Sachenrecht Flashcards
1
Q
§ 904 (=> § 34 StGB)
“Der Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig ist”.
A
Agressiver Notstand
Lex specialis ggü. § 34 StGB