Schuldrecht Allgemein Flashcards
Grundlegende Systematik und Grundbegriffe des Schuldrechts
Was regelt das Schuldrecht?
Inhalt des Schuldverhältnisses zwischen Gläubiger und Schuldner
Schuldverhältnis im engeren vs. im weiteren Sinn?
Schvh. i. engeren S.:
-Auch Anspruch
- Rechtsverhältnis, kraft dessen der Gläubiger eine Leistung vom Schuldner fordern kann (§ 241 Abs. 1 S, 1)
Schvh. i. weiteren S.:
- Bezeichnet das gesamte Rechtsverhältnis, aus dem sich Pflichten und Ansprüche für und gegen die beteiligten Vertragsparteien ergeben; z.B.: Miet-/Kaufvertrag. Enthält also regelmäßig mehrere Ansprüche/Schvh. i.e.S.
Relativität des Schuldverhältnisses
Charakteristisch ist, dass das Schuldrecht grundsätzlich nur die Rechtsbeziehung des Gläubigers und Schuldners regelt
Beziehungen zu Dritten
- Können nicht direkt geregelt werden
- Auftreten eines Vertreters widerspricht dem nicht, da dieser einer Partei zugerechnet wird (er ist in derem Wirkungskreis tätig geworden).
- Ausnahme. Vertrag zugunsten Dritter gem. § 328
- Es darf nach Rechtsordnung nicht möglich sein, einen u.U. am Rechtsgeschäft gar nicht beteiligten Dritten Ansprüchen Anderer auszusetzen (Vertrag zulasten Dritter).
- Schuldrecht regelt Rechtsbeziehungen zu Personen, nicht zu Sachen.
Wichtiges Prinzip hinsichtlich der Anwendung des Schuldrechts?
Trennungs- und Abstraktionsprinzip
AT vs BT
- AT enthält allgemeine Regeln für Verträge und gesetzliche Schvh. (ungerechtfertigte Bereicherung, Deliktsrecht). BT regelt wichtigste Vertragstypen und danach gesetzliche Schvh.