Sachenrecht Flashcards

1
Q

§ 904 (=> § 34 StGB)
“Der Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig ist”.

A

Agressiver Notstand

Lex specialis ggü. § 34 StGB

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