungsgänge zur Berufvorbereitung
sowie
ggf. ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss
ggf. ein dem qualifizierenden Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss
ggf. Mittlerer Abschluss durch externe Prüfung
Fachoberschule Zugangsvoraussetzungen Form A Zugangsvoraussetzungen Form B Bildungsgang Abschluss
Fachoberschule
Zugangsvoraussetzungen Form A
Mittlerer Abschluss (mit Notenanforderung) oder
Versetzung in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe
Eignungsfeststellung der abgebenden Schule
Praktikantenvertrag
Zugangsvoraussetzungen Form B
Abschlussprüfung in einem einschlägig anerkannten Ausbildungsberuf
Mittlerer Abschluss (mit Notenanforderung) oder
Versetzung in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe oder
Abschlusszeugnis der Berufsschule mit befriedigenden Leistungen (Gleichstellung zum Mittleren Abschluss muss vorliegen)
Bildungsgang Organisationsform A (2 Jahre) Klassen 11 und Klasse 12 Organisationsform B (1 Jahr) Klasse 12
Abschluss
Allgemeine Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem
Studium an einer Fachhochschule oder zu
einem Studium in einem Bachelor-Studiengang
an einer hessischen Universität.
Berufliches Gymnasium
Zugangsvoraussetzungen
Bildungsgang
Abschluss
Berufliches Gymnasium
Zugangsvoraussetzungen
Mittlerer Abschluss (mit einer Durchschnittsnote von besser als
befriedigend (3,0) in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste
Fremdsprache und einer Naturwissenschaft sowie in den übrigen
Fächern gleichfalls eine Durchschnittsnote von besser als befriedigend (3,0) und
Eignungsfeststellung der abgebenden Schule
oder
Versetzung in die Einführungsphase einer gymnasialen
Oberstufe
Bildungsgang
Einführungsphase, Qualifikationsphase
Abschluss
Allgemeine Hochschulreife
Berufsschule Aufgaben und Ziele Zugangsvoraussetzung Unterrichtsangebot Abschluss Anmeldung Rechtsgrundlage
Berufsschule
Aufgaben und Ziele
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der Dualen Berufsausbildung den gemeinsamen Auftrag, zur qualifizierten Fachkraft in den anerkannten Ausbildungsberufen auszubilden.
Dementsprechend umfasst der Unterricht der
Berufsschule berufliche Lerninhalte und eine berufsbezogene Erweiterung der vorher erworbenen allgemeinen Bildung, insbesondere in den Bereichen deutsche Sprache, Fremdsprache, Politik und Wirtschaft, Religion (Ethik) und Sport
Zugangsvoraussetzung
Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz.
Unterrichtsangebot
Der Unterricht umfasst Pflicht-, Wahlpflicht-, Wahlunterricht und Zusatzunterricht zur Erlangung der
Fachhochschulreife.
Abschluss
Abschlusszeugnis der Berufsschule ggf. mit Gleichstellungsvermerk
„… ist dem Abschlusszeugnis der Hauptschule gleichwertig“ oder
„… ist dem Mittleren Abschluss gleichwertig“ (Voraussetzungen siehe VO)
Prüfung vor der zuständigen Kammer Facharbeiter-, Gesellen- oder
Gehilfenbrief
Zeugnis über den Erwerb eines der Fachhochschulreife gleichwertigen
Abschlusses in der Berufsschule (Voraussetzungen siehe VO)
Anmeldung
durch den Ausbildungsbetrieb an der jeweiligen Berufsschule
Rechtsgrundlage
VO über die Berufsschule vom 09. September 2002 (ABl. S. 678)) zuletzt geändert
durch Verordnung vom 11. Juli 2011 (ABl. 08/11).
tiny.cc/Berufsschulordnung
Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) Aufgaben und Ziele Zugangsvoraussetzung Organisationsform und Unterrichtsangebot Abschluss Anmeldung Rechtsgrundlage
Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
Aufgaben und Ziele
Berufl. Grundbildung, Allgemeinbildung, eröffnet
die Möglichkeit einer gestuften Berufswahlentscheidung und sichert auf diese Weise den Übergang zwischen Schule und Arbeitswelt.
Zugangsvoraussetzung
Vollzeitschulpflicht ist erfüllt (9 Jahre an einer allgemein bildenden Schule) und es wurde eine Berufs-
feldentscheidung getroffen.
Nachweis des Hauptschulabschlusses
Bei Eintritt in das BGJ darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet sein (Ausnahmen möglich).
Es darf noch kein BGJ in einem anderen Berufsfeld absolviert worden sein
Keine Aufnahmeprüfun
Organisationsform und Unterrichtsangebot
Das Berufsgrundbildungsjahr kann in vollzeitschulischer Form oder in kooperativer Form (duale Ausbildung) organisiert sein.
Der Unterricht umfasst Pflicht-, Wahlpflicht und Wahlunterricht.
Außerdem soll ein Betriebspraktikum von 160 Stunden durchgeführt werden.
Abschluss
Das Berufsgrundbildungsjahr in vollzeitschulischer Form schließt mit einer Prüfung ab. (schriftliche Prüfung: berufsbildender Lernbereich; Projektprüfung: berufsbildender Lernbereich; ggf. mündliche Prüfung)
Bei nachfolgender Berufsausbildung Anrechnung auf die Ausbildungszeit
(auf Grundlage des Berufsgrundbildungsgesetzes vom 23. März 2005)
Anmeldung
Bis spätestens 30. April durch die bisher besuchte Schule
Rechtsgrundlage
VO über die Berufsschule vom 09. September 2002 (ABl. S. 678)) zuletzt geändert
durch Verordnung vom 11. Juli 2011 (ABl. 08/11).
tiny.cc/Berufsschulordnung
Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung Aufgaben und Ziele Zugangsvoraussetzung Organisationsform und Unterrichtsangebot Abschluss Anmeldung Rechtsgrundlage
Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung
Aufgaben und Ziele
Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung richten sich an Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis, mit
sonderpädagogischem Förderbedarf oder ohne Hauptschulabschluss.
- beruflichen Neigungen und Fähigkeiten besser erkennen
Zugangsvoraussetzung
Vollzeitform: Erfüllung der 9jährigen Vollzeitschulpflicht
Es muss noch die verlängerte Vollzeitschulpflicht bestehen.
Das 8. Schuljahr einer allgemein bildenden Schule muss besucht worden sein.
Jugendliche, die die verlängerte Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, können an Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung in Teilzeitform teilnehmen.
Teilzeitform: Jugendliche, die berufsschulpflichtig sind und die verlängerte Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
Organisationsform und Unterrichtsangebot
Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung in Vollzeitform (Berufsvorbereitungsjahr) dauern ein bis zwei Jahre.
- h Stützkurse, Kurse zur Förderung des Erwerbs und der Erweiterung von Deutschkenntnissen
oder zum Ausgleich von Lerndefiziten
-Angebote zum Erwerb des Hauptschulabschlusses.
Abschluss
Abschluss der Bildungsgänge zur Berufvorbereitung in Vollzeitform/Teilzeitform ggf.
Zuerkennung des erweiterten oder qualifizierten Hauptschulabschlusses (Voraussetzungen siehe VO)
Die Schulform schließt mit einer Abschlussprüfung ab (berufsorientierte Projektprüfung, Deutsch, Mathematik und ggf. Englisch)
Abschluss der Bildungsgänge zur Berufvorbereitung
sowie
ggf. ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss
ggf. ein dem qualifizierenden Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss
ggf. Mittlerer Abschluss durch externe Prüfung
http://tiny.cc/VOBerufsvorbereitung
Anmeldung
bis 31. März erwünscht, aber auch später möglich
Rechtsgrundlage
VO über die Ausbildung in den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung vom 10. August
2006 (ABl. 09/2006 S. 744)
Einjährige Berufsfachschule
Zugangsvoraussetzungen
Bildungsgang
Abschluss
Mittlerer Abschluss Vorbereitung der Fachausbildung in den entsprechenden Berufsfeldern Abschlusszeugnis Weiterführende Schule / Verkürzung der Ausbildung
Welche Schulformen gibt es an der FES?
Berufsschule
- Veranstaltungs-, Elektro-, Metalltechnik
- IT, Verkehr, Logistik
Berufsfachschule zweijährig
Mechatronik
Zweijährige Fachschule für Technik
Fachrichtung Elektrotechnik – Schwerpunkt: Energietechnik und Prozessautomatiserung
Fachrichtung Maschinentechnik – Schwerpunkt: Maschinenbau
Technische Betriebswirtschaft – als Ergänzungsstudium
Betriebsassistent/In
Zusatzqualifikation zum/zur Betriebsassistent/in im Handwerk
Betriebsassistent/in im Handwerk ist ein doppelt qualifizierender Ausbildungsgang. Parallel zur Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (z. B. Kraftfahrzeugmechatroniker/in) wird durch eine integrierte Fortbildung die Zusatzqualifikation Betriebsassistent/in im Handwerk erworben. Die Zusatzausbildung dauert 3 Jahre. Der Unterricht findet mittwochs von 14:15 bis 16:45 Uhr statt.
Voraussetzungen
Abitur (Allgemeine Hochschulreife), Fachabitur, guter Mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss)
Die Betriebsassistenten stellen im Handwerk die Verbindung zwischen dem technischen und kaufmännischen Bereich im Unternehmen dar.
Gesellen mit dieser Zusatzqualifikation werden nach nur zwei Jahren Gesellentätigkeit zur Meisterprüfung zugelassen. Sie sind vom Teil III (Wirtschaft und Recht) der Meisterprüfung befreit. Somit absolvieren sie lediglich drei von vier Prüfungsteilen.
Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung (BzB)
Zweijährige Fachschule
Zugangsvoraussetzungen
Bildungsgang
Abschluss
Zweijährige Fachschule
Zugangsvoraussetzungen
Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
Einschlägige Berufsausbildung und einjährige entsprechende Berufstätigkeit oder
Siebenjährige einschlägige Berufstätigkeit und Nachweis fachlicher Eignung (Feststellungsprüfung)
Bildungsgang
In Vollzeitform 2 Jahre
in Teilzeitform 3-4 Jahre
Abschluss
Staatlich geprüfte(r)
- Betriebswirt(in)
- Sanitär-, Heizungs- und Klimatechniker(in)
- Mechatroniktechniker (in)
Fachhochschulreife bei bestimmten Voraussetzungen
Zusatzprüfung in Berufs- und Arbeitspädagogik
VO Zweijährige Fachschule
Fachoberschule
Form A, Form B
BG, Verwaltung liegt bei Friedrich-List-Schule
Das berufliche Gymnasium Fachrichtung Elektrotechnik bietet Ihnen die Möglichkeit, nach der 10. Klasse einer Gesamt- oder Realschule die Allgemeine Hochschulreife zu erlangen.
Organisatorisch wird diese Schulform an der Friedrich-List-Schule verwaltet, eine Anmeldung erfolgt also dort.
Wählen Sie die Fachrichtung Elektrotechnik, so werden Sie an zwei Tagen der Woche den Fachunterricht an der Friedrich-Ebert-Schule besuchen (Diese ist übrigens ca. 270 m von der Friedrich-List-Schule entfernt).
Erwerb der Fachhochschulreife ohne FOS
während der zweijährigen Höheren Berufsfachschule … lesen Sie hier weiter (Download)
während der Berufsausbildung:
Wenn Sie eine Berufsausbildung absolvieren und zur gleichen Zeit das Ziel der Fachhochschulreife verfolgen, dann müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um am Zusatzunterricht teilzunehmen:
Nachweis des Mittleren Abschlusses mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistung schlechter als ausreichend sein darf oder die Versetzung in die Klasse 11 einer gymnasialen Oberstufe.
Zusatzunterricht
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann ist es erforderlich an einem Zusatzunterricht teilzunehmen. Er dauert 2 Jahre, jeweils samstags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
240 Stunden im sprachlichen Bereich (Deutsch, Englisch)
240 Stunden in Mathematik
Dabei wird vorausgesetzt, dass 80 Stunden Politik im Rahmen des Pflichtunterrichts der Berufsschule erteilt werden. Ein entsprechender Nachweis der Berufsschule ist bei Anmeldung zur Prüfung vorzulegen.
Sie erhalten die Fachhochschulreife bei
regelmäßiger Teilnahme am Zusatzunterricht,
Bestehen der Abschlussprüfung mit mindestens ausreichenden Leistungen in allen Prüfungsbereichen. Eine mangelhafte Leistung in einem Bereich kann durch eine gute Leistung in einem anderen Bereich bzw. durch befriedigende Leistungen in den beiden anderen Bereichen ausgeglichen werden,
Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Gesamtnote für die berufsschulischen Leistungen von 3,0 oder besser,
Nachweis einer bestandenen Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer.
Zweijährige Höhere Berufsfachschule (Assistentenausbildung
Zugangsvoraussetzungen
Bildungsgang
Abschluss
Zweijährige Höhere Berufsfachschule (Assistentenausbildung)
Zugangsvoraussetzungen
Mittlerer Abschluss (mit Notenanforderung) oder
Versetzung in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe
oder
Abschlusszeugnis einer Zweijährigen Berufsfachschule oder als
gleichwertig anerkanntes Zeugnis
jünger als 25 Jahre (Ausnahmen möglich)
bei Sozialassistenz jünger als
Bildungsgang# Erster Ausbildungsabschnitt (1 Jahr) Pflichtunterricht: Allgemeine und berufsbezogene Lernfelder/Fächer Zweiter Ausbildungsabschnitt (1 Jahr) Wahlunterricht: zur Erlangung der Fachhochschulreife oder zur Vertiefung und Ergänzung der Ausbildung
Abschluss
Staatliche geprüfter
Bekleidungstechnische(r) Assistent(in)
kaufmännische(r) Assistent(in) für das Fremdsprachensekretariat
kaufmännische(r) Assistent(in) für Informationsverarbeitung
kaufmännische(r) Assistent(in) für Bürowirtschaft
Technische(r) Assistent(in) für Informationsverarbeitung
Sozialassistent(in)
Chemisch-technische(r) Assistent(in)
Fachhochschulreife bei bestimmten Voraussetzunge