Schuldner- & Gläubigerverzug Flashcards
1
Q
Voraussetzungen des Annahmeverzugs (Gläubigerverzug), § 293 ff.
A
1 Erfüllbarer Anspruch
2 Ordnungsgemäßes Angebot
a. tatsächlich, § 294; oder
b. wörtlich, § 295; oder
c. entbehrlich, § 296
3 kein Unvermögen des Schuldners, § 297
4 Nichtannahme, §§ 293, 298
5 keine vorübergehende Annahmeverhinderung, § 299
Angebot des Schuldners (§ 294) oder Entbehrlichkeit (§ 296 1)
2 Nichtannahme der Leistung durch Gläubiger
2
Q
Wirkung des Gläubigerverzugs, § 300
A
o Schuldner hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten
o bei Gattungsschuld: Gefahr geht auf Gläubiger über
o ggf. behält Schuldner gem. § 326 II 1 Alt. 2 Anspruch auf Gegenleistung