culpa in contrahendo, § 311 II BGB Flashcards

1
Q

Wann entsteht ein vorvertragliches Schuldverhältnis?

A

c. i.c.
gem. § 311 II entsteht ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 II auch durch:
1. die Aufnahme von Vertragsverhandlungen
2. die Anbahnung eines Vertrages, bei welcher der eine Teil in Hinblick auf eine etwaige rechtsgeschäftliche Beziehung dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte, Rechtsgüter und Interessen gewährt oder ihm diese anvertraut
3. ähnliche geschäftliche Kontakte

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Q

Wann haften auch Dritte durch c.i.c.?

A

Beteiligung Dritter bei c.i.c., § 311 III

I. wenn der Dritte in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss maßgeblich beeinflusst hat.

z.B. Dritter „verbürgt“ sich für Seriösität d. Vertragspartners, Versicherungs- oder Immobilienmakler

nicht genügt: Begleitung der Verhandlungen durch Steuerberater, Stellung als Anlageberater der Bank

II. bei eigenem wirtschaftlichen Interesse

bloß mittelbares Interesse genügt nicht, z.B. Aussicht auf Provision

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