DSL & VSD Flashcards
Anspruchsgrundlage & Schema: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
VSD
§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB in Verbindung mit den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (§§ 133, 157)
I. Schuldverhältnis
II. Voraussetzungen VSD
1 Leistungsnähe
2 Gläubigernähe
3 Erkennbarkeit für Schuldner
4 Schutzbedürftigkeit des Dritten
III. keine Einwendungen des Dritten
Wann kann von einer Leistungsnähe des Dritten iRd VSD die Rede sein?
Die Leistungsnähe des Dritten liegt dann vor, wenn der Dritte mit der Leistung aus dem Vertrag bestimmungsgemäß in Berührung kommt. Er muss den Gefahren des Vertrages ebenso ausgesetzt sein wie der Gläubiger selbst.
Wann liegt Gläubigernähe iSd VSD vor?
Wenn der Gläubiger ein Interesse daran hat, den Dritten in seinen Vertrag mit dem Schuldner miteinzubeziehen.
Wann liegt Schutzbedürftigkeit des Dritten iSd VSD vor?
Wenn der Dritte keinen eigenen gleichwertigen Anspruch geltend machen kann.