Schemata Flashcards
1
Q
Schema: Stellvertretung §164ff.
A
- Zulässigkeit der Stellvertretung
- eigene Willenserklärung des Vertreters
- im fremden Namen (Offenkundigkeitsprinzip!)
- innerhalb der Vertretungsmacht
a. Vollmacht erteilt
aa. gesetzliche Vollmacht
bb. rechtsgeschäftliche Vollmacht
b. Vollmacht nicht nichtig
c. Vollmacht nicht erloschen
d. Umfang der Vollmacht
- Rechtsscheinvollmachten überprüfen, sofern eine klassische Vollmacht nicht vorliegt
- Einschränkung der Vertretungsmacht
2
Q
Schema: Stellvertretung §164ff.
A
- Zulässigkeit der Stellvertretung
> bei Rechtsgeschäften (Abgrenzung zu Realakten)
> nicht bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften - eigene Willenserklärung des Vertreters
> Abgrenzung zu Bote - im fremden Namen (Offenkundigkeitsprinzip!)
> Der Vertreter muß gem. § 164 I 1 u. 2 bei Abgabe der Willenserklärung ausdrücklich oder konkludent deutlich machen, dass seine Erklärung für und gegen einen anderen, nämlich den
Vertretenen, wirken soll. Ausreichend ist, dass der Vertretene bestimmbar ist, er braucht bei Vertragsschluss noch nicht festzustehen - innerhalb der Vertretungsmacht
a. Vollmacht erteilt
aa. gesetzliche Vollmacht
bb. rechtsgeschäftliche Vollmacht
b. Vollmacht nicht nichtig
c. Vollmacht nicht erloschen
d. Umfang der Vollmacht
- Rechtsscheinvollmachten überprüfen, sofern eine klassische Vollmacht nicht vorliegt
- Einschränkung der Vertretungsmacht